Antrag KAL: Bebauungsplan "Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel": Satzungsbeschluss
| Vorlage: | 19764 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadtrat Michael Kunz (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 6. März 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48. Plenarsitzung Gemeinderat 11.03.2008 1322 5 öffentlich Bebauungsplan „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“: Änderung der Vorlage beim Punkt „Umsetzungsreihenfolge“ In der Vorlage 1293 zu TOP 5 am 11. März 2008 werden die beiden letzten Absätze von Abschnitt V („Umsetzungsreihenfolge“) wie folgt ersetzt: „Für den Umbau der Kriegsstraße entsprechend des vorliegenden Bebauungsplans sprechen dagegen insbesondere stadtplanerische Gründe wie die vorgezogene Aufhebung der Trennwirkung der Kriegsstraße sowie die Chance, zum Stadtgeburtstag 2015 das zeitlich kürzere der beiden Teilprojekte vollendet zu haben. Die Umsetzungsreihenfolge wird der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu gegebener Zeit beschließen, nach der öffentlichen Vorstellung der beiden Teilprojekte in den Foren zur Kombilösung.“ Die Begründung ergibt sich aus dem Antrag: Eine solch gravierende Entscheidung wie die Umsetzungsreihenfolge des wichtigsten Bauprojekts der Stadt der kommenden Jahre kann nicht im Aufsichtsrat einer städtischen GmbH hinter verschlossenen Türen fallen. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Margot Döring Dr. Eberhard Fischer Michael Kunz Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. März 2008 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zu den Anträgen KAL -Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 06.03.2008 / 11.03.2008 eingegangen: 06.03.2008 / 11.03.2008 Gremium: 48. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1322 / 1325 5 öffentlich Dez. 5 Bebauungsplan "Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel": Änderung der Umsetzungsreihenfolge - Kurzfassung - Der Gemeinderat kann die Vorbemerkung der Verwaltung nicht ändern. Darüber hinaus wird dem Gemeinderat auch inhaltlich davon abgeraten, diesem Antrag mit der ihn tragenden Begründung zu folgen. Das wäre mit einem Abwägungsergebnis beim Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes in Bezug auf das bisher primär auf die Verbesserung des ÖPNV ge- richteten Zieles nicht zu vereinbaren. Gleichwohl ist beabsichtigt, dass unabhängig vom Satzungsbeschluss des Bebauungspla- nes der Gemeinderat in einer späteren Sitzung über die Durchführungsreihenfolge befindet, wenn alle planungsrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Kombilösung vorlie- gen (u. a. Planfeststellungsbeschluss für den Stadtbahntunnel). Der Aufsichtsrat der KASIG hat bereits in seiner Sitzung am 15.11.07 beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, für die Realisierung der Kombi-Lösung zuerst den Bau des Teilprojekts Stadtbahntunnel und Kaiserstraße mit Südabzweig zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: siehe Beschlussvorlage Bebauungsplan Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltungsvorlage des Bürgermeisteramtes enthält in der Vorbemerkung zum Sat- zungsbeschluss und den Anlagen eine umfassende Darstellung zu allen Belangen, denen eine abwägungserhebliche Relevanz zukommen kann oder je nach Bedeutung zuzukom- men hat. Dazu gehören unstreitig auch die beim Bau der ebenerdigen Straßenbahnanlage in der Kriegsstraße zu beachtenden städtebaulichen Aspekte. Diese kommen in allgemeiner Form deutlich auf Seite 3 der Vorbemerkungen im zweitletzten Absatz und weiter auf Seite 5 in Abschnitt 2.5 zum Ausdruck. Ebenso in Ziffer 1 dritter Absatz der Begründung zum Be- bauungsplan. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes und dessen primäre Zielsetzung ist jedoch der Einbau einer ebenerdigen Bahnanlage in der Kriegsstraße als Ergänzungsmaßnahme zum Stadtbahntunnel, die den sonstigen Umbau mit dem Straßentunnel und weiteren stra- ßen- und städtebaulichen Veränderungen erst zur Folge hat. Danach versteht es sich von selbst, dass es unter Aufrechterhaltung der primären Zielsetzung einer grundlegenden Fehl- gewichtung gleich käme, unter Zurücksetzung des verfolgten Planungszieles den städtebau- lichen Aspekten das höhere Gewicht einzuräumen. Darin läge eine die Planbegründung ver- ändernde neue Zielbestimmung. Bei dem bisher gesetzten Ziel der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gilt es, den aufeinander abgestimmten und ineinander greifenden Sachzusammenhang zu wah- ren. Die Vorbemerkung der Verwaltungsvorlage beinhaltet neben der Sachdarstellung auch die Stellungnahme und Empfehlung des Bürgermeisteramtes. Die Frage der Umsetzungs- reihenfolge ist darin angesprochen, sie ist aber nach wie vor kein Regelungsgegenstand des Bebauungsplanes. Daran wird festgehalten. Der Gemeinderat ist in seiner Abwägung nicht an die Ausführungen des Bürgermeisteram- tes in der Vorbemerkung gebunden. Nur bedürfte es, wenn er dem Antrag inhaltlich folgen wollte, einer Änderung in der Begründung des Bebauungsplanes, die das vorrangige städte- bauliche Ziel der Aufhebung der Trennwirkung zum Gegenstand hat und die Bahnanlage dann nur noch als ein damit zu vereinbarendes Ziel begleitend mit verfolgt würde. Unschädlich ist es, wenn der Gemeinderat zum gegebenen Zeitpunkt einen Beschluss zur Umsetzungsreihenfolge unabhängig vom Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und seinen Zielen fasst, und zwar mit Blick auf die beiden Objekte der Kombilösung und ihren verkehrlichen Zielen. Der Aufsichtsrat der KASIG hat bereits in seiner Sitzung am 15.11.07 beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, für die Realisierung der Kombi-Lösung zuerst den Bau des Teilprojekts Stadtbahntunnel und Kaiserstraße mit Südabzweig zu beschlie- ßen.