Stadtumbaugebiet "Alter Schlachthof: Ergänzung der Satzung
| Vorlage: | 19856 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1337 11 öffentlich Dez. 5 Stadtumbaugebiet "Alter Schlachthof": Ergänzung der Satzung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 11.12.2007 Zustimmung Gemeinderat 08.04.2008 11 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt für das Stadtumbaugebiet „Alter Schlachthof“ die geän- derte als Anlage beigefügte Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtum- baumaßnahmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Bereich des alten Schlachthofes wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.12.2007 for- mell als Stadtumbaugebiet „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) ausgewie- sen. Das Regierungspräsidium hat in einem ähnlich gelagerten Fall darauf hingewiesen, dass die mit der Änderung des Baugesetzbuches zum 01.01.2007 festgelegte Befristung für die Durchführung von Maßnahmen in die jeweilige Satzung aufzunehmen ist. Mit der beigefüg- ten geänderten Satzung wird diesem Umstand Rechnung getragen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt für das Stadtumbaugebiet „Alter Schlachthof“ die in der Anlage beigefügte neue Satzung. Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008
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Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtumbaumaßnahmen Aufgrund von § 171 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl I Seite 3316) und § 4 Abs. 1 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 582), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Februar 2006 (GBl. Seite 20) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ In der Stadt Karlsruhe wird der Teilbereich des ehemaligen Schlacht- und Viehhofes Karlsruhe, begrenzt im Norden durch die Durlacher Allee, im Osten durch einen 20 Meter breiten Streifen des Viehhofes entlang der Schlachthausstraße, im Süden durch das Gaswerksgelände der Stadtwerke Karlsruhe und im Westen durch den Ostauepark, als Stadtumbaugebiet mit der Bezeichnung "Alter Schlachthof" gemäß § 171 b BauGB festgelegt. Der beigefügte Lageplan mit der zeichnerischen Abgrenzung des räumlichen Gel- tungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Sicherung von Durchführungsmaßnahmen In dem unter § 1 bezeichneten Gebiet ist § 171 d BauGB anzuwenden. (Genehmi- gungspflicht von Vorhaben und sonstigen Maßnahmen i. S. v. § 14 (1) BauGB). § 3 Sanierungsmaßnahme Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist bis zum 31.12.2015 befristet. § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den 08.04.2008 Heinz Fenrich Oberbürgermeister
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