Anfrage Stadtrat Fostiropoulos/Linke: Abschaffung der Gebühren für Kindergärten und Kindertageseinrichtungen: Gebührenfreie Kindergärten durch Anhebung der Grundsteuer
| Vorlage: | 19739 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 05.02.2008 eingegangen: 05.02.2008 Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1313 20 a öffentlich Dez. 4 Abschaffung der Gebühren für Kindergärten und Kindertageseinrichtungen: a) Gebührenfreie Kindergärten durch Anhebung der Grundsteuer 1. Wie hoch liegt der Karlsruher Hebesatz der Grundstückssteuer B in Bezug auf den Durchschnitt der Hebesätze in den Stadtkreisen Baden-Württembergs (nach Hebesatzpunkten und in Prozent)? Der durchschnittliche Hebesatz der Stadtkreise in Baden-Württemberg beträgt 436 v. H. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Karlsruhe 370 v. H. Dies ent- spricht rund 85 % des durchschnittlichen Hebesatzes der Stadtkreise in Baden- Württemberg. 2. Ist es richtig, dass Karlsruhe von den Stadtkreisen in Baden-Württemberg den niedrigsten Hebesatz bei der Grundsteuer B hat? Ja. 3. Wie hoch wären die voraussichtlichen Einnahmen zu beziffern, wenn der Karls- ruher Grundsteuerhebesatz B genau auf den Landesdurchschnitt der Stadtkreise in BW angehoben würde? Bei einer Anhebung des Hebesatzes auf 436 v.H. ergäbe sich ein Aufkommen der Grundsteuer B in Höhe von 45,6 Mio. €, was einer Mehreinnahme in Höhe von 6,9 Mio. € entspräche. 4. Wie hoch wären diese Einnahmen im Vergleich zu den voraussichtlichen Auf- wendungen der Stadt für die Abschaffung der Kindergartengebühren in 2009 und 2010 nach dem Heilbronner Modell? Seit dem 1. Januar ist in Heilbronn der Besuch eines Kindergartens oder einer Kinder- tagesstätte mit Ganztagesbetreuung für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt kostenfrei. Die Entgeltbefreiung umfasst die reine Betreuungsleistung in allen Kinder- tageseinrichtungen - unabhängig von der Art der Einrichtung (Kindergarten, Ganzta- geseinrichtung), dem Träger (städtisch, konfessionell, andere) und der Dauer der Öff- nungszeiten. Sonderleistungen wie z.B. Essensversorgung oder pädagogische Zu- satzangebote müssen weiterhin bezahlt werden. Der Verzicht auf die Elternbeiträge würde in Karlsruhe bei den kommunalen Kindergär- ten jährliche Einnahmeausfälle in Höhe von rund 1,7 Mio. € nach sich ziehen. Bei ent- sprechender Umsetzung des Heilbronner Modells kommt es auch zu Einnahmeausfäl- len bei den kirchlichen Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen sonstiger Trä- ger. Die Höhe dieser Ausfälle wird auf rund 9 Mio. € jährlich geschätzt. Bereits heute leistet die Stadt Karlsruhe erhebliche Aufwendungen für die Gebührenreduktion der Kindergartenplätze bei den freien Trägern. Eine vollständige Entgeltbefreiung hätte zu- sätzliche Leistungen an die Freien Träger zur Folge. Letztendlich müsste mit Einnah- meausfällen von rund 10,7 Mio. € gerechnet werden.
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 5. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.03.2008 1313 20 a öffentlich Abschaffung der Gebühren für Kindergärten und Kindertageseinrichtungen: Gebührenfreie Kindergärten durch Anhebung der Grundsteuer 1. Wie hoch liegt der Karlsruher Hebesatz der Grundstückssteuer B in Bezug auf den Durchschnitt der Hebesätze in den Stadtkreisen Baden-Württembergs (nach Hebesatzpunkten und in Prozent)? 2. Ist es richtig, dass Karlsruhe von den Stadtkreisen in Baden-Württemberg den niedrigsten Hebesatz bei der Grundsteuer B hat? 3. Wie hoch wären die voraussichtlichen Einnahmen zu beziffern, wenn der Karlsruher Grundsteuerhebesatz B genau auf den Landesdurchschnitt der Stadtkreise in BW angehoben würde? 4. Wie hoch wären diese Einnahmen im Vergleich zu den voraussichtlichen Aufwendungen der Stadt für die Abschaffung der Kindergartengebühren in 2009 und 2010 nach dem Heilbronner Modell? Als Kompensation für die Abschaffung der Kindergartengebühren in Heilbronn in 2008 und 2009 verzichtete der Heilbronner Gemeinderat auf die ehemals beabsichtigte Wiederabsenkung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Die Stadt Heilbronn liegt damit immer noch unter dem landesweiten Durchschnitt der Hebesätze der Stadtkreise. Angesichts des sehr niedrigen Hebesatzes der Grundsteuer B in Karlsruhe kann durchaus erwogen werden, einen ähnlichen Weg zu gehen, nämlich die Kindergarten- und Kita-Gebühren für 2 Jahre abzuschaffen und den im Landesvergleich sehr niedrigen Hebesatz der Grundsteuer B anzuheben. Durch die Attraktivität des Angebots kostenfreier Kigas und Kitas kann zudem mit Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Kompensationseffekten wie vermehrtem Zuzug ins Stadtgebiet und entsprechenden Steuermehreinnahmen gerechnet werden. Gleichzeitig sollten Gemeinderat und Stadt Karlsruhe - gemeinsam mit der Stadt Heilbronn, gegebenenfalls noch anderen Städten und Gemeinden - bei Bund und Landesregierung vorstellig werden und für eine Co-Finanzierung, v. a. der Landesregierung eintreten. Kindergärten und Kindertageseinrichtungen werden immer mehr zu Bildungsstätten - hieraus ergibt sich zwingend eine Zuständigkeit des Landes, die seitens der CDU/FDP Landesregierung schlicht verweigert wird. Spätestens zum Doppelhaushalt 2009/2010 werden diese Themen auf die Agenda des Karlsruher Gemeinderates gebracht werden. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008