Vorhabenbezogener Bebauunsplan "Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung", Karlsruhe-Durlach: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches

Vorlage: 19725
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.03.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.03.2008

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GR Vorlage Ernst-Friedrich- Gritzner Kanzler Amal Satzungsbeschluss
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1298 6 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung" Karlsruhe-Durlach: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 23.06.2006 4 a Zustimmung Planungsausschuss 28.09.2006 2 Ablehnung Planungsausschuss 09.01.2007 4 Zustimmung Gemeinderat 16.10.2007 5 Zustimmung Gemeinderat 11.03.2008 6 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung“ als Sat- zung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 05.03.2008 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Entwurf) ist ein ca. 6.900 m² großes Grundstück im Bereich des ehemaligen Pfaff-Areals - Ecke Ernst-Friedrich- und Gritzner- straße - das der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler- Amalienbad- und Auer Straße“ derzeit als Gewerbegebiet ausweist. Wie in der Vorlage zum Auslegungsbeschluss bereits dargelegt, ist die Änderung des Be- bauungsplans zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen dieses Grund- stücks für Wohnungsnutzung, hier in der Form eines sogenannten Mehrgenerationenhau- ses, erforderlich. Nach dem Planungskonzept des Vorhabenträgers (Sekundus Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Ettlingen) sollen ca. 24 Wohnungen für junge Fami- lien, ca. 70 Studentenappartements, ca. 30 Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mit- bürger sowie eine Kindertageseinrichtung mit insgesamt 6 Gruppenräumen errichtet werden. Wegen weiterer Einzelheiten der Planung, insbesondere deren Aufgabe und Notwendigkeit, wird auf den beiliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie dessen ausführliche Begründung verwiesen. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Auf- gaben durch die Planung berührt werden, sind, wie aus der Vorlage zum Auslegungsbe- schluss bekannt, mit Ausnahme einer Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe keine Stellungnahmen eingegangen, in denen die Planung in Frage gestellt oder abgelehnt worden wäre. Mit der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.10.2007 bereits eingehend auseinandergesetzt, so dass hierauf in dieser Vorlage nicht mehr eingegangen werden braucht. Im Zuge der Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs sind keine Anre- gungen/Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen. Zum Zeitpunkt, als der Gemeinderat über die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanentwurfs befand, war, worauf von Seiten der Verwaltung auch ausdrücklich hinge- wiesen wurde, die Frage der Abstandsflächen zwischen den Gebäuden noch nicht abschlie- ßend geklärt. Zweifel kamen auf, ob bei der relativ dichten Bebauung und wegen der vorge- sehenen 12 Verbindungsbrücken zwischen den einzelnen Baukörpern alle Wohnräume aus- reichend belichtet werden und damit gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden kön- nen. Das planende Architekturbüro wurde daher aufgefordert, noch vor der öffentlichen Aus- legung des Bebauungsplanentwurfs den entsprechenden Nachweis gegenüber der Stadt- planung bzw. dem Bauordnungsamt zu erbringen. Wie sich herausstellte, wäre dies mit der ursprünglichen Grundrissplanung nicht möglich gewesen, da einige der „innenliegenden“ Wohnräume keine ausreichende Belichtung erfah- ren hätten. Durch eine Änderung der Grundrisse konnte dieses Problem jedoch gelöst wer- den, u. a. dadurch, dass etliche Zweiraumwohnungen in Einraumwohnungen umgeplant Ergänzende Erläuterungen Seite 3 wurden. Die Belichtung der betroffenen Raumbereiche erfolgt nun von zwei Seiten und ist nach einer Prüfung durch das Bauordnungsamt ausreichend. Nach Einschätzung von Stadtplanung und Bauordnung sind danach in allen Wohnungen gesunde Wohnverhältnisse mit angemessener Belichtung gegeben. Die notwendigen Ab- standsflächen zwischen den Gebäuden werden, auch wenn sie teilweise vom Regelmaß der Landesbauordnung abweichen, als ausreichend angesehen. Die überarbeiteten Planunter- lagen sind Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und lagen in dieser Form öffentlich aus. Auch wenn danach nicht alle vom Gestaltungsbeirat angesprochenen Kritikpunkte im Zuge der Änderung der Planunterlagen restlos ausgeräumt wurden, hält die Verwaltung den Be- bauungsplanentwurf in der vorliegenden Fassung nunmehr für beschlussfähig. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegenen Bebauungsplanentwurf bleiben, soweit die- sen aus den in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargelegten Gründen nicht ent- sprochen werden kann, unberücksichtigt. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung“ Karlsruhe-Durlach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Lan- desbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbin- dung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergän- zungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung“ zusammen mit den örtli- chen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung so- wie aus dem Textteil, jeweils vom 06.07.2007 in der Fassung vom 15.11.2007. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Be- gründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008

  • Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1298 6 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung" Karlsruhe-Durlach: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 23.06.2006 4 a Zustimmung Planungsausschuss 28.09.2006 2 Ablehnung Planungsausschuss 09.01.2007 4 Zustimmung Gemeinderat 16.10.2007 5 Zustimmung Gemeinderat 11.03.2008 6 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung“ als Sat- zung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 05.03.2008 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Entwurf) ist ein ca. 6.900 m² großes Grundstück im Bereich des ehemaligen Pfaff-Areals - Ecke Ernst-Friedrich- und Gritzner- straße - das der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler- Amalienbad- und Auer Straße“ derzeit als Gewerbegebiet ausweist. Wie in der Vorlage zum Auslegungsbeschluss bereits dargelegt, ist die Änderung des Be- bauungsplans zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen dieses Grund- stücks für Wohnungsnutzung, hier in der Form eines sogenannten Mehrgenerationenhau- ses, erforderlich. Nach dem Planungskonzept des Vorhabenträgers (Sekundus Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Ettlingen) sollen ca. 24 Wohnungen für junge Fami- lien, ca. 70 Studentenappartements, ca. 30 Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mit- bürger sowie eine Kindertageseinrichtung mit insgesamt 6 Gruppenräumen errichtet werden. Wegen weiterer Einzelheiten der Planung, insbesondere deren Aufgabe und Notwendigkeit, wird auf den beiliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie dessen ausführliche Begründung verwiesen. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Auf- gaben durch die Planung berührt werden, sind, wie aus der Vorlage zum Auslegungsbe- schluss bekannt, mit Ausnahme einer Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe keine Stellungnahmen eingegangen, in denen die Planung in Frage gestellt oder abgelehnt worden wäre. Mit der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.10.2007 bereits eingehend auseinandergesetzt, so dass hierauf in dieser Vorlage nicht mehr eingegangen werden braucht. Im Zuge der Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs sind keine Anre- gungen/Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen. Zum Zeitpunkt, als der Gemeinderat über die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanentwurfs befand, war, worauf von Seiten der Verwaltung auch ausdrücklich hinge- wiesen wurde, die Frage der Abstandsflächen zwischen den Gebäuden noch nicht abschlie- ßend geklärt. Zweifel kamen auf, ob bei der relativ dichten Bebauung und wegen der vorge- sehenen 12 Verbindungsbrücken zwischen den einzelnen Baukörpern alle Wohnräume aus- reichend belichtet werden und damit gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden kön- nen. Das planende Architekturbüro wurde daher aufgefordert, noch vor der öffentlichen Aus- legung des Bebauungsplanentwurfs den entsprechenden Nachweis gegenüber der Stadt- planung bzw. dem Bauordnungsamt zu erbringen. Wie sich herausstellte, wäre dies mit der ursprünglichen Grundrissplanung nicht möglich gewesen, da einige der „innenliegenden“ Wohnräume keine ausreichende Belichtung erfah- ren hätten. Durch eine Änderung der Grundrisse konnte dieses Problem jedoch gelöst wer- den, u. a. dadurch, dass etliche Zweiraumwohnungen in Einraumwohnungen umgeplant Ergänzende Erläuterungen Seite 3 wurden. Die Belichtung der betroffenen Raumbereiche erfolgt nun von zwei Seiten und ist nach einer Prüfung durch das Bauordnungsamt ausreichend. Nach Einschätzung von Stadtplanung und Bauordnung sind danach in allen Wohnungen gesunde Wohnverhältnisse mit angemessener Belichtung gegeben. Die notwendigen Ab- standsflächen zwischen den Gebäuden werden, auch wenn sie teilweise vom Regelmaß der Landesbauordnung abweichen, als ausreichend angesehen. Die überarbeiteten Planunter- lagen sind Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und lagen in dieser Form öffentlich aus. Auch wenn danach nicht alle vom Gestaltungsbeirat angesprochenen Kritikpunkte im Zuge der Änderung der Planunterlagen restlos ausgeräumt wurden, hält die Verwaltung den Be- bauungsplanentwurf in der vorliegenden Fassung nunmehr für beschlussfähig. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegenen Bebauungsplanentwurf bleiben, soweit die- sen aus den in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargelegten Gründen nicht ent- sprochen werden kann, unberücksichtigt. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung“ Karlsruhe-Durlach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Lan- desbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbin- dung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergän- zungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ernst-Friedrich-, Gritzner-, Kanzler-, Amalienbad- und Auer Straße - Änderung“ zusammen mit den örtli- chen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung so- wie aus dem Textteil, jeweils vom 06.07.2007 in der Fassung vom 15.11.2007. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Be- gründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008

  • Extrahierter Text

    Die umfangreichen Anlagen zu dieser Vorlage knen beim Hauptamt - Abteilung Sitzungsdienste - eingesehen werden.