Antrag KAL: Gender Mainstreaming

Vorlage: 19699
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.02.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.10.2006

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag 842308
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • TOP 4 Vorl 842
    Extrahierter Text

    ANTRAG KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 19.10.2006 eingegangen: 20.10.2006 Gremium: 28. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.10.2006 842 4 öffentlich Dez. 2 Gender Mainstreaming-Konzept 5. Organisation und Umsetzungsstrategie bei der Stadt Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Umsetzung von Gender Mainstreaming setzt auf dezentrale Verankerung der Umset- zungsverantwortung. Der einzelne Mitarbeiter, die einzelne Mitarbeiterin muss Gender Mainstreaming bei der Aufgabenerfüllung umsetzen. Um diese Identifikation zu erreichen, übernahm der Erste Bürgermeister die Promotorenfunktion in der Einführungsphase. Die zentralen Steuerungsaufgaben werden vom Ersten Bürgermeister als Promotor und dem Personal- und Organisationsamt als Geschäftsstelle zu seiner Unterstützung wahrgenom- men. Da zunächst der Schwerpunkt auf Fragen der Organisations- und Personalentwicklung liegt, ist diese Zuordnung sinnvoll. Darüber hinaus wird der Prozess von der Koordinie- rungsgruppe begleitet. Insgesamt ist durch dieses Konzept eine hohe Verbindlichkeit und Bedeutung von Gender Mainstreaming innerhalb der Stadtverwaltung sicher gestellt. Der Oberbürgermeister hat deshalb im Rahmen seiner Organisationshoheit dieser Variante den Vorzug gegeben. Wie bei allen anderen Aufgaben, unterliegt diese organisatorische Rege- lung der Bewährungskontrolle. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit