Änderung der Gebietszonen zur Ermittlung der Höhe der Ablösesummen für Kraftfahrzeugstellplätze im Bereich des Schlachthofes

Vorlage: 19547
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.02.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2008

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 47. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2008 1267 6 öffentlich Dez. 5 Änderung der Gebietszonen zur Ermittlung der Höhe der Ablösesummen für Kraftfahr- zeugstellplätze im Bereich des Schlachthofes Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.02.2008 6 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Ablösezone III über das gesamte Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Schlachthof/Viehhof“ entsprechend der Planzeichnung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Durch die Ausweitung der Zone III entstehen Einnahmeverluste von 4.090 Euro je abgelöstem Stellplatz in der bisherigen Zone II. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 37 Abs. 5 der Landesbauordnung können baurechtlich notwendige Stellplätze neben der tatsächlichen Herstellung durch den Bauherrn auch durch Ablösung (Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde mit deren Zustimmung) nachgewiesen werden, soweit es sich nicht um Stellplätze für Wohnungen handelt. Der Geldbetrag muss von der Gemeinde innerhalb eines angemessenen Zeitraums verwen- det werden für 1. die Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen, insbesondere an Haltestellen des öffentli- chen Personennahverkehrs, oder privater Stellplätze zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen, 2. die Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen oder 3. bauliche Anlagen, andere Anlagen oder Einrichtungen, die den Bedarf an Parkeinrich- tungen verringern, wie Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs oder für den Fahrradverkehr. Die Gemeinde legt die Höhe des Geldbetrages fest. Durch Beschluss des Gemeinderates vom 23.07.1985 wurde das gesamte Stadtgebiet in drei Ablösezonen aufgeteilt (Zone I – Innenstadt, Zone II – erweiterte Innenstadt und Innen- stadt von Durlach, Zone III – übriges Stadtgebiet). Auf die einzelnen Zonen entfallen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 28.04.1992 folgende Ablösesummen: Zone I 24.000 DM Umrechnung (gerundet) 12.270 Euro Zone II 16.000 DM Umrechnung (gerundet) 8.180 Euro Zone III 8.000 DM Umrechnung (gerundet) 4.090 Euro. Gemäß der Plananlage verläuft die Grenze der Zonen II und III nach der bisherigen Festle- gung entlang der Schlachthausstraße. Die Grundstücke beidseits entlang der Schlachthaus- straße und die westlich angrenzenden Flächen liegen innerhalb der Zone II, während die östlich angrenzenden Bereiche sich in der Zone III befinden. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes „Schlachthof/Viehhof“ soll der Bereich des ehemaligen Schlachthofes städtebaulich entwickelt werden. Durch die jetzige Ablöserege- lung wird das Plangebiet in unterschiedliche Ablösezonen aufgeteilt, die nicht mehr gerecht- fertigt sind. Im Zuge einer Gleichbehandlung der Bauherren im Gebiet wird daher eine ein- heitliche Zonenfestlegung als notwendig angesehen. Die Verwaltung empfiehlt das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes entsprechend der Darstellung in der Anlage der Zone III zuzuführen. Dies führt zu einem Einnahmeverlust von 4.090 Euro je abzulösendem Stellplatz in der bis- herigen Zone II. Wie viele Stellplätze in diesem Gebiet im Laufe der Zeit tatsächlich abgelöst werden, lässt sich nicht abschätzen. Durch eine projektierte Baumaßnahme in der Zone II ist mit einem Ablösewunsch von ca. 25 Stellplätzen zeitnah zu rechnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Ablösezone III über das gesamte Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Schlachthof/Viehhof“ entsprechend der Planzeichnung. Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2008

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