Antrag Stadtrat Fostiropoulos/Linke: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen
| Vorlage: | 19766 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 7. März 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48. Plenarsitzung Gemeinderat 11.03.2008 1323 8 öffentlich Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) 1. Bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird das Prinzip der Kostendeckung aufgehoben. 2. Die Gebührenstruktur wird neu gestaltet. Dabei werden kostengünstige Ange- botspakete entwickelt, die nicht mehr an der Kostendeckung ausgerichtet sind. Die Differenz trägt der städtische Haushalt. 3. Geprüft wird auch, wie bei Nachweis der Bedürftigkeit Gebührensenkungen gewährt werden können. 4. Die so neu gestaltete Gebührensatzung wird zum Nachtragshaushalt, wenn das nicht möglich ist, zum nächsten Doppelhaushalt zur Beratung und Verab- schiedung vorgelegt. Wie in der Vorlage der Stadtverwaltung angedeutet, sind die Friedhofs- und Bestat- tungsgebühren durch die Steigerungen der letzten Jahre an Grenzen gestoßen. „Sinkende Benutzungszahlen führen bei voller Kostendeckung zu weiter steigenden Gebühren. Die Eigendynamik dieser Entwicklung erreicht mittlerweile ein kritisches Stadium (S.5, vorletzter Absatz)“. Die Mindestkosten einer einfachen Erdbestattung mit Trauerfeier (Bestattungsgebüh- ren plus Leistungen des Bestattungsunternehmens) liegen etwa zwischen 3.000 und 4.000 EURO. Diese Preise sind für einen immer größeren Teil von Hinterbliebenen eine enorme finanzielle Belastung geworden. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Stadtverwaltung schlägt begrüßenswerterweise selbst vor, die Fixkosten für die Benutzung der Trauer- und Leichenhallen nicht mehr in die Gebührenrechnung mit einzubeziehen. Der Ertragsausfall, so der Vorschlag „ist aus allgemeinen Haushalts- deckungsmitteln des Ergebnishaushaltes aufzubringen“. Die daraus resultierenden Gebührensenkungen sind ein erster Schritt. Angesichts der sinkenden Einkommen, v.a. durch Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Rentenkürzungen usw. sind sie jedoch nicht ausreichend. Deshalb sollte eine neue Gebührenstruktur dazu beitragen, Trauernde und Hinterbliebene nicht noch unerträglichen finanziellen Belastungen auszusetzen. Hier müssen Gemeinderat und Stadtverwaltung gegen- steuern. Als Vertretung der Karlsruher Bürger/-innen ist es Aufgabe des Gemeinderates zu gewährleisten, dass Würde und Pietät von Bestattungen nicht vom Geldbeutel der Hinterbliebenen abhängen. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. März 2008
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 07.03.2008 eingegangen: 07.03.2008 Gremium: 48. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1323 8 öffentlich Dez. 2 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) - Kurzfassung - 1. Die von der Verwaltung vorgelegte Gebührenkalkulation berücksichtigt in Ein- zelbereichen ein Abweichen von der vollen Kostenerhöhung. 2. Kostengünstige Angebotspakete sind in Anlage 10 dargestellt. 3. Beim Vorliegen der Bedürftigkeit eines Bestattungspflichtigen besteht grund- sätzlich Anspruch auf Sozialhilfe. 4. Eine weitergehende Gebührensenkung kann aus der gegenwärtigen Sicht nicht emp- fohlen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht beziffer- bar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Bereits mit den beiden letzten Gebührenvorlagen für das Friedhofs- und Be- stattungswesen hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, teilwei- se vom Ziel der vollen Kostendeckung abzusehen und in Teilbereichen die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen nicht mehr in die Gebühren ein- zubeziehen. 2. Mit der nun vorliegenden Gebührensatzung werden künftig insgesamt ca. 420.000 € pro Jahr aus allgemeinen Deckungsmitteln des Haushalts finan- ziert. Beispielsweise kostet die Erdbestattung eines Erwachsenen einschließ- lich Trauerfeier und Grab nach der Gemeinderatsvorlage (Anlage 10, 2. Alt.) statt bisher 1.624 € künftig nur noch 1.568 €. Rechnet man die einfachsten Kosten eines Bestatters hinzu, betragen die Gesamtkosten für eine einfache, aber würdige Bestattung in Karlsruhe zwischen 2.300 € und 2.500 €. 3. Im Rahmen der Sozialhilfe werden auch die notwendigen Bestattungskosten übernommen. Hierzu zählen in Karlsruhe neben den Kosten für ein Grab und die eigentliche Bestattung auch die Kosten für eine würdige Abschiedsfeier. 4. Eine weitergehende Gebührensenkung kann aus der gegenwärtigen Sicht nicht emp- fohlen werden.