Anfrage Stadtrat Fostiropoulos/Linke: Mehr Chancen zum Neuanfang für Jugendliche
| Vorlage: | 19737 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 29.01.2008 eingegangen: 29.01.2008 Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1311 18 öffentlich Dez. 3 Mehr Chancen zum Neuanfang für Jugendliche 1. Wie beurteilt die Stadt Karlsruhe das Projekt BINGO im Hinblick auf seine Bedeutung für Jugendliche in schwierigen Lebensphasen? Die Fachabteilungen Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe der Sozial- und Jugendbehörde arbeiten seit 1999 mit dem Projekt „B.I.N.G.O.“ der Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe e. V. intensiv zusammen. Die Nachfrage nach der Vermittlung der dort tätigen Betreuungshelfer ist groß. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass der dort praktizierte gesamtheitliche Ansatz gute Er- folge erzielt. Junge Menschen, die das Angebot in vollem Umfang und mindestens für die Dauer von sechs Monaten wahrgenommen haben, sind weniger gefährdet, wieder Straftaten zu begehen, als dies beispielsweise für Arrest oder Strafhaft gilt. Darüber hinaus ist durch die dort tätigen Fachkräfte mit türkisch-kurdischer Herkunft ein guter Zugang zur Zielgruppe der türkischen Migranten-Jugendlichen und deren Eltern möglich geworden. Wir stehen derzeit in Verhandlungen mit dem Träger hinsichtlich einer Erhöhung der Platzzahl, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. 2. Welche anderen Einrichtungen, Projekte oder Stellen gibt es in Karlsruhe, die sich um die Reintegration von Jugendlichen bemühen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind? Die „Reintegration“ von straffällig gewordenen Jugendlichen ist Teil des Jugendhilfeauftrags und umfasst alle erzieherischen Hilfestellungen für junge Menschen. Zwischen den damit be- trauten Fachabteilungen der Sozial- und Jugendhilfe, insbesondere Sozialer Dienst und Ju- gendgerichtshilfe, findet eine enge Kooperation statt. Im Einzelfall werden ambulante, teilstati- onäre oder stationäre Hilfen angeboten und vermittelt, je nach Bedarfslage und Mitarbeitsbe- reitschaft der betroffenen Jugendlichen und deren Eltern. Das Sachgebiet Jugendgerichtshilfe hat einen Bericht erstellt, der in der Jugendhilfeaus- schusssitzung am 10.07.2002 vorgestellt wurde. In dem Bericht wird dargestellt, welche geziel- ten Angebote speziell für straffällig gewordene junge Menschen in Karlsruhe vorgehalten wer- den. In den letzten Jahren wurde, entsprechend dem verändertem Bedarf, das Angebot in Koopera- tion mit verschiedenen freien Verbänden - neben Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe e. V., dem Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V., Internationaler Bund/Jugendmigrationsdienst Karlsruhe - erwei- tert auf: Anti-Aggressivitäts-Training für Mädchen/junge Frauen Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche, speziell für jugendliche Spätaussiedler Vermittlung erzieherischer Arbeitsauflagen/Arbeitsgruppen für Jugendliche Flexible ambulante Erziehungshilfen Seite 2 Folgende Projekte werden aktuell mit der Jugend- und Drogenberatung, der Polizei und dem Schul- und Sportamt durchgeführt: Gruppenarbeit mit suchtgefährdeten Jugendlichen „RESET“ Gruppenarbeit mit alkoholgefährdeten Jugendlichen „RESET A“ Boxsport-Projekt 2007 wurde das Projekt „Kompaka“ zur Verbesserung beruflicher und sozialer Eingliederung junger Menschen mit der „Kompetenzagentur Karlsruhe“ gestartet, das beim Verein für Ju- gendhilfe Karlsruhe e. V. angesiedelt ist und mit dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, dem Ju- gendmigrationsdienst, der Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe e. V., dem Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe und den Fachabteilungen der Sozial- und Jugendbehörde eng kooperiert. Im Som- mer 2008 wird über die Fortführung zu entscheiden sein. Einen Überblick über die gesamten Angebote, auch im Präventionsbereich, hat vor kurzem ei- ne Arbeitsgruppe unter Federführung von Herrn Röstel (Bürgerservice und Sicherheit) erstellt und zur Internetpräsentation vorbereitet (wurde im Jugendhilfeausschuss vorgestellt). Für strafentlassene junge Menschen ist seit 2005 beim Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. das „Projekt Chance“ der Landesstiftung angesiedelt, das diesem Personenkreis dazu verhilft, sich in Karlsruhe