Anfrage GRÜNE: Fächerbad, Umsetzung Bäderkonzept 2000
| Vorlage: | 19584 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.02.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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ANFRAGE Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom 12. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 19.02.2008 1289 5 öffentlich Fächerbad, Umsetzung Bäderkonzept 2000: Beteiligung der Stadt Karlsruhe an der Sportpark-Nordost GmbH (zukünftig Fächerbad GmbH) 1. Ist eine Personalunion der Geschäftsführer KBG und Sportpark/Fächerbad aus rechtlicher und organisatorischer Betrachtung möglich? 2. Falls ja, wie steht die städtische Verwaltung dazu? 3. Die Vorlage geht von einer Wanderbewegung vom Fächerbad zum Neuen Freizeitbad aus, laut Anlage 4 Beilage 2 jedoch nicht bei den städtischen Bädern. Warum nicht? 4. Die Vorlage nennt eine möglichst personenidentische Besetzung der beiden Aufsichtsräte. Gemeint sind vermutlich nur die gemeinderätlichen Mitglieder und der/die Aufsichtsrats-Vorsitzende. Die Partnerschaftsvereinbarung nennt dies als grundsätzliche Voraussetzung. Wie verbindlich ist diese (für uns sinnvolle) Regelung nun? 5. Die Grüne Gemeinderatsfraktion will Kosten und Aufwand eines zusätzlichen Aufsichtsrats Sportpark/Fächerbad gering halten. Soll die Vergütung der Aufsichtsräte wie bei der KBG erfolgen? Wie viele Sitzungen pro Jahr sind üblicherweise vorgesehen? unterzeichnet von: Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. Februar 2008
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 12.02.2008 eingegangen: 12.02.2008 Gremium: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2008 1289 5 öffentlich Dez. 2 Fächerbad, Umsetzung Bäderkonzept 2000: Beteiligung der Stadt Karlsruhe an der Sportpark-Nordost GmbH (zukünftig Fächerbad GmbH) 1. Ist eine Personalunion der Geschäftsführer KBG und Sportpark/Fächerbad aus rechtli- cher und organisatorischer Betrachtung möglich? Im vorgeschlagenen Schwestermodell handelt es sich um zwei getrennte Gesellschaften, die ei- genständig ihre Geschäfte führen. Zur Zeit ist eine Personalunion nicht vorgesehen. 2. Falls ja, wie steht die städtische Verwaltung dazu? Die Vorlage entspricht der Meinung der Stadtverwaltung und diese setzt auf das Schwestermodell, das der Sportpark Nordost weitestgehende Eigenständigkeit ermöglicht. 3. Die Vorlage geht von einer Wanderbewegung vom Fächerbad zum Neuen Freizeitbad aus, laut Anlage 4 Beilage 2 jedoch nicht bei den städtischen Bädern. Warum nicht? Die Stadtverwaltung geht auch von Wanderungsbewegungen der "Sportschwimmer" vom Tullabad zum Fächerbad aus. Dies wird auch vom Fächerbad beworben. Eine gewisse Verlagerung des Saunabetriebes vom Vierordtbad ins Europabad Karlsruhe ist zu erwarten; dies kommt jedoch dem Betriebsablauf im Vierordtbad entgegen. Auf die übrigen Bäder hat das Europabad Karlsruhe kaum Einfluss. 4. Die Vorlage nennt eine möglichst personenidentische Besetzung der beiden Aufsichts- räte. Gemeint sind vermutlich nur die gemeinderätlichen Mitglieder und der/die Auf- sichtsrats-Vorsitzende. Die Partnerschaftsvereinbarung nennt dies als grundsätzliche Voraussetzung. Wie verbindlich ist diese (für uns sinnvolle) Regelung nun? Diese Regelung ist verbindlich. 5. Die Grüne Gemeinderatsfraktion will Kosten und Aufwand eines zusätzlichen Auf- sichtsrats Sportpark/Fächerbad gering halten. Soll die Vergütung der Aufsichtsräte wie bei der KBG erfolgen? Wie viele Sitzungen pro Jahr sind üblicherweise vorgesehen? Die Sportpark Nordost GmbH gehört dann zur KVVH-Gruppe, dementsprechend sollten die Auf- sichtsräte im Rahmen der konzernüblichen Sätze vergütet werden. Die Festsetzung der Vergütung obliegt letztendlich der Gesellschafterversammlung. Dez. 1 Dez. 2 BB