Fächerbad, Umsetzung Bäderkonzept 2000: Beteiligung der Stadt Karlsruhe an der Sportpark-Nordost GmbH (zukünftig Fächerbad GmbH)

Vorlage: 19545
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Rintheim, Waldstadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2008

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 47. Plenarsitzung des Gemein- derat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2008 1266 5 öffentlich Dez. 2 Fächerbad, Umsetzung Bäderkonzept 2000: Beteiligung der Stadt Karlsruhe an der Sportpark Karlsruhe-Nordost GmbH (zukünftig Fächerbad GmbH) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 31.01.2008 3 Kenntnisnahme Gemeinderat 19.02.2008 5 Antrag an den Gemeinderat Im Zuge der weiteren Umsetzung des Bäderkonzeptes 2000 wird eine engere Form der Zusammenarbeit mit der Fächerbadbetreibergesellschaft Sportpark Karlsruhe- Nordost GmbH in Form einer 60%igen Beteiligung über die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) vorgeschlagen. Hierzu wäre vom Gemeinderat 1. die Beteiligung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH an der Fächerbad GmbH mit 60 % unter der Voraussetzung der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Sportpark Karlsruhe-Nordost GmbH - künftig Fä- cherbad GmbH - in der beigefügten Fassung sowie 2. die Partnerschaftsvereinbarung in der beigefügten Fassung zu genehmigen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung. Finanzposition: THH 5200 Ergänzende Erläuterungen: Der Zuschussbedarf der künftigen Fächerbad GmbH und die erforderlichen Finanzmittel der übrigen Karlsruher Bäder sind im Zuge der jeweiligen Doppelhaushalte einzuplanen. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KVVH, KBG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat am 27. März 2001 das „Bäderkonzept 2000 für Karlsruhe“ behan- delt und beschlossen. Wesentliche Punkte waren der Bau des Neuen Freizeitbades und mit dessen Öffnung die Schließung der Hallenbäder Tullabad und Wettersbach sowie des Freibades Wolfartsweier. Das Hallenbad Grötzingen soll als sog. Gruppen- bad für Schulen und Vereine weiter betrieben werden. Das Fächerbad ist im Bäderkon- zept neben dem Europabad aufgrund seiner Größe und Lage als zweites Schwer- punktbad im Osten von Karlsruhe vorgesehen. Das Fächerbad wird von der Sportpark Karlsruhe-Nordost GmbH (nachfolgend kurz Sportpark GmbH) betrieben, deren Gesellschafter die vier Vereine SSC Karlsruhe, Bür- gerverein Waldstadt, KSV Rintheim-Waldstadt und Polizeisportverein sind. Die Sport- park GmbH ist als gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne anerkannt (Förderung des Sports). Im Zuge der Umsetzung des Bäderkonzeptes 2000 und aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Sportpark GmbH wurden von zwei Arbeitsgruppen unter Be- teiligung der städtischen Fachämter und der Sportpark GmbH verschiedene Möglichkei- ten einer künftigen engeren Zusammenarbeit mit dem Fächerbad diskutiert. Weiterhin erfolgte zwischenzeitlich eine gutachterliche Untersuchung des baulichen Zustands des Fächerbades und daraus abgeleitet der Umfang der notwendigen Instandhaltungsin- vestitionen mit einer Abschätzung des künftigen Finanzbedarfs. Leitgedanke ist, dass das Fächerbad nicht isoliert in der Karlsruher Bäderlandschaft betrachtet werden kann, sondern künftig verstärkt die Bäderlandschaft und deren Or- ganisation und Steuerung als Ganzes zu betrachten sein wird. Die Karlsruher Bäder sollen sich in ihren Angeboten künftig ergänzen und einer einheitlichen Steuerung un- terliegen. Ziel ist eine strukturierte Versorgung der Bevölkerung mit „Bäderdienstleis- tungen“ bei insgesamt minimiertem Zuschussbedarf, also sich streng nach dem Wirt- schaftlichkeitsmaßstab ausrichten. In diesem Zusammenhang wurde auch der Reparatur- und Instandhaltungsbedarf der übrigen Karlsruher Bäder ermittelt, um insofern in einer Gesamtschau den möglichen künftigen Finanzbedarf aller Karlsruher Bäder zumindest in grobem Rahmen abzu- schätzen. 