Auswertung der Durlacher Lärmkartierung
| Vorlage: | 19510 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.02.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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ANFRAGE FDP-Fraktion vom: 10. Januar 2008 eingegangen: 11. Januar 2008 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 13.02.08 4 öffentlich Stadtplanungsamt Thema: Auswertung der Durlacher Lärmkartierung Neben der erfolgten öffentlichen graphischen Darstellung der Lärmsituation in Karlsruhe sind gemäß der Verordnung über die Lärmkartierung vom 6. März 2006 auch weitergehende Auswertungen durchzuführen. Wir stellen deshalb folgende Anfrage: Welche Lärmschutzmaßnahmen werden in Durlach aufgrund der Auswertung der Lärmkartierung in Erwägung gezogen. Wie viele Personen leben in Gebieten mit einem Lärmindex von L (den) größer 65 dB(A) oder L (n) größer 55 dB(A)? Welches sind die Hauptlärmquellen? Wie werden die Prioritäten gesetzt? Welchen zeitlichen Rahmen für die Maßnahmen gibt es? Gez: Dr. Horst Dilger, Dipl.-Ing. Günther Malisius
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STELLUNGNAHME zur ANFRAGE FDP-Fraktion vom: 10. Januar 2008 eingegangen: 11. Januar 2008 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 13.02.08 4 öffentlich Stadtplanungsamt Thema: Auswertung der Durlacher Lärmkartierung Die weitergehenden Auswertungen der Lärmkartierung, insbesondere die Betroffenenanalyse auf Stadtteilebene oder mit Lärmquellenbezug, die Darstellung der Lärmsensibilitäten und die Herausarbeitung der Brennpunkte sind nächste Schritte im Rahmen der Aktionsplanung. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Bekanntlich werden die Lärmkartierungen der DB-Schienenstrecken frühestens Ende 1. Quartal 2008 erwartet. Zurzeit wird in Abstimmung mit dem Gutachterbüro eine Konzeption zur Durchführung der Aktionsplanung erarbeitet. Hauptbestandteile sind Bewertungskriterien, Schallschutzmaßnahmen und Alternativen, Vernetzungen mit anderen strategischen Planungen, z. B. Verkehrsentwicklungsplanung etc. und die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Ergebnisse der weitergehenden Auswertungen sind Grundlage für den Aktionsplan-Entwurf, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt eine Prioritätensetzung oder eine zeitliche Angabe zur Umsetzung von Maßnahmen nicht möglich ist.