Anfrage Stadtrat Fostiropoulos/Linke: Löhne unter dem Existenzminimum in Karlsruhe

Vorlage: 19564
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.02.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2008

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Löhne
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 14. Januar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 19.02.2008 1284 20 öffentlich Löhne unter dem Existenzminimum in Karlsruhe 1. Wie viele in Arbeitsverhältnissen stehende Karlsruher Bürger/-innen bekommen derzeit ergänzende Hartz IV-Leistungen, weil ihr Verdienst nicht zum Leben ausreicht? a. Wie viele davon sind in sog. Mini-Jobs (400 Euro) beschäftigt? b. Wie viele davon sind in 1-Euro-Jobs beschäftigt? (bitte immer in absoluten Zahlen und Prozentanteil angeben) 2. Berücksichtigt die Stadt Karlsruhe bei ihren zu vergebenden Aufträgen, ob die sich bewerbenden Firmen Löhne zahlen, die unterhalb des Existenzminimums liegen und für die die Beschäftigten Anspruch auf ergänzende Leistungen nach Hartz IV haben? 3. Sehen sich die Stadt Karlsruhe bzw. die Wirtschaftsförderung in der sozialen Verpflichtung gegenüber ihren Bürger/-innen, keine Aufträge an Firmen zu vergeben, die Löhne unter dem Existenzminimum zahlen? 4. Ist die Stadt ebenfalls der Meinung, dass Löhne unter dem Existenzminimum nicht nur sozial verwerflich sind, sondern auch über die Schwächung der Kaufkraft eines wachsenden Anteils von Bürger/-innen die Binnennachfrage negativ beeinflussen? 5. Stimmen Sie mit mir überein, dass die öffentliche Hand, wenn sie Aufträge an Firmen vergibt, die Löhne unter dem Existenzminimum zahlen, möglicherweise Einsparungen erzielt, andererseits aber Mehrausgaben dadurch hat, dass diese Arbeitnehmer/-innen öffentliche ergänzende Leistungen beziehen müssen, um wenigstens das Existenzminimum zu sichern? 6. Bringen die Stadt Karlsruhe bzw. die Wirtschaftsförderung gegenüber Firmen, die sich neu ansiedeln wollen bzw. geeignete Grundstücke/Gebäude suchen, zur Sprache, dass sie keine Ansiedlung von Firmen wünschen, die Löhne unter dem Existenzminimum zahlen? 7. Ist die Stadt Karlsruhe mit den hiesigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen (IHK, HK, DGB und Einzelgewerkschaften) darüber im Gespräch, der Ausbreitung von Lohnniveaus, die unterhalb des Existenzminimums liegen, gegenzusteuern? 8. Ist die Stadt Karlsruhe der Auffassung, dass eine Ausbreitung von Beschäftigung unterhalb des Existenzminimums nicht sehr werbewirksam im Hinblick auf die Bürgerfreundlichkeit einer Region ist? 9. Schließt sich die Stadtverwaltung der sich ausbreitenden öffentlichen Zustimmung zu gesetzlich verankerten Mindestlöhnen an? 10. Ist die Stadtverwaltung bereit, einen öffentlichen Dialog darüber zu führen, dass in dieser Stadt, Löhne unter dem Existenzminimum keinen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit und zur sozialen Verantwortung sind? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Das Absacken des Lohnniveaus in ganzen Branchen erzeugt, neben der Armut in Arbeitslosigkeit, eine Armut in Beschäftigung. Allgemein wächst der Anteil von Arbeitnehmer/-innen, die trotz Beschäftigung ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen müssen. Abgesehen davon, dass hiermit die Arbeitgeber für unmenschliche Löhne auch noch indirekt mit Steuergeldern subventioniert/belohnt werden, ist unter solchen Bedingungen v. a. Kinderarmut vorprogrammiert. Eltern in solchen Arbeitbedingungen sind weder finanziell noch zeitlich in der Lage, ihren Kindern zukommen zu lassen, was diese für eine angemessene Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft benötigen. Kinder lernen damit schon früh, dass Leistung sich für ihre Eltern nicht lohnt - sondern allein für die Unternehmer. Die öffentliche Debatte - ausgelöst durch die Mindestlohnregelung im Postbereich - zeigt, dass die Bereitschaft zum Verbot und zur Ächtung von Löhnen unterhalb des Existenzminimums in allen Gesellschaftsschichten einschließlich der Arbeitgeberschaft wächst. Deshalb sollte dies auch ein Thema in unserer Stadt sein. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste 8. Februar 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 14.01.2008 eingegangen: 15.01.2008 Gremium: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2008 1284 20 öffentlich Dez. 4 Löhne unter Existenzminimum in Karlsruhe Zu 1. Vom Jobcenter Stadt Karlsruhe beziehen derzeit ca.10.700 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 19.600 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssu- chende. 