Anfrage SPD: Wertgrenzen bei Auftragsvergaben
| Vorlage: | 19750 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) vom: 13.02.2008 eingegangen: 13.02.2008 Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1320 26 öffentlich Dez. 4 Wertgrenzen bei Auftragsvergaben Zu 1. und 2. Die beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg eingesetzte Arbeitsgruppe „Vergabepraxis der öffentlichen Hand“ hat die Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben von Aufträgen im kommunalen Bereich empfohlen. Die Anhebung dieser Wertgrenzen war bereits Thema eines Gesprächs mit den hiesigen Vertretern des Handwerks. Diese sprechen sich für eine Anhebung der Wertgrenzen aus. Bei der Größenordnung von Karlsruhe erscheint es angezeigt, den o. g. Empfehlungen zu folgen. Die Verwaltung befasst sich zur Zeit mit der Überarbeitung der städtischen Vergabedienstanwei- sung. In diesem Zusammenhang werden auch die erhöhten Wertgrenzen eingearbeitet. Die über- arbeitete Dienstanweisung wird nach Unterzeichnung durch den Herrn Oberbürgermeister in Kraft treten. Zu 3. Die Auswirkung ist sehr gering. Rahmenverträge werden nach beschränkter oder öffentlicher Ausschreibung, unabhängig von den Wertgrenzen im Vergabeverfahren von VOB/VOL, abgeschlossen. Sie haben zum Ziel, auch klei- nere Maßnahmen kurzfristig und doch zu Wettbewerbspreisen zu vergeben. Von den Rahmenver- trägen profitieren vorwiegend ansässige Unternehmen.
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadträtin Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) vom 13. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.03.2008 1320 26 öffentlich Wertgrenzen bei Auftragsvergaben 1. Wie bewertet die Verwaltung die Änderung der Wertgrenzen, bezogen auf die eigene, bisher übliche Vergabepraxis? 2. Inwieweit wird sich die Stadt Karlsruhe die Änderung zunutze machen? 3. Wie würde sich die Erhöhung der Wertgrenzen auf die Vergabe der bisherigen so genannten Rahmenverträge auswirken? Sachverhalt / Begründung: In jüngster Zeit wurden nach intensiver und langwieriger Diskussion seitens der Landesregierung die Wertgrenzen für freihändige Vergaben bzw. beschränkte Ausschreibungen öffentlicher Aufträge in Baden-Württemberg wie folgt erhöht: VOB Freihändige Vergabe 20.000.- € Beschränkte Ausschreibung Rohbau / Tiefbau / Verkehrswegebau 75.000.- € mit vorgeschaltetem überregionalem Wettbewerb 100.000.- € VOL Freihändige Vergabe 10.000.- € Beschränkte Ausschreibung 40.000.- € Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Damit haben die Kommunen mehr Spielraum bei Vergaben an Handwerk und Mittelstand, weil nicht schon bei niedrigeren Werten das aufwendige Verfahren der öffentlichen Ausschreibung berücksichtigt werden muss. unterzeichnet von: Doris Baitinger Hans Pfalzgraf Gisela Fischer Natascha Roth Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008