Anfrage Stadtrat Fostiropoulos/Linke: Ernährung und Esskultur in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Vorlage: 19343
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.01.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.01.2008

    TOP: 25

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Ernährung KiTa und Schulen
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 11. Dezember 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 15.01.2008 1251 22 öffentlich Ernährung und Esskultur in Kindertageseinrichtungen und Schulen I. Kindertageseinrichtungen 1. Wie sind die Preise für Mittagessen in Kindertageseinrichtungen von  Der Stadt Karlsruhe  Träger Liga der Wohlfahrtspflege (bitte je Träger)  Freie Kindergärten 2. Hartz IV Empfänger/innen steht für Kinder unter 14 Jahren ein skandalös niedriger und nicht ausreichender Regelsatz für Ernährung von täglich 2,71 € zu. Warme Mittagessen bspw. kosten im Durchschnitt bereits 2,50 €. a. Welche Möglichkeiten haben Bezieher/innen dieser Leistungen und Eltern, die knapp darüber liegen, Mittagessen und weitere Ernährung ganz oder teilweise erstattet zu bekommen? b. Welche Vorleistungen müssen sie dazu erbringen? 3. Sieht es die Stadtverwaltung als eine ihrer Aufgaben im Sinne einer kinderfreundlichen Stadt an, zu gewährleisten, dass Kinder in Karlsruher Kindertagesstätten eine ausreichende, ausgewogene und regelmäßige Verpflegung erhalten? 4. Sieht es die Stadt Karlsruhe als ihre Aufgabe an, einen angemessenen Standard in Bezug auf die Qualität der Mahlzeiten in allen Kitas in Karlsruhe zu gewährleisten? 4.1. Wenn Nein, warum nicht? 5. An welchem ernährungswissenschaftlich geprüften und zertifizierten Standard orientiert sich die Stadt Karlsruhe hinsichtlich der Qualitätssicherung der Mahlzeiten in Karlsruher Kitas? 6. Ist die Stadtverwaltung angesichts der bekannten Mangelerscheinungen in der Kinderernährung der Auffassung, dass der Themenkomplex Gesunde Kinderernährung Teil der Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten in der Stadt Karlsruhe sein muss? 7. Wie ist dieses Thema derzeit in den Kindertagesstätten verankert, und zwar in denen der  Stadt Karlsruhe  Träger Liga der Wohlfahrtspflege (bitte je Träger)  Freien Kindergärten? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 8. Sieht die Stadtverwaltung - wie es Bestandteil der Kampagne „FIT KID: Die Gesund- Essen-Aktion für Kitas“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist – die grundsätzliche Notwendigkeit, die Eltern ganz explizit in das Thema gesunde Kinderernährung (in den Kitas und in Familie und Freizeit) einzubeziehen? 9. Wenn Nein, warum nicht? 10. Werden bei der täglichen Esskultur in den Kitas in Karlsruhe auch die verschiedenen nationalen Esskulturen der Kinder berücksichtigt, bzw. einbezogen? 11. Erhalten die Erzieher/innen in diesen Fragen fachliche Beratung? – Wenn ja welche? 12. Qualitätssicherung der Mahlzeiten in Karlsruher Kitas a. Wie und von wem wird die Qualität der Mahlzeiten in Karlsruher Kitas geprüft? b. Wie oft finden diese Prüfungen statt? c. Welcher Qualitätsstandard liegt den Essensangeboten der Kitas in Karlsruhe gegenwärtig zugrunde? d. Sieht die Stadtverwaltung in den „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. 2007 in Kooperation mit den Bundesländern erarbeitet hat, einen Qualitätsstandard, den es ähnlich auch in den Kindertagesstätten zu halten, bzw. zu erreichen gilt? e. Gibt es eine neutrale Beschwerdemöglichkeit für Eltern bei eventuell mangelnder Qualität des Nahrungsangebots in Karlsruher Kitas? f. Wenn Nein, warum nicht? g. Könnten (lange) Lieferverträge ein Hindernisgrund sein, eventuell von Eltern gewünschte Änderungen oder Verbesserungen des Ernährungsangebots in Kitas eher abwartend zu behandeln? h. Welche Möglichkeiten gibt es, das Nahrungsangebot zu verbessern, wenn eine relevante Anzahl von Eltern in einer Kita zu der Auffassung gelangt, dass das Nahrungsangebot nicht einem zu fordernden Standard, etwa dem der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, entspricht? i. Wird seitens der Stadtverwaltung die Frage des Nahrungsangebots in den Kitas als willkommenes Thema gesehen, Interesse und Mitwirkung der Eltern am Geschehen in den Kitas zu fördern? 11. Sieht es die Stadtverwaltung als ihr langfristiges bildungs- und sozialpolitisches Ziel an – eventuell in Einbezug anderer Politikebenen – Kindern in Kitas eine kostenlose und gesunde Ernährung zu gewährleisten? II. Schulverpflegung 12. Welchen Stellenwert misst die Stadtverwaltung den Fragen einer gesunden und für jeden erschwinglichen Ernährung und einer sorgfältigen Qualitätssicherung in den Karlsruher Schulen grundsätzlich zu? 13. Welche Großlieferanten beliefern gegenwärtig die Karlsruher Schulen mit Mittagsmahlzeiten? 14. Welchen definierten ernährungswissenschaftlichen Standard erfüllen diese Betriebe, bzw. deren Produkte? Seite 3 __________________________________________________________________________________________ 15. Kann die Stadtverwaltung dafür garantieren, dass die Produkte dieser Großlieferanten die Qualitätsstandards erfüllen, wie sie in den QUALITÄTSSTANDARDS FÜR DIE SCHULVERPFLEGUNG fixiert sind, die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Kooperation mit den Bundesländern erarbeitet und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlich wurden? 11. Wenn ja, mit welchen Daten? 12. Welche Mittel und Maßnahmen setzt die Stadt Karlsruhe gegenwärtig ein, um die Qualität der warmen Schulmahlzeiten zu gewährleisten? 13. Welchen Qualitätsmaßstab legt die Stadt Karlsruhe dabei gegenwärtig zugrunde? 14. Welche Stellen sind mit der Qualitätssicherung mit wie vielen Mitarbeiter/innen befasst? 15. Für wie viele Schulen ist ein/e Mitarbeiter/in der befassten Stelle in Bezug auf Qualitätssicherung und Gewährleistung zuständig? 16. Welchen Stellenwert haben die oben genannten QUALITÄTSSTANDARDS FÜR DIE SCHULVERPFLEGUNG für die Stadt Karlsruhe bei Aufbau von Qualitätsstandards und –Kontrolle an Karlsruher Schulen. 17. Werden diese Qualitätsstandards an den Schulen, unter der Lehrerschaft, der Schülerschaft und mit den Eltern derzeit thematisiert? 18. Wenn Nein, warum nicht? 19. Die oben erwähnten QUALITÄTSSTANDARDS FÜR DIE SCHULVERPFLEGUNG schlagen zum Aufbau und der Sicherung einer guten Qualität der Schulernährung die Gestaltung einer Reihe von Rahmenbedingungen vor: - Pädagogische, kulturelle und schulorganisatorische Rahmenbedingungen - Gestaltung der Schulverpflegung - Instrumente der Qualitätssicherung 20. Wie und mit welchen Mitteln wird die Stadt Karlsruhe diese Rahmenbedingungen schaffen? 21. Wird sie, wie vorgeschlagen, sich dafür einsetzen, dass diese Rahmenbedingungen in Kommunikation zwischen Lehrerschaft, Schüler/innen und Eltern gestaltet werden? 22. Wird die Stadtverwaltung die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen QUALITÄTSSTANDARDS FÜR DIE SCHULVERPFLEGUNG in den zuständigen Gremien vorstellen und über deren Umsetzung beraten lassen? 23. Wie gewährleistet die Stadt, dass die Schulen, Kenntnis von vielen bereits vorhandenen Beratungsangeboten von Vereinen und Unternehmen in Bezug auf biologisch gesunde, aber nicht unbedingt teurere Ernährung (für warme und kalte Mahlzeiten) erhalten? 24. Ist die Stadt Karlsruhe bereit, Fachpersonal (Ernährungsberater/innen o.a) einzustellen, die den Schulen bei Ernährungsfragen und der Herstellung angepasster und für die Schüler/innen angenehmer Ess-Kultur beratend zur Seite stehen können? Seite 4 __________________________________________________________________________________________ 25. Werden bei der täglichen Esskultur in den Schulen in Karlsruhe auch die verschiedenen nationalen Esskulturen der Schüler/innen berücksichtigt, bzw. einbezogen? 25.1. Wenn Nein, warum nicht? 