2 Form der künftigen Zusammenarbeit mit dem Fächerbad Als künftiges gesellschaftsrechtliches Modell wird vorgeschlagen, die Sportpark GmbH als Tochtergesellschaft in den Verbund des KVVH- Konzerns zu integrieren. Sie soll dann als „Fächerbad GmbH“ firmieren. An der Fächerbad GmbH soll sich die Stadt über die KVVH mit 60 % beteiligen, 40 % der Anteile verbleiben bei den bisherigen Ge- sellschaftern der Sportpark GmbH. Die Fächerbad GmbH wäre damit eine Schwester der Karlsruher Bädergesellschaft mbH (KBG) (Schwester-Modell). Als Organe sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat (möglichst personen- identisch mit Aufsichtsrat der KBG) und die Geschäftsführung vorgesehen. Als bera- tendes und förderndes Gremium für die Geschäftsführung wird ein Beirat gebildet, der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 selbst kein Organ der Gesellschaft ist und in dem die bisherige ehrenamtliche Mitarbeit der Gesellschafter fortgeführt wird, vgl. Organigramm Anlage 1. Als Anlagen 2 und 3 sind die Entwürfe des Gesellschaftsvertrages (GV) und der Part- nerschaftsvereinbarung (PV) beigefügt. Die PV soll zum GV ergänzende Punkte zwi- schen den Partnern regeln. Für die vorgeschlagene Konstruktion sprechen folgende Gesichtspunkte: - Eine einheitliche Steuerung aller Karlsruher Bäder wäre gewährleistet unter Nutzung von personellen und technischen Synergie-Effekten (z. B. Personalaustausch bei Engpässen, technische Unterstützung usw.). - Die Entscheidungen über Defizitabdeckungen werden unter gesamtstädtischen As- pekten getroffen. - Die bisherigen Gesellschafter der Sportpark GmbH erhalten eine Minderheitsschutz- regelung bei wesentlichen Entscheidungen, vgl. § 8 Abs. 3 GV. - Das bisherige ehrenamtliche Engagement wird über einen Beirat entsprechend einge- bunden und fortgeführt, vgl. § 7 PV. - Die Stadt als bisherige (und künftige) alleinige Betriebskosten-Zuschussgeberin hat künftig bei allen finanzwirksamen Entscheidungen entscheidenden Einfluss. - Die Fächerbad GmbH wird weiterhin gemeinnützig betrieben werden können. Ergänzend ist auf folgende Gesichtspunkte hinzuweisen: - Es bestehen bei Fächerbad GmbH und KBG zwar weitestgehend personenidenti- sche, aber organisatorisch gesehen doch getrennte und doppelte Gremien mit ent- sprechend höherem Verwaltungsaufwand. Ebenso besteht eine doppelte Geschäfts- führung. - Eine Beteiligung erbringt keine steuerlichen Vorteile für den KVVH-Konzern im Rahmen des steuerlichen Querverbundes. - Die Stadt steht als künftige (mittelbare) Gesellschafterin in der vollen Verantwortung für den Betrieb des Fächerbades (keine freiwillige Leistung mehr). Die Entwürfe des GV und PV sind mit den Gesellschaftern der Sportpark GmbH abge- stimmt. Aufgrund der dargestellten Vorteile wird dem Gemeinderat die Zustimmung zu dieser Form der Zusammenarbeit ebenfalls empfohlen. 3 Finanzielle Situation der Sportpark GmbH, baulicher Zustand und künftiger Finanzbedarf aller Karlsruher Bäder Als Anlage 4 ist die „Darstellung des Finanzrahmens künftiger Jahre für alle Karlsruher Bäder“, mit u. a. dem externen Gutachten in Kurzform über den baulichen und techni- schen Zustand des Fächerbades, beigefügt. 3.1 Finanzielle Situation der Sportpark GmbH Einerseits ist mit rd. 2,80 € der Zuschussbedarf pro Badbesucher beim Fächerbad der niedrigste in der bisherigen Karlsruher Bäderlandschaft. Andererseits war jedoch seit Inbetriebnahme des Fächerbades im Jahr 1982 ein kostendeckender Betrieb trotz er- heblicher Betriebskostenzuschüsse von Seiten der Stadt nicht möglich. Mittlerweile sind auf neue Rechnung vorgetragene Gesamtverluste von rd. 1,9 Mio. € (dies entspricht Ergänzende Erläuterungen Seite 4 seit Eröffnung rd. 0,20 € pro Besucher) aufgelaufen (vgl. Anlage 4, Beilage 3). Die Li- quiditätslage der Gesellschaft ist aufgrund der seit Gründung bestehenden Darlehens- verpflichtungen sehr angespannt. Diese finanzielle Situation der Sportpark GmbH stellt sich aufgrund der vorgelegten Un- terlagen und Jahresabschlüsse dar, die unter Beteiligung eines Steuerberaters erstellt wurden. Eine förmliche Jahresabschlussprüfung der Sportpark GmbH hat zuletzt für das Geschäftsjahr 1985 stattgefunden. 