Anfrage GRÜNE: Kontrollnetze für das Kindeswohl

Vorlage: 19743
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.03.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.03.2008

    TOP: 21

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 12.02.2008 eingegangen: 12.02.2008 Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1317 23 öffentlich Dez. 3 Kontrollnetze für Kindeswohl 1. Anhand welcher Kriterien wird das Frühwarnsystem zum Schutz des Kindeswohles ein- geschaltet? Alle Meldungen bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung gehen an den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe. Sie werden entsprechend der Standards des Sozialen Dienstes bearbeitet. Mit einzelnen Einrichtungen, wie der Kinderklinik gibt es spezielle Vereinbarungen. Die Umsetzung des Jugendhilfeplans Frühe Prävention bildet insofern ein Frühwarnsystem, als er darauf abzielt, systematisch alle Familien zu erreichen, rechtzeitig einen möglichen Un- terstützungsbedarf zu erkennen und darauf zu reagieren. Ab Mitte 2008 erhalten alle Eltern, die im städtischen Klinikum entbinden, eine Begrüßungsmappe mit Informationen und einem Gutschein für ein Begrüßungsgeschenk. Dieser Gutschein kann in einem von drei Familien- zentren, so genannten Startpunkten, eingelöst werden. Alle, die nicht im Klinikum entbinden, erhalten Mappe und Geschenk direkt im Startpunkt. Langfristig sollen alle Geburtskliniken ein- gebunden werden, wenn sich diese Form der Vermittlung bewährt. Darüber hinaus wurde aus dem ehemaligen Mutter-Kind-Programm ein Fachteam „Frühe Kindheit“ gebildet, welches den persönlichen Kontakt zu belasteten Familien aufnehmen kann. Vor allem Fachleute wie Hebammen und Ärzte können darauf zurückgreifen, um eine lücken- lose Begleitung der psychosozial besonders belasteten Familien gegebenenfalls bis zur Ein- richtung einer intensiveren Unterstützung zu gewährleisten. Modellhaft wäre es möglich, in einem Stadtteil persönliche Besuche mit Begrüßungsmappe und Geschenk durch eine Fachkraft des Fachteams „Frühe Kindheit“ durchzuführen. Diese personalintensive Form der aufsuchenden Hilfe müsste gesondert finanziert werden. 2. Gibt es eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Einrichtungen in Karlsruhe, die sich um schwangere Mütter, Neugeborene und Kleinkinder kümmern? Im März 2008 wird ein Familienwegweiser für Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jah- re erscheinen, der Angebote für diese Zielgruppe enthält. Der Bereich der Hilfen zur Erziehung und dazugehöriger Einrichtungen wurde bewusst nicht aufgenommen, da die Hilfeplanung nur über den Sozialen Dienst erfolgt. 3. Ist die Zusammenarbeit und gegenseitige Information verbindlich festgelegt? Mit der Besetzung der Stelle für die Jugendhilfeplanung Frühe Prävention, die im Frühjahr 2008 erfolgen wird, wird das bisher aufgebaute Vernetzungssystem weiter verbessert. Die Strategien der Frühen Prävention werden mit der beginnenden Umsetzung des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) sowie mit bestehenden Kooperationen beispiels- weise mit dem Gesundheitswesen und den Familiengerichten verbunden. Seite 2 4. Wo sieht das Jugendamt noch Lücken im Hilfesystem? Das gesamte Hilfesystem entwickelt sich fortlaufend, etwa aufgrund von öffentlich diskutierten Misshandlungs- und Todesfällen, gesellschaftlichen Veränderungen und entsprechenden An- forderungen an Eltern, von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Gesetzesänderungen, wei- ter. In den letzten Jahren gehörte dazu das Engagement für den Jugendhilfeplan Frühe Prä- vention sowie die Entwicklung der genannten Standards des Sozialen Dienstes. Während die Finanzausstattung für Hilfen zu Erziehung bisher ausreichend ist, werden Weiterentwicklungen der öffentlichen Jugendhilfe durch begrenzte Personalkapazitäten beschränkt. So muss bei- spielsweise sichergestellt werden, dass die Ansätze der Frühen Prävention in Zukunft bedarfs- gerecht ausgebaut und mit konkreten Entlastungen für Familien (z. B. Babysittergutscheine, persönliche und bei Bedarf muttersprachliche Unterstützung und Entlastung) verbunden wer- den können. 5. Wie viele Kinder und Familien hat ein/eine Jugendamtsmitarbeiter/-in des Sozialen Dienstes zu betreuen? Der Soziale Dienst ist in den Stadtteilen nach so genannten Bezirken organisiert. Die Größe der Bezirke pro Mitarbeiter/-in variiert je nach Sozialstruktur zwischen 2.000 und 10.000 Ein- wohnern und Einwohnerinnen. Die breit gefächerten Aufgaben gehen von der Beratung und Vermittlung von Hilfen über die Mitwirkung bei Verfahren vor dem Familiengericht bis hin zur Hilfeplanung und Hilfekoordination bei den Hilfen zur Erziehung. Auch für Alte und Alleinste- hende ohne Kinder werden in schwierigen Lebenslagen Hilfen geleistet. Die Prüfung von Mel- dungen bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist dabei ein Teilbereich. Fasst man die Aufgabenbereiche zusammen, lässt sich feststellen, dass ein/eine Mitarbeiter/-in des Sozi- alen Dienstes bei cirka 200 „Fällen“ pro Jahr mit etwa 600 Menschen aus seinem Bezirksbe- reich (ohne kooperierende Stellen und Verwaltung) im Hilfekontakt steht. 6. Wie viele Stunden verbringt ein/eine Mitarbeiter/-in durchschnittlich für Hausbesuche? Cirka 40 % der Arbeitszeit der Sozialarbeiter/-innen des Sozialen Dienstes wird nicht im Büro verbracht. Gespräche mit Familien und Kindern finden oft in Schulen oder Betreuungseinrich- tungen statt. Diese Arbeitsweise dient der Vermittlung von Hilfen und der Problembearbeitung. Speziell die Hausbesuche haben einen Anteil von ca. 15 % der Arbeitszeit. Das sind bei einer Ganztagsstelle knapp sechs Stunden in einer Woche. 7. Gibt es unter den aufgesuchten Familien welche, die bereits der Behörde bekannt wa- ren, wenn ja, aufgrund welcher Vorfälle und um wie viele Familien handelt es sich? Bei etwa der Hälfte der Meldungen von Kindeswohlgefährdungen, bestanden in der Vergan- genheit Kontakte aus unterschiedlichen Gründen. Beispielsweise bezieht sich eine Meldung auf das 4-jährige Kind einer Familie:  Mit der Familie bestand früher Beratungskontakt wegen Auffälligkeiten des 13-jährigen Bruders in der Schule,  im Zusammenhang mit einer Ehescheidung, die von Streit um das Sorge- und Umgangs- recht geprägt war,  weil die Familie wegen finanzieller Probleme und Mietschulden Hilfe bekam oder  es gab bezogen auf einen Elternteil Hinweise auf Alkoholprobleme oder eine psychische Erkrankung. Seite 3 Der Anteil der Meldungen wegen Kindeswohlgefährdung, die bezogen auf ein bestimmtes Kind oder eine bestimmte Konstellation wiederholt eingehen, liegt bei cirka 10 %. 8. Sind Hebammen in die Prävention eingebunden, wenn ja, wie viele? Beabsichtigt das Jugendamt, dies verstärkt zu tun? Eine 0,75 %-Stelle für eine Familienhebamme ist beim Gesundheitsamt für Stadt und Land- kreis eingerichtet und wird zum 01.05.2008 besetzt. Eine begrenzte Beschäftigung von weite- ren Familienhebammen könnte auf Honorarbasis über das Landesprogramm STÄRKE finan- ziert werden. 9. Kann dieses Thema und die damit verbundenen Fragen in einer der nächsten Jugendhil- feausschusssitzungen behandelt werden? Die Vorstellung des Sachstands Frühe Prävention in Verbindung mit der weiteren Verbesse- rung des Schutzes von Kindern vor einer Kindeswohlgefährdung ist für die Jugendhilfeaus- schusssitzung am 07.05.2008 vorgesehen.

