Antrag GRÜNE: Gebäude-Investitionen bei Sportvereinen

Vorlage: 19734
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.03.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.03.2008

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Gebäude-Investitionen Sportvereine
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 12. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.03.2008 1308 16 öffentlich Gebäude-Investitionen bei Sportvereinen Die Stadt Karlsruhe ergänzt ihre Sportförderrichtlinien bei der Förderung von Investitionen für Gebäude um das Kriterium der Anzahl der Vereinsmitglieder bzw. Nutzer unter besonderer Berücksichtigung der Jugendlichen. Dabei wird nicht nur wie jetzt eine absolute Grenze von mindestens 100 Mitgliedern zur Förderung vorausgesetzt, sondern darüber hinaus gerade bei großen Summen die Anzahl der Mitglieder z.B. durch eine prozentuale Staffelung berücksichtigt. Die zur Förderung von Investitionen für Gebäude stehenden Mittel im Sport sind begrenzt. Derzeit ist es möglich, dass Vereine ab 100 Mitgliedern sehr große Summen an Fördermitteln erhalten können. Um die Mittel möglichst effektiv zur Förderung des Breiten- und Jugendsports einzusetzen, sollte als zusätzliches Kriterium die Anzahl der Sportlerinnen und Sportler, die die Anlagen nutzen werden, aufgenommen werden, unter besonderer Berücksichtigung der Jugendlichen. Weitere Kriterien wie Gesundheitsförderung könnten ebenfalls angewandt werden. ‚Kleinere’ Vereine könnten Ihren Vorhaben durch gemeinsame Anlagen und Kooperationen mehr Gewicht verleihen. unterzeichnet von: Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 12.02.2008 eingegangen: 12.02.2008 Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1308 16 öffentlich Dez. 3 Gebäude-Investitionen bei Sportvereinen - Kurzfassung - Die Vergabe von Sportförderungsmitteln für Bauinvestitionen der Vereine in Abhän- gigkeit von Mitgliederstärke und Jugendanteil zu stellen, macht eine Änderung der Sportförderrichtlinien erforderlich. Es wird vorgeschlagen, den o. g. Änderungsantrag zunächst in der „AG Sport“ zu behandeln. Nach Vorberatung im Sportausschuss wird das Ergebnis dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: 1.400.42.10.01.01.01 Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Antrag von „Bündnis 90 - Die Grünen“, die Vergabe von Sportförderungsmitteln für Bauinvestitionen der Vereine von der Mitgliederstärke und dem Jugendanteil der Karlsruher Sportvereine abhängig zu machen, kann nur durch eine entsprechende Änderung der Sportförderungsrichtlinien umgesetzt werden. Im Rahmen des "Karlsruhe Masterplan 2015" ist eine Fortschreibung der Sportförde- rungsrichtlinien als definitive Aufgabenstellung vorgesehen. In der Verantwortung des Sportdezernates wurde bereits im Jahr 2005 eine Arbeitsgruppe „Zukunft der Sportvereine“, in der auch der Gemeinderat vertreten ist, gegründet, die im Jahre 2007 einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Sportvereine erar- beitet hat. Das Bürgermeisteramt schlägt vor, den o.g. Änderungsantrag von „Bündnis 90 - Die Grünen“ zunächst in der AG Sport zu behandeln. Nach Vorberatung im Sportaus- schuss wird der Gemeinderat unterrichtet und um Entscheidung gebeten.