26. Sieht es die Stadtverwaltung als ihr langfristiges bildungs- und sozialpolitisches Ziel an – eventuell in Einbezug anderer Politikebenen – Kindern in Kitas eine kostenlose und gesunde Ernährung zu gewährleisten? In Zukunft werden die meisten Kinder bis zu 16 Jahren an Kindertagesstätten und Schulen verbringen, in denen sie regelmäßig Mittags- und andere Mahlzeiten einnehmen. Die dortige Ernährung wird zentral für ihre gesundheitliche Entwicklung sein. Dies wird z. T. erst nach und nach begriffen. Es schafft einerseits eine große Verantwortung für die öffentlichen zuständigen Stellen. Andererseits besteht die Chance, über eine gute Kita- und Schulernährung positiven Einfluss auf die Entwicklung der Kinder zu nehmen. Das gilt nicht nur für den Essensvorgang selbst, auch die Esskultur kann positiver gestaltet werden. Das zählt gerade in einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche massiven Bewerbungen für Fast- Food in allen Medien ausgesetzt sind. Hier bestehen gute Möglichkeiten, die Eltern mit einzubeziehen, die ein Interesse an einer guten Ernährung ihrer Kinder haben. Gemeinsames Essen ist, bzw. kann ein täglich zentrales, kommunikatives Erlebnis sein, das das Solidaritätsgefühl untereinander verstärkt und soziale und/oder ethnische Ressentiments abbaut. Die QUALITÄTSSTANDARDS FÜR DIE SCHULVERPFLEGUNG (s. o.) lassen erkennen, dass alle Beteiligten vor einer großen Aufgabe stehen. In den Kitas sind aufgrund der Initiativen von Erzieher/innen, auch Eltern schon viele positive Entwicklungen im Gange. Dies muss jedoch mehr unterstützt zum Standard entwickelt werden. Im Massenbetrieb großer Schulen besteht die Gefahr, dass allein schon durch eine nicht ausreichende Einrichtung der Küchen und Speisesäle der Mittagstisch zu einem mittelmäßigen Kantinenbetrieb herunter kommt. Es ist abzusehen, dass die Kita-, aber vor allem die gute Schulernährung in den nächsten Jahren zu einem der zentralen Themen im Schulalltag werden wird, ja muss, in sozialer, kultureller und praktischer Hinsicht. In wie weit z. B. durch einen raschen Ausbau zu Ganztagesschulen in Schulen Ernährungsstandards geschaffen werden konnten, die auf Dauer ernährungsphysiologischen, sozial und kulturell verantwortbaren Standards genügen, wird sich erst herausstellen. Sachverhalt / Begründung: Seite 5 __________________________________________________________________________________________ Letztlich ist die Verpflegung in Kitas und Schulen eine große öffentliche Verantwortung und Aufgabe, die entsprechend öffentlich finanziert sein sollte. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Januar 2008

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 11.12.2007 eingegangen: 12.12.2007 Gremium: 46. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2008 1251 22 öffentlich Dez. 3 Ernährung und Esskultur in Kindertageseinrichtungen und Schulen Kindertageseinrichtungen 1. Monatliche Preise für Mittagessen in Kindertageseinrichtungen Stadt Karlsruhe 58,66 € Evangelische Einrichtungen 36 € - 40 € Katholische Einrichtungen 66 € AWO 58 € Parität. Wohlfahrtsverband 66,18 € Elterninitiative Wigwam 55 € Karibu 56 € Der Essensbeitrag ist Bestandteil des Benutzungsentgeltes. 2. Erstattungsmöglichkeiten Eltern oder Elternteile, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die anfallenden Beiträge zu begleichen, können beim Jugendamt einen Zuschuss beantragen. Infor- mationen gibt die Broschüre Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen (s. auch http://www.karlsruhe.de/fb4/personengruppen/kinder/beitragszuschuss). Da in diesen Beiträgen das Mittagessen enthalten ist, wird vom Jugendamt nur der Betrag als häusliche Ersparnis erhoben, der in den Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg für das Mittag- essen vorgesehen ist. Derzeit fallen hierfür monatlich 22 € an. Unabhängig von der unterschiedli- chen Beitragsgestaltung für das Mittagessen wird somit ein einheitlicher Aufwandsbetrag von den Eltern erhoben. 3./4. Standard in Bezug auf die Qualität der Mahlzeiten Gesundes Essen ist ein Thema für alle Träger von Kindertageseinrichtungen, einschließlich der städtischen Einrichtungen. In einigen Einrichtungen wird frisch gekocht. Die AWO stellt auf Bio- produkte um. Seite 2 5. Ernährungswissenschaftliche Standards Anbieter, die Verpflegung für die städtischen Kindertageseinrichtungen liefern, entsprechen dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. 