Anfrage GRÜNE: Altlasten auf dem Vieh- und Schlachthofgelände
| Vorlage: | 19741 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 06.02.2008 eingegangen: 06.02.2008 Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1315 21 öffentlich Dez. 1 Altlasten auf dem Vieh- und Schlachthofgelände 1. Wie stellt sich die Altlastensituation im Bereich Viehhof und Schlachthof im De- tail dar? Im Jahr 2007 führte ein Ingenieurbüro im Auftrag der KFE und in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz Altlastenuntersuchungen auf dem Gelände des ehemaligen Städtischen Schlacht- und Viehhofes durch. In Abhängigkeit der historischen Nutzung der jeweiligen Gebäude und Einrichtungen sowie der Ergebnisse früherer Untersuchungen (z. B. der bereits im Rahmen der BUGA-Bewerbung 2001 erfolgten Untersuchungen), wurden Boden- und Grundwassererkundungen durchgeführt. Die Untersuchungen dienten zur Klärung, inwieweit öffentliche Schutzgüter (hier insbe- sondere der Wirkungspfad Boden-Grundwasser) durch vorhandene Altlasten oder schäd- liche Bodenveränderungen gefährdet oder womöglich bereits geschädigt sind. Der Wirkungspfad Boden-Mensch wurde aufgrund der vollständigen Versiegelung des Gesamtareals im Rahmen der Gefährdungsabschätzung zunächst zurückgestellt. Eine Betrachtung dieses Wirkungspfades wird erst bei einer Entsiegelung des Geländes und entsprechend sensibler Nachfolgenutzung relevant. Die erforderlichen Untersuchungs- maßnahmen erfolgen dann auf Grundlage einer bis dahin vorliegenden Detailplanung. Nach Auswertung der bislang vorliegenden Untersuchungsergebnisse stellt sich die Alt- lastensituation auf dem Gelände des ehemaligen Städtischen Schlacht- und Viehhofs wie folgt dar: Flächenhafte Auffüllungen Auf dem gesamten Areal sind flächenhaft anthropogene Auffüllungen mit einer Mächtigkeit zwischen 0,5 und 2,5 m vorhanden. Es handelt sich um ein heterogenes Gemisch aus Erdaushub und Bauschutt. Bereichsweise werden Aschen, Brandschutt und Schlacken sowie Gaswerksabfälle angetroffen bzw. vermutet. Nach den Ergebnissen der Historischen Untersuchung ist insbesondere auf dem Schlachthofareal mit verfüllten Hohlräumen (Keller, Gruben, u.ä.) zu rechnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Boden- und Grundwasserbelastungen Unterhalb einer im nordwestlichen Bereich des ehemaligen Schlachthofes gelegenen Kühlhalle wurde eine kleinräumige Boden- und Grundwasserbelastung mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Die genaue Ursache und Ausdeh- nung konnten noch nicht abschließend ermittelt werden. Die im Grundwasser angetroffe- nen Belastungen sind jedoch in Fließrichtung abnehmend. Im Grundwasser unterhalb des ehemaligen Schlacht- und Viehhofgeländes sowie im Grundwasser beim ehemaligen Wagenwaschplatz und Waschpark im nordöstlichen Vieh- hofgelände wurden Tenside festgestellt. Die Verteilung und Konzentration der Tenside weist ein sehr inhomogenes Bild auf. Möglicher Eintragspfad könnten Undichtigkeiten im Abwassersystem des Geländes sein. Die vorgefundenen Tensid-Gehalte wurden mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) dis- kutiert und als hinnehmbar eingestuft. Im Zuge der Erkundung der Erschließungstrassen im Bereich der zukünftigen Verkehrs- flächen wurde im nordöstlichen Außenbereich des ehemaligen Autohauses Zschernitz eine Bodenverunreinigung im Bereich eines Benzin- und Ölabscheiders angetroffen. Zur Beweissicherung und Verursacheranalyse wird dieser Bereich derzeit weiter technisch erkundet. Es handelt sich hier vermutlich um einen eher kleinräumigen Schaden. 2. Sind über die bereits heute schon laufenden Maßnahmen weitere Altlastensanie- rungen erforderlich, um eine Gefährdung zukünftiger Nutzungen auszuschlie- ßen? Falls ja: Wann, wo, in welcher Form und auf wessen Kosten werden diese durchgeführt? Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Sanierung der Grundwasserkontaminationen des ehemali- gen städtischen Gaswerks über das im westlichen Randbereich des ehemaligen Viehhof- geländes verlaufende funnel-and-gate-System. Diese Sanierung erfolgt mit Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg sowie Eigenmitteln der Stadtwerke Karlsruhe. Über die weitere Vorgehensweise der im Bereich des ehemaligen Autohauses Zschernitz vorgefundenen Bodenverunreinigung kann erst nach Vorlage der Ergebnisse der weiteren technischen Erkundung entschieden werden. Ansonsten werden aufgrund der unter 1. beschriebenen Ergebnisse in nächster Zeit fol- gende Maßnahmen durchgeführt: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Bereich einer ehemaligen Kühlhalle erfolgt am westlichen Rand des Schlachthofgelän- des der Bau und die Untersuchung einer Grundwassermessstelle zur weiteren Abgren- zung der vorgefundenen PAK-Belastungen im Grundwasser. Hinsichtlich der Tenside wird für das gesamte Vieh- und Schlachthofgelände ein 2- jähriges Grundwassermonitoring durchgeführt. Hierzu erfolgt eine halbjährliche Beprobung von 10 Grundwassermessstellen. Die Kosten für die oben beschriebenen Maßnahmen werden von der KFE getragen. 