3.2 Zuschussbedarf für alle Karlsruher Bäder und Einspareffekt Bäderkonzept Die Versorgung der Karlsruher und regionalen Bevölkerung mit Bäderdienstleistungen weist ein hohes Defizit aus. Die Stadt wendet in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 bereits jeweils rd. 7,5 Mio. € hierfür auf (vgl. Nettoressourcenbedarf im Teilhaushalt 5200), was bei insgesamt geschätzten 1,5 Mio. Badegästen einem durchschnittlichen Zuschussbedarf pro Badbesucher in 2008 für alle Karlsruher Bäder von rd. 5 € ent- spricht. Aufgrund des Vergleichs des durchschnittlichen Zuschussbedarf 2000 bis 2005 (Anlage 4, Beilage 1) mit dem voraussichtlichen Zuschussbedarf 2008 (Eröffnung Europabad) ergibt sich unter Berücksichtung auch der Abschreibungen und Zinsen eine Einsparung von rd. 318.000 € (Anlage 4, Beilage 2). Ohne den für 2007 beschlossenen Zuschuss für das Freibad Wolfartsweier beträgt die Einsparung sogar 378.000 €. Voraussetzung für die Realisierung dieser Einsparung ist die weitere vollständige Umsetzung des o. g. Bäderkonzeptes. Hinzu kommt jedoch der Instandhaltungsbedarf der Karlsruher Bäder (ohne Fä- cherbad). Er beläuft sich in den nächsten 10 Jahren auf rd. 24 Mio. €. Der Maßnah- menkatalog enthält die Anfang 2007 bekannten Maßnahmen und muss naturgemäß fortgeschrieben werden. Bei ebenfalls unterstellter Fremdfinanzierung würde daraus eine zusätzliche jährliche Belastung von rd. 1,4 Mio. € (Anlage 4 Beilage 4) resultieren. Lt. in Anlage 4 als Beilage 5 enthaltenem Gutachten wird für das 25 Jahre alte Fä- cherbad ein Instandhaltungsaufwand in den nächsten 8 - 12 Jahren im Gesamtumfang von rd. 8,9 Mio. € netto aufgezeigt. Bei unterstellter Fremdfinanzierung würde dies eine jährliche Mehrbelastung für die Stadt nach vollständiger Durchführung der Investitionen von rd. 517 T€ (Anlage 4 Beilage 6) bedeuten. Aufgrund der finanziellen Situation der Sportpark GmbH ist auch eine nur teilweise Finanzierung dieser Unterhaltungsinvestiti- onen durch die bisherige Sportpark GmbH nicht möglich, weshalb ein Investitionszu- schuss von Seiten der Stadt zugrunde gelegt wurde. Auf die in der Vorbemerkung zu Anlage 4 getroffenen einschränkenden Aussagen wird besonders verwiesen. Betont werden muss in diesem Zusammenhang nochmals, dass die durchzuführenden Investitionen sowie deren voraussichtliche Kosten im Rahmen der jeweiligen Erstellung des Haushaltsplanes bzw. der Wirtschaftspläne der Gesell- schaften beschlossen werden. Anlage 4 soll dies nicht vorwegnehmen, sondern ledig- lich die Größenordnung des aufgelaufenen Reparaturstaus und dessen Folgen aufzei- gen. Die letztendliche Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen obliegt im Zuge der jeweiligen Haushaltsplanung/Wirtschaftsplanung den Beschlussgremien. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Aufgrund des aufgelaufenen Verlustes bei der Sportpark GmbH von 1,9 Mio. € und der nicht genau abschätzbaren Besucherentwicklung nach Eröffnung des Europabades ist der künftige jährliche Zuschussbedarf des Fächerbades zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abschätzbar. Er könnte ggf. deutlich steigen. Lediglich in ihrer möglichen absoluten Höhe, jedoch nicht in ihren Auswirkungen auf den jährlichen Zuschussbedarf dargestellt sind die jeweiligen derzeit von den Bäder- fachleuten für wünschenswert gehaltenen Ausbau- und Attraktivierungsinvestitionen („x3“ vgl. Anlage 4 S. 1) für die Karlsruher Bäder ohne das Fächerbad. Für das Fä- cherbad sind diese in Anlage 5 zur PV dargestellt. Diese Investitionsentscheidungen sollen nach einem von den Gremien noch zu beschließenden Prioritätenkatalog und unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und des größtmöglichen Nutzens für die Ge- samtbäderlandschaft getroffen werden. Dabei soll den Schwerpunktbädern ein gewis- ser Vorrang eingeräumt werden. Die Weiterführung der Bäderlandschaft lässt Finanzmittel zur Substanzerhaltung („x1 und x2“ vgl. Anlage 4 S. 1 und Beilage 7) empfehlenswert werden. 