wiedereinzugliedern, falls nicht ein Bewährungshelfer eingesetzt wird. 3. Kann sich die Stadtverwaltung der Auffassung anschließen, dass in Karlsruhe der Zeitraum von bis zu 12 Monaten zwischen Tat und Verhandlung bei Jugendlichen zu lange ist? Aus Sicht der Sozial- und Jugendbehörde, wird ein Zeitraum von zwölf Monaten zwischen Tat und Verhandlung als zu lange beurteilt. Insoweit hat sich auch Herr Richter Kögele zutreffend geäußert. Inzwischen hat die Justiz in Karlsruhe damit reagiert, dass ein dritter Jugendschöf- fenrichter tätig wird. In der Regel werden die Verfahren in Karlsruhe in wesentlich kürzerer Zeit erledigt. Generell gilt, dass eine rasche Reaktion auf die Tat eines jungen Menschen erfolgen soll. We- sentlich ist dabei aus Sicht der Experten, dass die unmittelbare Umgebung, Familie usw. auf das Fehlverhalten des Kindes/Jugendlichen reagiert. Deshalb besteht in Karlsruhe eine Ko- operationsabsprache zwischen Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe, dass das Jugendamt über eine Straftat eines jungen Menschen zügig informiert wird und damit die entsprechenden Fachdienste frühzeitig tätig werden können. Bis zur Gerichtsverhandlung sind dann - falls Ju- gendliche und Eltern dazu bereit sind - bereits adäquate Reaktionen erfolgt. Dies führt in eini- gen Fällen sogar dazu, dass von einer weiteren Sanktionierung seitens der Jugendgerichte abgesehen werden kann. 4. Welche Verbesserungen im Bereich der Justiz hier in Karlsruhe würde die Stadtverwaltung für sinnvoll halten, um das Reintegrationspotential bei straffällig gewordenen Jugendlichen besser aktivieren zu können? Die am Jugendgerichtsverfahren beteiligten Institutionen kooperieren eng; in turnusmäßigen Besprechungen werden laufend aktuelle Problemlagen und Entwicklungen im Bereich der Ju- gendkriminalität in Karlsruhe erörtert und Handlungsstrategien entwickelt. Die Zusammenarbeit funktioniert gut. Aktuell erscheint diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf. 5. Würden Verbesserungen in diesem Bereich auch die Arbeit beispielsweise der städtischen Jugendhilfe erleichtern und verbessern? Siehe 4. Seite 3 6. Wird die Stadt Karlsruhe bei der Landesregierung vorstellig werden mit dem Anliegen, den Zeitraum zwischen Tat und Verhandlung für Jugendliche im Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe zu senken? Nein, siehe 3. Außerdem wurde insoweit bereits justizintern seitens der Jugendrichter reagiert. Es wäre zu prüfen, ob dieses Thema auf Jugendsamtsleiterkonferenzen/beim Deutschen Städtetag gemeinsam diskutiert und eine entsprechende Resolution an die Landesregierung und das Jus tizministerium gerichtet werden sollte. 7. Ist die Stadt Karlsruhe bereit, bei den zuständigen Stellen oder mittels eines Runden Tisches den Gesamtbedarf an Reintegrationsangeboten für mit dem Gesetz in Konflikt gekommene Jugendliche in Karlsruhe zu erheben? Es besteht kein Handlungsbedarf. Das „Reintegrationsangebot“ in Karlsruhe erscheint umfas- send; für jeden jungen Menschen kann im Rahmen der Hilfe zur Erziehung die adäquate Hilfe angeboten werden. Das Problem besteht oft in der mangelnden Motivation, solche Hilfen auch anzunehmen. 8. Ist die Stadt Karlsruhe bereit, eine dem festgestellten Bedarf entsprechende Finanzierung und Konzeption dem Gemeinderat vorzulegen, um die Reintegrationsmöglichkeiten straffällig ge- wordener bzw. gefährdeter Jugendlicher zu erweitern und damit deren Zukunftschancen zu er- höhen? Die Mittel zur Finanzierung der Jugendhilfeleistungen steigen jährlich und werden auch künftig von der Sozial- und Jugendbehörde im erforderlichen Umfang beantragt werden. Darin sind auch Mittel zur „Reintegration“ enthalten. Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen dafür Sorge zu tragen, dass die hier lebenden Kinder und Jugendlichen eine in allen Bereichen gelungene Integration erfahren. Insbesondere im be- rufsbildenden Bereich wäre es gegenwärtig wichtig, in den örtlichen Firmen und Handwerksbe- trieben intensiv dafür zu werben, mehr Praktikums- und Ausbildungsplätze auch für junge Menschen mit schlechten Schulleistungen und Sprachproblemen bereit zu stellen. Eine gute Integration und Entwicklung von Perspektiven im beruflichen Bereich trägt wesent- lich dazu bei, kriminelle Karrieren zu verhindern oder abzubrechen. Darauf sollte das Haupt- augenmerk gerichtet werden.
