Antrag SPD: Einrichtung eines "Arbeitsausschusses Senioren"
| Vorlage: | 19549 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.02.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17. Oktober 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 19.02.2008 1269 8 öffentlich Einrichtung eines "Arbeitsausschusses Senioren" 1. Analog zum Arbeitsausschuss Jugendhilfe wird ein Arbeitsausschuss Senioren eingerichtet. 2. Der Arbeitsausschuss Senioren ist ein Unterausschuss des Sozialausschusses. Der ca. vier- bis fünfmal pro Jahr tagende Arbeitsausschuss Jugendhilfe ist ein Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses und bereitet bestimmte Themen von dessen Sitzungen inhaltlich vor. Hierzu analog sollte ein Arbeitsausschuss Senioren als Unterausschuss des Sozialausschusses eingerichtet werden, um der wachsenden Bedeutung der Seniorenarbeit, auch im Zeichen des demografischen Wandels, Rechnung zu tragen. Die Entscheidungen des Sozialausschusses in der Seniorenpolitik würden damit noch besser als bisher vorbereitet sein. Darüber hinaus könnten sich die mit der Seniorenarbeit befassten Verbände und Institutionen in einem Arbeitsausschuss Senioren noch stärker als bisher einbringen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Heike Backes Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2008 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.10.2007 eingegangen: 17.10.2007 Gremium: 47. Plenarsitzung des Ge- meinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2008 1269 8 öffentlich Dez. 3 Einrichtung eines „Arbeitsausschusses Senioren“ - Kurzfassung - Die Verwaltung schlägt vor, den bereits bei der Sozial- und Jugendbehörde bestehenden „Pflegeausschuss“ um die Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Gemein- derates zu erweitern und das Arbeitskonzept einschließlich Namen entsprechend anzupas- sen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Bedeutung der Unterstützung der älteren Generation ist bereits heute und zukünftig ver- stärkt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Konsequenzen der demographischen und sozialen Entwicklungstrends für eine zukunftsweisende kommunale Sozialpolitik für die älte- re Generation sowie die Weiterentwicklungsansätze in den einzelnen Gestaltungsbereichen werden in dem Bericht „Aktuelle Eckpunkte für eine kommunale Sozialpolitik für die ältere Generation in Karlsruhe“, Oktober 2007, herausgestellt. Am 25.09.2007 wurden diese Eck- punkte vom Gemeinderat bestätigt und es wurde der Auftrag erteilt, die beschriebenen Leit- ziele und ihre Weiterentwicklungsperspektiven mit allen zu beteiligenden Gestaltungspart- nern zu diskutieren und zu konkretisieren. Der Antrag der SPD-Fraktion unterstreicht dieses Anliegen für einen gemeinsamen Diskus- sionsprozess mit dem Vorschlag für einen Unterausschuss des Sozialausschusses mit dem speziellen Thema „Senioren“ - in Analogie zu dem Arbeitsausschuss des Jugendhilfeaus- schusses. Die Satzung des Jugendhilfeausschusses ermöglicht die Bildung eines Unterausschusses, für den Sozialausschuss liegt jedoch kein entsprechendes Satzungsrecht vor. Um dennoch den intensiven Erörterungsbedarf gemeinsam von Politikvertretern und Gestaltungspartnern in der Seniorenarbeit und Altenhilfe zu befördern, wird vorgeschlagen, den bisherigen „Pfle- geausschuss“ verstärkt zu nutzen. Dieser Vorschlag ist mit dem Stadtseniorenrat Karlsruhe e. V. abgestimmt. Seit 1994 besteht in Karlsruhe der Pflegeausschuss als Kooperationsgremium aller relevan- ten Träger und Institutionen unter der Leitung der Sozial- und Jugendbehörde. Zu Beginn wurden zwar vorwiegend Fragen der stationären Pflegeversorgung erörtert. Mittlerweile werden jedoch alle Themen der Seniorenarbeit und der Altenhilfe aufgegriffen. Der Name spiegelt nicht mehr die Vielfalt der Themen wider und müsste ohnehin geändert werden. Für die zentralen Gestaltungsbereiche bringen sich die entsprechenden Vertreterinnen und Vertreter ein: - Kommunale Institutionen: Sozial- und Jugendbehörde: Leitung des Ausschusses Bürgerservice und Sicherheit: Heimaufsicht Gesundheitsamt Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - Institutionen des Gesundheitswesens: Städt. Klinikum Geriatrisches Zentrum am Diakonissenkrankenhaus Kassenärztliche Vereinigung - Kostenträger: Örtliche Krankenkassen und Pflegekassen MDK - Stadtseniorenrat - Ligavertretung für stationäre Einrichtungen und ambulanter Bereich - Vertreterinnen der privaten stationären und ambulanten Einrichtungen - Heimstiftung Es wird vorgeschlagen, Vertreterinnen und Vertreter der politischen Fraktionen zu diesem Gremium einzuladen. In dieser Besetzung sind die relevanten Themen zur Weiterentwick- lung der Sozialpolitik für die ältere Generation im Vorfeld des Pflegeausschusses gemein- sam zu bearbeiten. Als aktuelle Themenkomplexe stehen bereits im Raum: - Konkrete Ausgestaltung des Diskussions- und Umsetzungsprozesses für die Leitlinien der zukünftigen Seniorenpolitik, - Neuorientierung der offenen Seniorenarbeit, - Konzeptionsentwicklung und Aufbau der geplanten Bürgeraktionszentren, - Aufbau von Kooperationsstrukturen zur Förderung der Unterstützung für an Demenz erkrankte Menschen und ihre Familien und - Umsetzung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes in Karlsruhe. Die konkrete Themenbearbeitung, die neue Namensgebung und die Festlegung der einzel- nen Bearbeitungsschritte und -formen sollten mit allen Beteiligten in der gemeinsamen ers- ten Sitzung erfolgen. Auch die Anknüpfungspunkte im Zusammenwirken mit dem Sozialaus- schuss sind zu entwickeln. Dieses neue Arbeitskonzept wird mit dem Sozialausschuss ab- gestimmt.