Antrag CDU: Unfallschwerpunkt Nürnberger Straße/Ettlinger Allee: Umgehende Umsetzung der neuen Verkehrssignalisierung

Vorlage: 19559
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.02.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2008

    TOP: 16.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Nürnberger Straße
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Bernhard Weick (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 24. Januar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 19.02.2008 1279 16 b öffentlich Unfallschwerpunkt Nürnberger Straße/Ettlinger Allee: Umgehende Umsetzung der neuen Verkehrssignalisierung Die vorgesehene neue Verkehrssignalisierung an der Kreuzung Nürnberger Straße/Ettlinger Allee wird umgehend und unabhängig von dem in der Herrenalber Straße geplanten Verkehrsversuch umgesetzt. Die CDU-Fraktion hat sich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach für verkehrliche Verbesserungen an der Kreuzung Nürnberger Straße/Ettlinger Allee eingesetzt. Mitte Januar 2008 ereignete sich an der Haltestelle Dammerstock nun erneut ein schwerer Unfall. Wie schon in der Vergangenheit, wurde auch dieser Unfall durch eine Nichtbeachtung des Rotlichts verursacht. Zwar werden ähnliche Vorfälle auch künftig nur vollständig zu verhindern sein, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß und im Einklang mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung verhalten. Dennoch sind wir der Auffassung, dass die zeitnahe Umsetzung der neuen Verkehrssignalisierung erheblich zu einer Verbesserung der Verkehrssituation und vor allem der Verkehrssicherheit in der Nürnberger Straße beitragen würde. Missverständnisse bei der Interpretation der Lichtsignalanlage und folgenschwere Abbiegeunfälle sollten sich hierdurch vermeiden lassen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die neue Signalisierung an der Kreuzung Nürnberger Straße/Ettlinger Allee kann unabhängig von dem für die Herrenalber Straße geplanten Verkehrsversuch eingeführt werden. Der Bürgerverein Weiherfeld-Dammerstock hat sich ebenfalls für diese Vorgehensweise ausgesprochen. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Bernhard Weick Bettina Meier-Augenstein Marianne Krug Christiane Staab Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2008

  • TOP 16b
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 24.01.2008 eingegangen: 24.01.2008 Gremium: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2008 1279 16 b öffentlich Dez. 2 Unfallschwerpunkt Nürnberger Straße/Ettlinger Allee: Umgehende Umsetzung der neuen Verkehrssignalisierung Das Problem Nürnberger Straße/Ettlinger Allee wird umgehend und unabhängig von dem in der Herrenalber Straße geplanten Verkehrsversuch angegangen. Die zuständigen Dienst- stellen der Stadt (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, Bürgerservice und Sicherheit, Tiefbauamt, Stadtplanungsamt) sind in der Sache bereits konkret tätig. Die Verwaltung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um die Verkehrssicherheit an dem genannten Knoten zu erhöhen. Änderungen in der Signalisierung werden als nicht ausrei- chend angesehen. Dies zeigt auch der neuerliche Unfall, der bis heute nicht restlos aufge- klärt ist. Eine Möglichkeit wäre der Umbau des Knotens. Hierbei würde eine neue separate Gleisquerung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen, welche nördlich der Kreuzung ange- legt und evtl. besonders technisch gesichert wird. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch nicht abschlie- ßend geklärt Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft