Antrag SPD: Konzept "Schulbegleitung der Sozialträger"

Vorlage: 19557
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.02.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2008

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Schulbegleitung
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ursula Paepcke (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 16. Januar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 19.02.2008 1277 15 öffentlich Konzept "Schulbegleitung der Sozialträger" 1. Die Verwaltung erstellt gemeinsam mit der Sozial- und Jugendbehörde, der ARGE und den Arbeitsförderungsbetrieben ein Konzept für Kooperations- modelle und -systeme, welches die durchgängige Betreuung der Familien und Bedarfsgemeinschaften im Sinne einer optimalen Ausbildung für die in den Familien und Bedarfsgemeinschaften lebenden Kinder und Jugendlichen sicherstellt. 2. Werden weitere städtische Stellen für die Konzeption oder deren Umsetzung benötigt, werden diese frühzeitig einbezogen. 3. Das Konzept wird dem Gemeinderat umfassend vorgestellt. 4. Die Verwaltung stellt, soweit notwendig, Mittel bereit, die für die Umsetzung benötigt werden. 5. Die Verwaltung berichtet in regelmäßigen Abständen über die Umsetzungsschritte, Erfolge und Schwierigkeiten der Maßnahmen. Sachverhalt / Begründung: In der Sozial- und Jugendbehörde, der ARGE und den Arbeitsförderungsbetrieben werden Familien und Bedarfsgemeinschaften mit schwierigem sozialen und finanziellen Hintergrund betreut. Häufig werden auch verschiedene Angehörige der Familien und Bedarfsgemeinschaften von verschiedenen Stellen unterstützt. Ziel muss es sein, Kindern und Jugendlichen, die in diesen Familien oder Bedarfsgemeinschaften leben, eine maximal mögliche Schulausbildung zu gewährleisten. Hierbei muss auch dem höheren Stellenwert der Ausbildung, den finanziellen oder organisatorischen Aspekten einer längeren Ausbildungszeit, Rechnung getragen werden. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Es sollen Maßnahmen zur Begleitung der Schulausbildung erarbeitet werden, die zum Beispiel umfassen:  Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Begleitung des Ausbildungswegs im Sinne einer optimalen Ausbildung  Unterstützung der Eltern bei der Auswahl der Schule und Schulart  Frühe Erkennung von Sprach- und Lerndefiziten sowie Beratung und Unterstützung für deren Behebung  Frühe Erkennung von Begabungen sowie Beratung und Unterstützung für deren Förderung  Unterstützung bei der Suche von Lernzirkeln, Hausaufgabenbetreuung, Hort etc. Die Sozial- und Jugendbehörde, die ARGE und die Arbeitsförderungsbetriebe sollten zu diesem Zweck eng zusammenarbeiten und durchgängig für eine gute Unterstützung der Familien und Bedarfsgemeinschaften sorgen, wenn es um Entscheidungen über die Betreuung bei der Ausbildung der Kinder und Jugendlichen geht. unterzeichnet von: Doris Baitinger Ursula Paepcke Heike Backes Angela Geiger Natascha Roth Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2008

  • TOP 15
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 16.01.2008 eingegangen: 17.01.2008 Gremium: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2008 1277 15 öffentlich Dez. 3 Konzept "Schulbegleitung der Sozialträger" - Kurzfassung - Die Integration von Schulabgängerinnen und Schulabgängern in den Arbeitsprozess ist seit Jahren ein herausragendes Thema der Sozialpolitik in Karlsruhe. Aufgrund seiner Brisanz ist dieses Thema als ein Leitprojekt in den „Karlsruher Masterplan 2015“ aufgenommen wor- den; der Stadtjugendausschuss e. V. ist Projektverantwortlicher. Vom Stadtjugendausschuss e. V. wurde eine Projektplanung erarbeitet, die der Stabsstelle Masterplan vorgelegt wurde. Der Stadtjugendausschuss e. V. wird im Jugendhilfeausschuss über den Stand des Projek- tes informieren. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die ARGE Jobcenter Stadt Karlsruhe betreut derzeit ca. 10.700 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 19.600 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern. Hiervon gehören 1.700 Perso- nen der Altersgruppe zwischen 13 und 18 Jahren an. Bei dieser Personengruppe handelt es sich überwiegend um Schülerinnen und Schüler. Die Integration von Schulabgängerinnen und Schulabgängern in den Ausbildungs- und Ar- beitsprozess ist aufgrund der Brisanz des Themas als ein Leitprojekt in den „Karlsruher Mas- terplan 2015“ aufgenommen worden. Darin heißt es: „Klagen der Wirtschaft über häufig mangelnde Qualifikationen der Jugendlichen im Lern- und Umsetzungsverhalten sowie in den Bereichen Disziplin und Selbstverantwortung weisen auf einen Ergänzungsbedarf zur schulischen Ausbildung hin. Karlsruhe führt alle Akteure im Sinne einer sinngebenden zu- künftigen Ausbildung der Jugendlichen zusammen. Gemeinsam soll ein ergänzendes Bil- dungs- und Qualifizierungsprogramm zur zukünftigen Übernahme möglichst aller Haupt- und Sonderschulabgängerinnen und -abgänger in den Arbeitsprozess erarbeitet werden.“ Die Projektumsetzung wurde dem Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe übertragen. Die im Leitprojekt des „Karlsruher Masterplan 2015“ formulierten Ziele sind zu erheblichen Teilen identisch mit den im Antrag formulierten Zielen. Sowohl der vorliegende Antrag als auch die Projektbeschreibung des „Karlsruher Masterplan 2015“ stellen eine optimale schu- lische Bildung als Voraussetzung für den Berufsstart sowie die eigentliche (berufliche) Aus- bildung in den Mittelpunkt. Das zur Umsetzung des Projektes erarbeitete Konzept des Stadtjugendausschusses e. V. sieht die Beteiligung aller Akteure, die in diesem Bereich tätig sind, vor. Neben der Sozial- und Jugendbehörde, der ARGE Jobcenter Stadt Karlsruhe, dem Schul- und Sportamt, der Wirtschaftsförderung und dem Staatlichen Schulamt ist auch die Beteiligung der IHK, der Handwerkskammer, der PH, der Kreishandwerkerschaft und weiterer Institutionen vorgese- hen. Das weitere Verfahren erfolgt im Rahmen des „Karlsruher Masterplan 2015“. Der Stadtju- gendausschuss e. V. wird im Jugendhilfeausschuss über den Stand und die Inhalte des Pro- jektes berichten.