  • GRÜNE-Kontrollnetze Kindeswohl
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 12. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.03.2008 1317 23 öffentlich Kontrollnetze für das Kindeswohl 1. Anhand welcher Kriterien wird das Frühwarnsystem zum Schutz des Kindeswohles eingeschaltet? 2. Gibt es eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Einrichtungen in Karlsruhe, die sich um schwangere Mütter, Neugeborene und Kleinkinder kümmern? 3. Ist die Zusammenarbeit und gegenseitige Information verbindlich festgelegt? 4. Wo sieht das Jugendamt noch Lücken im Hilfesystem? 5. Wie viele Kinder und Familien hat ein/e Jugendamtsmitarbeiter/in des Sozialen Dienstes zu betreuen? 6. Wie viele Stunden verbringt ein/e Mitarbeiter/in durchschnittlich für Hausbesuche? 7. Gibt es unter den aufgesuchten Familien welche, die bereits der Behörde bekannt waren, wenn ja, aufgrund welcher Vorfälle und um wie viele Familien handelt es sich? 8. Sind Hebammen in die Prävention eingebunden, wenn ja, wie viele? Beabsichtigt das Jugendamt, dies verstärkt zu tun? 9. Kann dieses Thema und die damit verbundenen Fragen in einer der nächsten Jugendhilfe-Ausschuss-Sitzungen behandelt werden? Nahezu täglich kommen erschütternde Fälle von Verwahrlosung und Kindesmisshandlung in die Öffentlichkeit. Wir haben in Karlsruhe bisher zum Glück von keinen aktuellen Fällen gehört. Das mag an den Hilfeeinrichtungen der Stadt liegen, kann aber auch Zufall sein. Um einen Überblick über das hiesige Vorgehen zu bekommen, stellen wir die oben genannten Fragen. Andere Städte haben positive Erfahrungen mit so genannten Frühwarnsystemen gemacht. Allen diesen Systemen gemeinsam ist, dass Institutionen wie Ärzte, Gesundheitsamt, Jugendamt, und später Kindergärten und Schule, vertrauensvoll Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ und verlässlich miteinander Hand in Hand arbeiten. Auch in Karlsruhe haben wir verschiedene Einrichtungen, die sich um schwangere Mütter, Neugeborene und Kleinkinder kümmern. Wir möchten mit den oben gestellten Fragen auch erfahren, wie dicht das Karlsruher Netzwerk gegen Kindeswohlgefährdung ist und ob die Verwaltung Verbesserungsmöglichkeiten für nötig ansieht. unterzeichnet von: Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008