Bebauungsplan "Nördlich des Kanalweges West - Änderung", Karlsruhe-Nordstadt: Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vorlage: 19848
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Nordstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 08.04.2008

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Nördlich Kanalweg
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1330 6 öffentlich Dez. 5 Bebauungsplan "Nördlich des Kanalweges-West - Änderung", Karlsruhe-Nordstadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 08.04.2008 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständi- gem Wortlaut siehe Seite 4) Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 A. Anmerkungen zum Auslegungsbeschluss Für den hier erfassten Planbereich existiert derzeit ein am 30.03.2001 in Kraft getre- tener Bebauungsplan. Dieser beschränkte sich mit seinen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen im Wesentlichen auf eine großräumige Abgrenzung der Gesamtflä- che, auf der eine Bebauung stattfinden konnte, sowie auf die Festlegung des dafür geltenden Gebietscharakters (Allgemeines Wohngebiet). Die bauliche Ausnutzbar- keit war auf eine Bruttogeschossfläche von insgesamt 39.600 m² begrenzt. Die Bebauung des Gebietes erfolgte im Anschluss daran in einer frühzeitigen Ein- bindung der späteren Nutzer in unterschiedlichsten Beteiligungsformen. Dazu waren zur Orientierung von der Stadtplanung Leitlinien erstellt worden, die als Verpflichtun- gen in die Kaufverträge zwischen der Volkswohnung und den künftigen Nutzern übernommen wurden. Indessen ist dies nicht immer durchgängig beachtet worden. Damit der Charakter der entstandenen Bebauung auch künftig insbesondere bei Ei- gentumswechseln und dergleichen mit planungsrechtlich zu beachtenden Vorschrif- ten gesichert bleibt, bedarf es nunmehr der Aufstellung des zum Auslegungsbe- schluss vorgelegten Bebauungsplanes mit weitergehenden Festsetzungen. Die Not- wendigkeit hierfür hatte sich auch schon in Einzelfällen gezeigt, weshalb es beglei- tend zur Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich war, im März 2006 eine Ver- änderungssperre zu erlassen. Deren Geltungsdauer ist mit dem vom Gemeinderat kürzlich gefassten Beschluss (11.03.2008) um ein Jahr verlängert worden. Es ist daher anzustreben, das Bebauungsplanverfahren nunmehr in dieser Zeit zum Ab- schluss zu bringen. In die Entwurfserarbeitung sind dabei auch Bedürfnisse der Bewohner mit eingeflos- sen, soweit sie städtebaulich mit der Gestaltung und Struktur der angestrebten Ge- bietsentwicklung in Einklang zu bringen waren. Es hatte dazu u. a. am 08.11.2006 eine vorgezogene Bürgeranhörung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Mensa des Hei- senberggymnasiums stattgefunden. Berücksichtigung finden aber auch noch danach eingegangene Beiträge. So wurde, um einige Beispiele zu nennen, Folgendes noch aufgenommen: - Erweiterung der Bereiche für Nebenanlagen, soweit mit bisherigen Gestaltungs- zielen vereinbar; - Berücksichtigung eines vorhandenen Fahrradschuppens im Einzelfall; Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - Ausweisung eines Baubereiches für ein von Reihenhauseigentümern gemein- schaftlich zu nutzendes Grundstück (im Bereich 11 des Planentwurfes östlich des Vermontringes gelegen). Doch nicht alles, was abweichend von den bisherigen städtebaulichen Richtlinien verwirklicht wurde, konnte hierbei berücksichtigt werden. Soweit dies nachweislich vor Erlassen der Veränderungssperre geschah, soll es im Wege des Bestandsschut- zes solcher Anlagen, solange sie bestehen, sein Bewenden haben. Im Übrigen er- möglicht der Bebauungsplanentwurf Carports weiterhin nur an Standorten, die sich aus dem bisherigen gemeinschaftlich stattgefundenen Abstimmungsprozess erge- ben hatten. Bei der Gebietsart selbst, die als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, besteht ebenso wenig Anlass zu einer Abkehr von den bislang verfolgten Pla- nungszielen. Es wurde daher nicht vorgesehen, einzelnen Anregungen zu folgen, anstelle des Allgemeinen Wohngebietes ein Reines Wohngebiet auszuweisen. Aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB, die auch noch durchzuführen war, sind keine Stellungnahmen eingegangen, auf die hier aus plane- rischen Erwägungen näher eingegangen werden müsste. Belange des Umweltschutzes sind von dieser im Wesentlichen den Bestand über- nehmenden Planung nicht betroffen. Daher erschien es auch entbehrlich, in einem Umweltbericht voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu be- schreiben und zu bewerten, wie dies ansonsten § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB ver- langt. Nach dem Stand des Verfahrens kann dem Gemeinderat nunmehr empfohlen wer- den, den nachstehenden Auslegungsbeschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich des Kanalweges- West - Änderung“ wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 07.02.2007 in der Fassung vom 17.01.2008 zugrunde zu legen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008

  • Anlage Nördlich Kanalweg West
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