Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)", Karlsruhe-Grötzingen: Auslegungsbeschluss gem. § 3 i. Vm. § 12 Abs. 1 des Baugesetzbuches

Vorlage: 19726
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.03.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.03.2008

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRVorlage Auslegungsbeschluss Februar2008
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1299 7 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)", Karlsruhe- Grötzingen: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 des Baugesetzbuches Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 13.09.2005 9 Ablehnung Gemeinderat 28.03.2006 11 Ablehnung Ortschaftsrat Grötzingen 02./03.05.2006 12/26 Zustimmung Vermittlungsausschuss 22.11.2006 Zustimmung Gemeinderat 27.03.2007 2 Zustimmung Gemeinderat 11.03.2008 7 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans „Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)“, Karlsruhe-Grötzingen mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fortzusetzen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Entwurf) ist das ca. 3.500 m² große Grundstück zwischen den Straßen Am Gießbach und der Grezzo- straße im Westen des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen, auf dem der Vorhabenträger (Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Karlsruhe) seit Jahrzehnten ein Alten- bzw. Pflege- heim betreibt. Im westlichen, bisher unbebauten Abschnitt dieses Grundstücks soll ein zweigeschossiger Erweiterungsbau mit Verbindung zum bestehenden Haupt- haus errichtet werden. Vorgesehen sind 17 Einzelzimmer mit jeweils separatem Bad, während in dem vorhandenen Pflegeheim (Haupthaus) bisher nahezu ausschließlich Doppelzimmer zur Verfügung stehen. Die Anordnung des geplanten Baukörpers orientiert sich an der Baustruktur der an- grenzenden Grundstücke und nicht an der des vorhandenen Pflegeheims. Im Zuge des Neubaus soll der Haupteingang des Pflegeheims, der sich bisher an der Straße Am Gießbach befindet, auf die Südseite des Gebäudes in Richtung Grezzostraße verlegt werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. März 2007 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss getroffen und ist dabei einer Empfehlung des Vermittlungs- ausschusses vom 22.11.2006 mehrheitlich gefolgt. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden, sind keine Stellungnahmen ein- gegangen, in denen die Planung in Frage gestellt wurde oder in ihren Grundzügen auch nur kritisch hinterfragt worden wäre. Unter anderem regt die Untere Immissionsschutzbehörde an, aufgrund der sensiblen Nutzung des Gebäudes und der vorhandenen Verkehrslärmimmission zu prüfen, ob bauliche Vorkehrungen zum Schutz der Bewohner getroffen werden sollten. Diese Frage wurde vom Vorhabenträger im Benehmen mit der Stadtplanung geprüft mit dem Ergebnis, dass Schallschutzfenster der Schallschutzklasse II, wenngleich dies im dortigen Wohngebiet nicht zwingend geboten wäre, eingebaut werden. Auch der von der Unteren Naturschutzbehörde gehörte Naturschutzbeauftragte der Stadt Karlsruhe, Herr Philippi, hat aus der Sicht des Naturschutzes gegen den vor- liegenden Bebauungsplanentwurf keine prinzipiellen Einwände. Neben einer erhebli- chen Verkleinerung der Freiflächen, die er kritisch anmerkt, ist er auch mit dem vor- gesehenen Flachdach und dessen Begrünung nicht ganz einverstanden. Derartige Dachbepflanzungen seien meist teuer und würden überwiegend dilettantisch herge- stellt und seien in aller Regel für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt absolut uninteressant und wertlos. Sein Vorschlag laute daher: „Überlassen Sie das Kies- dach sich selbst, das begrünt sich von allein. Eine natürliche, spontane Begrünung Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ist ungleich wertvoller für Tiere und Pflanzen und außerdem billiger.“ Verzichten könne man auch auf den „Teich“, der im Bereich des Grezzoplatzes neu angelegt werden solle. Wichtiger erscheine ihm insgesamt eine gute Bepflanzung. Am besten eignen würden sich Linden und als Sträucher kämen Liguster und Hartriegel in Fra- ge. Als Hecken würden sich Hainbuchen eignen. Der Vorhabenträger wird nunmehr mit Stadtplanung und Gartenbauamt Gelegenheit haben, soweit erforderlich, das Begrünungskonzept des Bebauungsplanentwurfs bis zum Satzungsbeschluss noch zu überarbeiten bzw. zu optimieren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes „Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)“ mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Bauge- setzbuches fortzusetzen. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 28.09.2007 in der Fassung vom 01.02.2008 zugrunde zu legen. Hauptamt - Sitzungsdienste 29. Februar 2008

  • Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1299 7 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)", Karlsruhe- Grötzingen: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 des Baugesetzbuches Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 13.09.2005 9 Ablehnung Gemeinderat 28.03.2006 11 Ablehnung Ortschaftsrat Grötzingen 02./03.05.2006 12/26 Zustimmung Vermittlungsausschuss 22.11.2006 Zustimmung Gemeinderat 27.03.2007 2 Zustimmung Gemeinderat 11.03.2008 7 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans „Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)“, Karlsruhe-Grötzingen mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fortzusetzen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Entwurf) ist das ca. 3.500 m² große Grundstück zwischen den Straßen Am Gießbach und der Grezzo- straße im Westen des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen, auf dem der Vorhabenträger (Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Karlsruhe) seit Jahrzehnten ein Alten- bzw. Pflege- heim betreibt. Im westlichen, bisher unbebauten Abschnitt dieses Grundstücks soll ein zweigeschossiger Erweiterungsbau mit Verbindung zum bestehenden Haupt- haus errichtet werden. Vorgesehen sind 17 Einzelzimmer mit jeweils separatem Bad, während in dem vorhandenen Pflegeheim (Haupthaus) bisher nahezu ausschließlich Doppelzimmer zur Verfügung stehen. Die Anordnung des geplanten Baukörpers orientiert sich an der Baustruktur der an- grenzenden Grundstücke und nicht an der des vorhandenen Pflegeheims. Im Zuge des Neubaus soll der Haupteingang des Pflegeheims, der sich bisher an der Straße Am Gießbach befindet, auf die Südseite des Gebäudes in Richtung Grezzostraße verlegt werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. März 2007 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss getroffen und ist dabei einer Empfehlung des Vermittlungs- ausschusses vom 22.11.2006 mehrheitlich gefolgt. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden, sind keine Stellungnahmen ein- gegangen, in denen die Planung in Frage gestellt wurde oder in ihren Grundzügen auch nur kritisch hinterfragt worden wäre. Unter anderem regt die Untere Immissionsschutzbehörde an, aufgrund der sensiblen Nutzung des Gebäudes und der vorhandenen Verkehrslärmimmission zu prüfen, ob bauliche Vorkehrungen zum Schutz der Bewohner getroffen werden sollten. Diese Frage wurde vom Vorhabenträger im Benehmen mit der Stadtplanung geprüft mit dem Ergebnis, dass Schallschutzfenster der Schallschutzklasse II, wenngleich dies im dortigen Wohngebiet nicht zwingend geboten wäre, eingebaut werden. Auch der von der Unteren Naturschutzbehörde gehörte Naturschutzbeauftragte der Stadt Karlsruhe, Herr Philippi, hat aus der Sicht des Naturschutzes gegen den vor- liegenden Bebauungsplanentwurf keine prinzipiellen Einwände. Neben einer erhebli- chen Verkleinerung der Freiflächen, die er kritisch anmerkt, ist er auch mit dem vor- gesehenen Flachdach und dessen Begrünung nicht ganz einverstanden. Derartige Dachbepflanzungen seien meist teuer und würden überwiegend dilettantisch herge- stellt und seien in aller Regel für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt absolut uninteressant und wertlos. Sein Vorschlag laute daher: „Überlassen Sie das Kies- dach sich selbst, das begrünt sich von allein. Eine natürliche, spontane Begrünung Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ist ungleich wertvoller für Tiere und Pflanzen und außerdem billiger.“ Verzichten könne man auch auf den „Teich“, der im Bereich des Grezzoplatzes neu angelegt werden solle. Wichtiger erscheine ihm insgesamt eine gute Bepflanzung. Am besten eignen würden sich Linden und als Sträucher kämen Liguster und Hartriegel in Fra- ge. Als Hecken würden sich Hainbuchen eignen. Der Vorhabenträger wird nunmehr mit Stadtplanung und Gartenbauamt Gelegenheit haben, soweit erforderlich, das Begrünungskonzept des Bebauungsplanentwurfs bis zum Satzungsbeschluss noch zu überarbeiten bzw. zu optimieren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes „Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)“ mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Bauge- setzbuches fortzusetzen. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 28.09.2007 in der Fassung vom 01.02.2008 zugrunde zu legen. Hauptamt - Sitzungsdienste 29. Februar 2008

  • Extrahierter Text

    Die umfangreichen Anlagen zu dieser Vorlage knen beim Hauptamt - Abteilung Sitzungsdienste - eingesehen werden.