Anfrage SPD: Mietkosten für Altentagesstätten

Vorlage: 19337
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.01.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.01.2008

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Mietkosten Altentagesstätten
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) vom 23. November 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 15.01.2008 1245 16 öffentlich Mietkosten für Altentagesstätten 1. Wie setzt sich der Zuschuss für den Betrieb der Altentagesstätten zusammen? 2. Bei welchen Altentagesstätten gab es in den letzten vier Jahren eine Mieterhöhung? 3. In welchem Umfang sind die Energiekosten in den letzten vier Jahren gestiegen? 4. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, zeitnah einen Ausgleich für die Mehrkosten zu schaffen? In den letzten Jahren mussten die Altentagesstätten höhere Mietkosten sowie höhere Energiekosten verkraften. Die Zuschüsse für die Altentagsstätten sind jedoch gedeckelt. Dies hat zur Folge, dass Zuschüsse für Veranstaltungen (Referenten, Öffentlichkeitsarbeit etc.) derzeit von den Begegnungsstätten für die Deckung der Miete herangezogen werden. Die Tagesstätten sind in den einzelnen Stadtteilen immer noch für viele Seniorinnen und Senioren wichtige Anlaufstellen und sollten deshalb, auch im Hinblick auf unsere älter werdende Gesellschaft, unbedingt aufrecht erhalten bzw. ausgebaut werden. Eine Lösung sollte daher gefunden werden, wie die Altentagesstätten die entstandenen Mehrkosten zeitnah auffangen können. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Januar 2008 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) vom: 23.11.2007 eingegangen: 23.11.2007 Gremium: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2008 1245 16 öffentlich Dez. 3 Mietkosten für Altentagesstätten 1. Wie setzt sich der Zuschuss für den Betrieb von Altentagesstätten zusammen? Die Zuschüsse für den Betrieb von Altentagesstätten setzen sich in der Regel aus einem Zu- schuss in Höhe der Kaltmiete und einem Barzuschuss zusammen. In früheren Jahren gab es auch Festlegungen, wie das jeweilige Verhältnis von Barzuschuss und Mietzuschuss in der Gesamtförderung zu gestalten ist. Durch pauschale prozentuale Erhöhungen der Zuschüsse, durch pauschale prozentuale Kürzungen im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnah- men und durch unterschiedliche Mieterhöhungen hat sich dieses Verhältnis zwischen Mietzu- schuss und Barzuschuss für die einzelnen Altentagesstätten sehr stark verändert. 2. Bei welchen Altentagesstätten gab es in den letzten vier Jahren eine Mieterhöhung? Fast alle Altentagesstätten waren in den letzten vier Jahren von Mieterhöhungen betroffen, was bei gleichbleibender Zuschusshöhe zu einer Verminderung des Barzuschusses geführt hat. Allerdings hat die zum Haushaltsjahr 2007 um 3 % angehobene Förderung dazu geführt, dass sich die Barzuschüsse dort erhöht haben, wo die Miete konstant blieb. An einem Beispiel festgemacht ergibt sich für eine Altentagesstätte für die Jahre 2006 bis 2008 nach den geneh- migten Haushaltszahlen folgende Situation: 2006 = 1.730,00 €, 6.749,04 € Miete, 2007 = 1.305,48 €, 7.545,52 € Miete, 2008 = 500,00 €, 8.160,00 € Miete. Dies zeigt, dass durch die absolute Festlegung des Gesamtzuschusses und Mieterhöhung in unterschiedlichem Ausmaß auch die Entwicklung der Barzuschüsse unterschiedlich (je nach Mietobjekt) verlief. 3. In welchem Umfang sind die Energiekosten in den letzen vier Jahren gestiegen? Die Energiekosten sind für die Altentagesstätten im üblichen Umfang gestiegen, Daten liegen der Stadtverwaltung nicht vor, da grundsätzlich nur die Kaltmiete gefördert wird. 4. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, zeitnah einen Ausgleich für die Mehrkosten zu schaffen? Grundsätzlich soll der Zuschussrahmen für die einzelnen Einrichtungen eingehalten werden, um unerwünschte Fehlallokationen durch unterschiedliche Mieterhöhungen zu vermeiden. Um mehr finanziellen Spielraum für Mieterhöhungen zu erhalten, sollte der Barzuschuss künftig nicht mehr nur pauschal, sondern auch in Abhängigkeit des jeweiligen Angebots in der Alten- tagesstätte und der damit verbundenen Kosten sowie der regelmäßigen Frequenz durch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger gewährt werden. Dies wäre im Rahmen der Aufstellung künftiger Haushalte durch die Verwaltung zu prüfen, um die für Miete zu tragenden Mehrkosten zumin- dest in gewissem Rahmen kompensieren zu können.