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke) vom 29. Januar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.03.2008 1311 18 öffentlich Mehr Chancen zum Neuanfang für Jugendliche 1. Wie beurteilt die Stadt Karlsruhe das Projekt BINGO im Hinblick auf seine Bedeutung für Jugendliche in schwierigen Lebensphasen? 2. Welche anderen Einrichtungen, Projekte oder Stellen gibt es in Karlsruhe, die sich um die Reintegration von Jugendlichen bemühen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind? 3. Kann sich die Stadtverwaltung der Auffassung anschließen, dass in Karlsruhe der Zeitraum von bis zu 12 Monaten zwischen Tat und Verhandlung bei Jugendlichen zu lange ist? 4. Welche Verbesserungen im Bereich der Justiz hier in Karlsruhe würde die Stadtverwaltung für sinnvoll halten um das Reintegrationspotential bei straffällig gewordenen Jugendlichen besser aktivieren zu können? 5. Würden Verbesserungen in diesem Bereich auch die Arbeit beispielsweise der städtischen Jugendhilfe erleichtern und verbessern? 6. Wird die Stadt Karlsruhe bei der Landesregierung vorstellig werden mit dem Anliegen den Zeitraum zwischen Tat und Verhandlung für Jugendliche im Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe zu senken? 7. Ist die Stadt Karlsruhe bereit, bei den zuständigen Stellen oder mittels eines Runden Tisches den Gesamtbedarf an Reintegrationsangeboten für mit dem Gesetz in Konflikt gekommene Jugendliche in Karlsruhe zu erheben? 8. Ist die Stadt Karlsruhe bereit, eine dem festgestellten Bedarf entsprechende Finanzierung und Konzeption dem Gemeinderat vorzulegen, um die Reintegrationsmöglichkeiten straffällig gewordener bzw. gefährdeter Jugendlicher zu erweitern und damit deren Zukunftschancen zu erhöhen? Am 23. Januar 2008 wurde in ka-news das Projekt BINGO (Betreuung, Integration, Neuanfang, Gewaltabbau, Orientierung) der Karlsruher AWO vorgestellt. Hier können Jugendliche die Chance zu einem Neuanfang nutzen, auch in der Phase zwischen Tat und Verhandlung. Respektvoller Umgang und intensive Betreuung öffnen Wege, aus einer Lebensphase herauszukommen, in der sie straffällig geworden sind. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Rasche Konsequenzen nach einer Straffälligkeit sind übereinstimmend der entscheidende Hebel, um Unrechtsbewusstsein zu fördern. In Karlsruhe vergehen zwischen Tat und Verhandlung im Schnitt bis zu 12 Monaten, viel zu lange nach Aussage von Jugendrichter Kögele am Amtsgericht Karlsruhe (BNN, Südwestecho, 15.1.08, S. 3). In einem anderen Bericht der BNN wird der Leiter des Jugend- und Sozialamts, Herr Seekircher zitiert: „Was in der Jugendhilfe los ist, betrachten wir mit großer Sorge... So schlimm war es in den vergangenen 15 Jahren noch nie.“ Hetzkampagnen über sprunghaft steigende Jugendkriminalität finden in der Karlsruher Statistik keine Bestätigung. In der Öffentlichkeit wahrgenommen wird eine z. T. milieugebundene Gewaltbereitschaft. Dabei ausgeblendet sind meistens die Gewaltattacken deutscher Jugendlicher gegen Migrant/-innen. Zudem sind in den letzten Jahren politische Weichenstellungen quer über alle bürgerlichen Parteien erfolgt, die jugendgefährdende Milieus anwachsen lassen: Soziale Unsicherheit und Ausgrenzung, Verarmung durch Hartz IV, massive Kürzungen in der Jugendhilfe, Personalabbau in der Justiz und skandalöse Zustände in Jugendhaftanstalten, die einer ernst gemeinten Reintegration Hohn sprechen. Dass hier massive Triebkräfte für lebenslange kriminelle Karrieren installiert sind, ist den politischen Verantwortlichen bekannt. Getan wird aber nahezu nichts. All dies legt nahe, dass Projekte wie BINGO äußerst hilfreich und erfolgreich sein können. Zu vermuten ist, dass es in Karlsruhe nicht genug Einrichtungen gibt, die gefährdeten Jugendlichen helfen, wieder auf die Bahn zu kommen. Diese Anfrage soll die Diskussion versachlichen und den Blick auf die Verantwortlichkeit von Land und Stadt lenken, hier mehr zu tun. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008