Salzstreuung
| Vorlage: | 19467 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.01.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe OSR-Vorlage zu Top 7 Ortsverwaltung Grötzingen (Sitzung am 23.01.2008) Stellungnahme/Beratungsunterlage/Antwort Antrag der GLG-Fraktion vom: 26.11.2007 eingegangen am: 26.11.2007 Betreff: Salzstreuung Anfrage der GLG-Fraktion: Die in den Kältemonaten zu erfüllenden Streu- und Räumpflichten führen alljährlich zu Fragen und Irritationen bezüglich des schädlichen Salzeinsatzes sowohl im öffent- lichen als auch privaten Bereich. Die Grüne Liste Grötzingen stellt daher folgende Fragen: Wann darf im öffentlichen bzw. im privaten Bereich Salz als Streumittel ver- wendet werden? Gibt es für den öffentlichen Bereich Alternativen zum Salz, die im Streitfall vor Gericht anerkannt sind? Ist die Ortsverwaltung bereit, Alternativen zum Salz in Grötzingen einzuset- zen? Antwort der Ortsverwaltung: Für das Streuen im Winterdienst ist die Satzung der Stadt Karlsruhe maßgebend. Diese wurde in der OSR-Sitzung am 11.05.2005 erschöpfend behandelt. Daran hat sich seither nichts geändert. Die Ortsverwaltung hat die für die Bevölkerung erforder- lichen Informationen - wie in jedem Jahr - im Mitteilungsblatt am 27.11.2007 veröf- fentlicht. Die Satzung hängt seit 27.11.2007 an der Anschlagtafel im Rathaus aus. Nach der Satzung dürfen für das Bestreuen der Gehwege nur abstumpfende Mittel wie Sand Split oder Asche verwendet werden. Salz oder salzhaltige Stoffe sind ver- boten. Das Abstreuen der Fahrbahnen erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinderats bzw. des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit. Um dem gesetzlichen Auftrag zur Verkehrssicherheit nachzukommen, ist in Gefahrensituationen (z. B starkes Längs- oder Quergefälle, Einmündungen in Hauptverkehrsstraßen) der Einsatz von Salz un- umgänglich. Stadtweit wird nach dem Grundsatz „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ verfahren.