2.670 dieser Bedarfsgemeinschaften (3.005 Personen) erhalten derzeit ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen Hartz IV-Leistungen. Auf der Basis von Mini-Jobs werden hiervon 1.404 Bedarfsgemeinschaften (1.471 Personen) un- terstützt. Unabhängig von den Leistungsbeziehern, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen unterstützt werden, nehmen derzeit 943 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher an Arbeitsgelegen- heiten (1- bis 2-€-Jobs) teil. Hierbei handelt es sich um Eingliederungsmaßnahmen, die das Ziel haben, die Vermittlungsmöglichkeiten der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher am Ar- beitsmarkt zu verbessern. Zu 2. - 5. Da all diese Fragen das Vergabewesen betreffen, wird die Beantwortung zusammengefasst. Wie bereits in TOP 14 der GR-Sitzung vom 23.01.2007 dargelegt, in der es auch um eine Ände- rung der Vergabepraxis ging (Vergabebevorzugung für Unternehmen, die eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsplätzen zur Verfügung stellen), stehen europa- und bundesgesetzliche Regelun- gen der Einbeziehung von „Löhnen unter dem Existenzminimum“ als Vergabekriterium entgegen. Aufträge über dem sog. EU-Schwellenwert, aktuell 5,15 Mio. € für Bauaufträge und 206.000 € für Warenlieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sind gemäß § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 26.08.1998 an fachkundige, leistungsfähige und zuver- lässige Unternehmen zu vergeben. Seite 2 Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist. Für Aufträge unterhalb der sog. EU-Schwellenwerte, auf die der 4. Abschnitt des GWB nicht an- zuwenden ist, gilt wie bisher § 31 Abs. 2 der Gemeindehaushalts-Verordnung (GemHVO), wonach bei der Vergabe von Aufträgen und beim Abschluss von Verträgen die Vergabegrundsätze anzu- wenden sind. Danach sind die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung eine Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bietet; dies bedeutet, dass sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen (§ 25 Ziff. 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 25 Ziff. 2 Abs. 1 VOL/A). Wei- tergehende Anforderungen an die Eignung von Bietern können in Baden-Württemberg nicht ge- stellt werden. Eine diesbezügliche Anfrage des Oberbürgermeisters vom 21.02.2007 an das Wirtschaftsministe- rium Baden-Württemberg, ob eine landesrechtliche Änderung angedacht ist, wurde wie folgt be- antwortet: „ Die Landesregierung hat stets bekundet und hält daran fest, dass eine Verknüpfung der öffentli- chen Auftragsvergabe mit nicht auftragsbezogenen Gesichtspunkten abzulehnen ist.......Die Vergabe öffentlicher Aufträge dient der Bedarfsdeckung der öffentlichen Hände und ihrer Einrich- tungen, damit diese die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen können. Sie ist daher ein rein öko- nomischer Vorgang. Eine Verknüpfung mit anderen Zielsetzungen würde die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe beeinträchtigen und ihre Transparenz erschweren.“ Die Beantwortung wurde am 10.04.2007 an die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sowie Ein- zelstadträte verteilt. Zu 6. Im Fokus der Aktivitäten der Wirtschaftsförderung steht die Stärkung von Karlsruhe als Wirt- schaftsstandort und die damit verbundene Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Wesentlicher Ansatzpunkt ist hierbei die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze zu halten bzw. auszubauen. So ist bei der Vergabe von städtischen Flächen die nachhaltige Schaf- fung von Arbeitsplätzen ein wichtiges Vergabekriterium. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Karlsruhe hat sich in den letzten 10 Jahren, auch durch Initiativen der Wirtschaftsförderung, von 145.868 auf 149.944 erhöht; das ent- spricht einer Zunahme von 2,8 %. Seite 3 Zu 7. Die Wirtschaftsförderung ist mit den hiesigen Kammern und Arbeitnehmerorganisationen regel- mäßig in Kontakt. Dies wird durch Jour fixe und Routinegespräche gewährleistet und bei konkre- tem Bedarf durch kurzfristig einberufene Gespräche ergänzt. Zu 8. - 10. Die Fragen betreffen die derzeit in den Medien diskutierte Einführung von Mindestlöhnen. Die Ver- ankerung von Mindestlöhnen entzieht sich dem Einflussbereich der Kommunen und ist zwischen den Tarifparteien zu vereinbaren.