6./7. Gesunde Kinderernährung als Teil der Bildungsarbeit Das Thema wird gemäß dem ganzheitlichen Auftrag zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen regelmäßig berücksichtigt. In städtischen Kindergärten, Kindertagesstätten und Schülerhorten ist Ernährungserziehung Be- standteil der konzeptionellen (pädagogischen) Arbeit. Beispiele hierfür sind:  gesundes Frühstück, auch unter Einbezug der Eltern;  gemeinsames Mittagessen;  Zubereiten von Mahlzeiten mit Kindern (incl. Planung, Einkauf); in Kindertageseinrichtungen wird häufig Ergänzungskost zubereitet, im Hort Ferienkochen mit den Kindern;  Fortbildung der Fachkräfte;  Programm „Ernährungserziehung bei Kindern“ des Ministeriums Ländlicher Raum Baden- Württemberg. 8./9./10 Einbezug der Eltern und Esskulturen In den städtischen Einrichtungen werden die Eltern in das Thema Ernährung miteinbezogen. Das gleiche gilt für die verschiedenen Esskulturen. 11. Fachliche Beratung Die Erzieherinnen und Erzieher erhalten in Kooperation mit den Eltern Fortbildungsangebote durch „Fachfrauen für Kinderernährung in Baden-Württemberg“ über das Programm „Ernährungserzie- hung bei Kindern“ des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg, des Weiteren durch Veranstaltungen der Verbraucherzentrale oder von Krankenkassen. 12. Qualitätssicherung In städtischen Kindertageseinrichtungen kann auf Wunsch der Elternvertretung ein Probeessen mit dem Anbieter mit fachlicher Beratung durchgeführt werden. Der Aspekt „Gesundheitserziehung und gesundes Essen“ wird im nächsten Jahr in der AG der Trägerkonferenz zum Thema "Qualität und Qualifizierung" berücksichtigt. Schulverpflegung 12. Stellenwert einer gesunden und erschwinglichen Ernährung Die Stadtverwaltung misst den genannten Punkten einen hohen Stellenwert bei. Dabei muss aller- dings auch berücksichtigt werden, dass der Preis je Essen für die Erziehungsberechtigten bezahl- bar bleibt. 13. Großlieferanten  Stadtwerke Karlsruhe  Studentenwerk Karlsruhe Seite 3  H. + H. Schülerverpflegung Karlsruhe  Sander Catering Wiebelsheim  Apetito Rheine 14. ff. Ernährungswissenschaftliche Standards In der Ausschreibung vom 13.04.2007 wurde gefordert, dass sich die Angebote an den Referenz- werten für die Gemeinschaftsverpflegung (optimierte Mischkost) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) orientieren. Diese Verpflichtung wurde von allen Anbietern akzeptiert. Die in der Anfrage genannten Qualitätsstandards wurden erst am 20.09.2007 veröffentlicht und konn- ten daher bei der Ausschreibung vom 13.04.2007 noch nicht berücksichtigt werden. Die Überwachung der Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung erfolgt durch Lebensmittel- überwachung und Veterinärwesen. Die Auswahl der Essen nach dem Musterspeiseplan erfolgt durch die Schulen. Die Essenslieferanten verfügen über eigene Qualitätssicherungssysteme. Im Bereich des Schul- und Sportamts ist ein Sachbearbeiter unter anderem für den Bereich Essens- versorgung an Schulen eingesetzt. 16. ff. Bedeutung der Standards Die Qualitätsstandards wurden mit den geschäftsführenden Schulleitungen in einer turnusmäßigen Besprechung erörtert. Außerdem wurden alle Schulleitungen, in deren Einrichtung Gemein- schaftsverpflegung angeboten wird, verständigt. Im Übrigen werden die Schulen direkt über den Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung informiert. Die Kommunikation zwischen Lehrerschaft, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern erfolgt an den Schulen selbst. Die Landwirtschaftsverwal- tung führt Informationsveranstaltungen durch; über die Teilnahme entscheiden die Schulen in ei- gener Verantwortung. 24. Einstellung von Fachpersonal Dies ist nicht vorgesehen. 25. Berücksichtigung von Esskulturen Dies erfolgt nach Möglichkeit. 26. Kostenlose und gesunde Ernährung Der Vorstand des Städtetags Baden-Württemberg hat sich mit der Frage eines verbilligten Schul- mittagessens befasst und folgende Städtetagsposition beschlossen: Der Städtetag Baden- Württemberg ist gegenüber Gemeinschaftslösungen mit dem Land zur Finanzierung eines verbil- ligten Schulmittagessens für bedürftige Schülerinnen und Schüler offen. Voraussetzung dafür ist, dass Ganztagsschulen im Gegenzug die ihnen kraft Gesetzes obliegende Aufsichtsführung wäh- rend des Schulmittagessens selbst wahrnehmen. Das Bürgermeisteramt schließt sich dieser Posi- tion an.