Anfrage GRÜNE: Menschen ohne gesetzliche Krankenversicherung

Vorlage: 19344
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.01.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.01.2008

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Menschen ohne Krankenvers.
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 18. Dezember 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 15.01.2008 1252 23 öffentlich Menschen ohne gesetzliche Krankenversicherung 1. Wie viele Menschen sind in Karlsruhe weder privat noch gesetzlich krankenversichert (ggf. Schätzung)? 2. Bei wie vielen der Unversicherten handelt es sich um Menschen mit Migrationshintergrund (ggf. Schätzung)? 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Menschen dennoch eine (prophylaktische wie notfallmedizinische) Krankenversorgung zu ermöglichen? Seit Mitte der neunziger Jahre ist die Zahl der Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland kontinuierlich gewachsen. Das zeigt eine Expertise im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Hält die Entwicklung an, drohen gesundheitliche und wirtschaftliche Risiken für die Nichtversicherten ebenso wie für die Bevölkerung insgesamt. Anders als etwa in den USA lebt in der Bundesrepublik bislang zwar nur eine kleine Minderheit ohne Krankenversicherungsschutz. Doch ist diese Gruppe zwischen 1995 und 2003 deutlich gewachsen: Von 105 000 auf 188 000 Personen, wie die Forscher auf Basis der derzeit verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes ermitteln. Die tatsächliche Zahl dürfte nach Analyse der Wissenschaftler eher noch höher liegen, da beispielsweise Migrantinnen ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Statistik nur selten erfasst sind. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Besonders deutlich gestiegen ist seit 1995 die Zahl der Erwerbstätigen ohne Krankenversicherung. Ihr Anteil an der Gruppe der Nichtversicherten liegt mittlerweile bei über 40 Prozent. Darunter sind zahlreiche Selbständige mit kleinem Einkommen sowie geringfügig Beschäftigte, die sich weder über eine gesetzliche noch über eine private Kasse absichern. So treffen ältere Beschäftigte, die sich nach einer Arbeitslosigkeit selbständig gemacht und privat versichert hatten, auf hohe gesetzliche Hürden, wenn sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen. In der Privatkasse sind sie mit hohen, risikobezogenen Prämien konfrontiert. Auch Geschiedene und Migrantinnenen stehen überdurchschnittlich oft ohne Schutz da. Für die Zukunft ist es bei der derzeitigen Entwicklung notwendig, eine Strategie zu verfolgen, nach der auch Menschen ohne Krankenversicherung in die Krankenversorgung einer Stadt einbezogen werden können wenn möglich nicht nur bei akuter Erkrankung, sondern auch in die prophylaktische medizinische Arbeit. unterzeichnet von: Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Januar 2008 Seite 3 __________________________________________________________________________________________

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 18.12.2007 eingegangen: 18.12.2007 Gremium: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2008 1252 23 öffentlich Dez. 3 Menschen ohne gesetzliche Krankenversicherung 1. Wie viele Menschen sind in Karlsruhe weder privat noch gesetzlich kranken- versichert (ggf. Schätzung)? Eine verlässliche Schätzung ist nicht möglich. 2. Bei wie vielen der Unversicherten handelt es sich um Menschen mit Migrati- onshintergrund (ggf. Schätzung)? Eine verlässliche Schätzung ist nicht möglich. 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Menschen dennoch eine (prophylaktische wie notfallmedizinische) Krankenversorgung zu ermögli- chen? Wenn beispielsweise nicht versicherte Personen beim Sozialamt vorsprechen, wird Krankenversicherung nach § 264 SGB V veranlasst, d. h. Beiträge und Kosten wer- den aus Mitteln der Sozialhilfe beglichen.