Gemeinsamer Rad- und Fußweg in der Augustenburgstraße

Vorlage: 19695
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.02.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 27.02.2008

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • OSR-Vorlage Rad- und Fußweg Augustenburgstr.
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe OSR-Vorlage zu Top 7 Ortsverwaltung Grötzingen (Sitzung am 27.02.2008) Stellungnahme/Beratungsunterlage Antrag der CDU-Fraktion vom: 15.02.2008 eingegangen am: 15.02.2008 Betreff: Gemeinsamer Rad- und Fußweg in der Augustenburgstr. Antrag der CDU-Fraktion: Durch den Umbau der Augustenburgstraße wurde diese so verengt, dass immer mehr Radfahrer aufgrund der Verkehrssicherheit den Wunsch äußern, auf dem Gehweg Rad fahren zu können (was in der Praxis bereits durchgeführt wird). Die CDU-Fraktion unterstützt dieses Anliegen nachdrücklich und stellt folgenden ANTRAG Die Ortsverwaltung Grötzingen wird gebeten, mit den zuständigen Stellen der Stadt Karlsruhe Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeit eines "gemeinsamen Rad- und Fußweges" auf einem Gehweg der Augustenburgstrasse prüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen H. Wensauer, Frakt.Vors. Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Amt für Bürgerservice und Sicherheit weist darauf hin, dass der derzeitige Aus- bau der Augustenburgstraße in der Planungsphase dem Ortschaftsrat vorgestellt wurde. Hierbei wurde die Führung des Radverkehrs diskutiert. Ergebnis war, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Eine Führung des Radverkehrs auf eigenen Wegen (Radweg, Radfahrstreifen) hätte den Verlust mindestens eines Längsparkstreifens und die Trassierung mit Mindestmaßen zur Folge gehabt. Grundlage der Planung, des Entwurfs sowie des Baus der Augustenburgstraße war daher, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Außerdem weist der Gehweg in vielen Abschnitten nicht die für einen gemeinsamen Geh- und Radweg mindestens erforderliche Breite von 2,50 m auf. Eine sichere Füh- rung des Radverkehrs auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg ist somit, nicht zuletzt wegen der vielen Ein- und Ausfahrten, nicht gegeben.