4 Künftige Positionierung des Fächerbades in der Karlsruher Bäderland- schaft In der als Anlage 5 zur PV beigefügten Konzeption, die unter Beteiligung eines exter- nen Gutachters von der Arbeitsgruppe erarbeitet wurde, ist ein Konzept zur weiteren Entwicklung des Fächerbades im Kontext der umliegenden Bäder dargestellt. Im Ergebnis besteht die Möglichkeit, das Bad für eine (leistungs-)sportliche Nutzung auszurichten. Die Weiterentwicklung kann dabei in Richtung eines so genannten Kom- bibades (Frei- und Hallenbad) gehen, welches dem Schwimmsport einen optimalen Rahmen bietet, aber auch für den öffentlichen Badebetrieb ein attraktives Angebot un- terbreitet. Über die Umsetzung und den Zeitpunkt dieser (x3-)Investitionen wird vom Gemeinde- rat/Aufsichtsrat noch gesondert und in Abhängigkeit von der weiteren wirtschaftlichen und konzeptionellen Entwicklung aller Karlsruher Bäder zu entscheiden sein. 5 Eingliederung aller Karlsruher Bäder in die KBG Bei der Beschlussfassung zur Gründung der KBG im Dezember 2001 wurde als Ziel formuliert, mittelfristig nach Inbetriebnahme des Europabades auch die übrigen Bäder, die im Kämmereibereich geführt werden, in die KBG zu integrieren. Die damit zusam- menhängenden steuerrechtlichen, personalrechtlichen, organisatorischen und finanziel- len Fragen und Probleme werden im nächsten Schritt von der Verwaltung aufgearbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. 6 Weiteres Vorgehen Der Abschluss der PV und GV sollte möglichst mit Wirkung zum 01.01.2008 erfolgen. Die organisatorische Abwicklung und Abstimmung zwischen den beteiligten Gesell- schaften Sportpark GmbH, KBG und KVVH sowie die Umfirmierung der Sportpark GmbH soll möglichst zum 01.01.2008, spätestens zum 01.01.2009 umgesetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Die bisherigen Gesellschafter der Sportpark GmbH haben dem Gesamtpaket bereits zugestimmt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat fasst nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 31.01.2008 folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt die Beteiligung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH an der Sportpark Karlsruhe-Nordost GmbH – später Fächerbad GmbH – mit 60 % unter der Voraussetzung, dass der Gesellschaftsvertrag gemäß Anlage 2 neu gefasst wird. 2. Der Gemeinderat genehmigt die Partnerschaftsvereinbarung in der als An- lage 3 beigefügten Fassung. 3. Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO (Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung) bei der Fächerbad GmbH beauftragt. 4. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt die Vertreter der Stadt Karls- ruhe, die erforderlichen Willenserklärungen herbeizuführen und abzuge- ben. 5. Von der Verwaltung oder von zu beteiligenden Stellen gewünschte Ände- rungen, die die Grundzüge der Vereinbarung oder des Gesellschaftsver- trages nicht berühren, können von der Verwaltung noch vorgenommen werden. Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2008

  • Anlage 1 Fächerbad
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Anlage 2 Vertragsentwurf
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Anlage 3 Partnerschaftsvereinbarung
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Anlage 4 Finanzrahmen
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar