Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Thomas Müllerschön und Nachrücken von Herrn Jürgen Marin
| Vorlage: | 19360 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.01.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2008 1255 2.1 öffentlich Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderats: Ausscheiden des Stadtrates Thomas Müllerschön und Nachrücken von Herrn Jürgen Marin Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 15.01.2008 2.1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 GemO fest, dass Herr Stadtrat Thomas Mül- lerschön die weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe aus gesundheitlichen Gründen wirksam abgelehnt hat. Er scheidet mit dem 31. Januar 2008 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Jürgen Marin als nächster Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der SPD zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Jürgen Marin kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Herr Stadtrat Thomas Müllerschön teilte mit Schreiben vom 9. Januar 2008 mit, dass er krankheitsbedingt die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nicht mehr ausüben könne. Er bittet deshalb um Entpflichtung aus der Tätigkeit eines Karlsruher Stadtrats zum 31. Januar 2008. Nach § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Das ist u. a. der Fall, wenn er 10 Jahre dem Gemeinderat angehört und/oder anhaltend krank ist. Ob die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gegeben sind, hat der Gemeinderat zu entscheiden (§ 16 Abs. 2 GemO). Nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der SPD nach dem Ergebnis der Gemein- deratswahl vom 13. Juni 2004 ist Herr Jürgen Marin, Kiefernweg 20, 76149 Karlsruhe. Herr Marin rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mit- geteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihm nicht vorliegt. Diese Erklä- rung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, ob bei Herrn Marin ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat ist gebeten, diese Feststellung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 GemO fest, dass Herr Stadtrat Thomas Mül- lerschön die weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe aus gesundheitlichen Gründen wirksam abgelehnt hat. Er scheidet mit dem 31. Januar 2008 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Jürgen Marin als nächster Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der SPD zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Jürgen Marin kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Januar 2008