3. Bestehen ggf. auch nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen noch Einschränkungen für die Folgenutzungen? Falls ja: Wo liegen die betreffenden Flächen und welchen Nutzungseinschränkungen unterliegen sie? Altlastenproblematik wurde bereits im frühen Planungsstadium, im Rahmen der Pla- nungswerkstatt für den zukünftigen Kreativpark, berücksichtigt. So ist bei der Realisierung des Kreativparks u. a. vorgesehen, die vorhandene Versiegelung des Geländes weitge- hend zu erhalten. Bauliche Einschränkungen bestehen darüber hinaus im Bereich der funnel-and-gate- Trasse. Eingriffe ins Grundwasser (baulich oder durch Entnahmen) sind im Einflussbe- reich des funnel-and-gate-Systems so durchzuführen, dass dieses passive Sanierungs- system nicht negativ beeinflusst wird. Im Falle einer zukünftigen Überführung von Geländeteilen in eine sensiblere Nachfolge- nutzung bzw. im Falle einer möglichen Entsiegelung wird eine Neubewertung der be- troffenen Flächen erforderlich. Mögliche Einschränkungen können dann z. B. durch einen Bodenaustausch im betrachteten Bereich ausgeräumt werden. Bei zukünftigen Tiefbaumaßnahmen ist anfallender Aushub im Rahmen eines Aushub- und Entsorgungskonzeptes einer abfallrechtlichen Bewertung zu unterziehen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. 4. Sind die bereits bekannten zukünftigen Investoren über die bestehende Altlas- tensituation umfassend informiert? Die bereits bekannten möglichen Investoren sind über die bestehende Situation informiert. Auf die Belastungssituation wird in den jeweils ersten Gesprächen mit neuen Interessen- ten eingegangen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 5. Ist geplant, auf dem Gelände eine Kinderbetreuungsstätte einzurichten und wenn ja: Wie wird sichergestellt, dass eine Gefährdung der Kinder durch die im Gebiet vorhandenen Altlasten ausgeschlossen ist? Bauplanungsrechtlich ist die Einrichtung einer Kinderbetreuungsstätte auf dem Areal an einer flächenmäßig geeigneten Stelle im Süden des Konversionsgebietes zulässig. Sofern eine Kinderbetreuungsstätte errichtet werden soll, kann im Bereich eines Freigeländes durch Bodenaustausch eine Gefährdung für die Kinder ausgeschlossen werden. Da dies mit erheblichen finanziellen Mehraufwendungen verbunden ist, wurde darauf verzichtet, den Standort im Bebauungsplan ausschließlich für eine solche Nutzung vorzusehen. 6. Wird der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit der Thematik Altlasten auf dem Gelände des zukünftigen Kulturparks befasst werden? Wenn ja, wann? Die Altlastenthematik kann im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit beraten werden.
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ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 6. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.03.2008 1315 21 öffentlich Altlasten auf dem Vieh- und Schlachthofgelände 1. Wie stellt sich die Altlastensituation im Bereich Viehhof und Schlachthof im Detail dar? 2. Sind über die bereits heute schon laufenden Maßnahmen weitere Altlastensanierungen erforderlich, um eine Gefährdung zukünftiger Nutzungen auszuschließen? Falls ja: Wann, wo, in welcher Form und auf wessen Kosten werden diese durchgeführt? 3. Bestehen ggf. auch nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen noch Einschränkungen für die Folgenutzungen? Falls ja: Wo liegen die betreffenden Flächen und welchen Nutzungseinschränkungen unterliegen sie? 4. Sind die bereits bekannten zukünftigen Investoren über die bestehende Altlastensituation umfassend informiert? 5. Ist geplant, auf dem Gelände eine Kinderbetreuungsstätte einzurichten und wenn ja: Wie wird sichergestellt, dass eine Gefährdung der Kinder durch die im Gebiet vorhandenen Altlasten ausgeschlossen ist? 6. Wird der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit der Thematik Altlasten auf dem Gelände des zukünftigen Kulturparks befasst werden? Wenn ja, wann? Im Bereich des Konversionsgeländes Schlachthof/Viehhof besteht aufgrund ehemaliger Nutzungen über die bereits in Sanierung befindlichen Schadensbereich hinaus der Verdacht auf das Vorhandensein von Altlasten. Da sich dies auf die Planungen für eine zukünftige Nutzung des Geländes auswirken kann und um ggf. notwendige Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, sind detaillierte Kenntnisse über die aktuelle Altlastensituation erforderlich. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008 Sachverhalt / Begründung: