1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 a) Einbringung der Nachtragshaushaltssatzung b) Beschlussfassung über die Ausschlussfrist für die Anträge aus der Mitte des Gemeinderates

Vorlage: 19721
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.03.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.03.2008

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 48. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2008 1297 4 öffentlich Dez. 4 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 a) Einbringung der Nachtragshaushaltssatzung b) Beschlussfassung über die Ausschlussfrist für die Anträge aus der Mitte des Gemeinderats Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss (nur b) 04.03.2008 2 Gemeinderat 11.03.2008 4 Antrag an den Gemeinderat a) Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 zur Kenntnis. b) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss den 20.03.2008 als Termin für die Ausschlussfrist für eventuelle Anträge aus der Mitte des Gemein- derats. Nach diesem Termin eingehende Anträge können bei der Beratung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 nicht mehr berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat a) Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 zur Kenntnis. b) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss den 20.03.2008 als Termin für die Ausschlussfrist für Anträge aus der Mitte des Gemeinderats. Nach diesem Termin eingehende Anträge können bei der Be- ratung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 nicht mehr berücksichtigt wer- den. Hauptamt - Sitzungsdienste - 29. Februar 2008