Antrag FDP/Aufbruch: Schulkindergärten G und E an den Parzival-Schulen
| Vorlage: | 19332 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.01.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Michael Obert (FDP/Aufbruch) Stadtrat Tom Høyem (FDP/Aufbruch) FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 28. November 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 15.01.2008 1240 11 öffentlich Schulkindergärten G und E an den Parzival-Schulen Die Stadtverwaltung unterstützt im Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Einrichtung von Schulkindergärten G und E an den Parzival-Schulen. Die Praxis der Integration hat den Bedarf an Sonderschulkindergärten zurückgehen lassen. Vielen Kindern kann im Verband der Regeleinrichtung geholfen werden. Dies trifft jedoch nicht für alle zu. Einige Kinder sind in Ihrem Verhalten so auffällig, dass sie in die Gruppe nicht zu integrieren sind. Den Parzival-Schulen liegen Anmeldungen geistig behinderter Kinder ebenso wie Erziehungsgestörter vor. Die Eröffnung eines Schulkindergartens scheiterte bisher an der Aussage des Regierungspräsidiums, es läge nach Aussage der Stadtverwaltung kein Bedarf vor. Andererseits teilt das Staatliche Schulamt mit: „Da es keine Pflicht gibt, einen Sonderkindergarten zu besuchen, und auch Eltern behinderter Kinder vermehrt Ihre Kinder in integrativen Einrichtungen unterbringen, gibt es keine zuverlässigen Zahlen über einen tatsächlichen Bedarf.“ Dies besagt, dass die Mitteilung, es gebe in der Stadt Karlsruhe genügend Förderplätze für Vorschulkinder in öffentlichen Einrichtungen ohne tatsächliche Grundlage aufgestellt wurde. Nach dem baden-württembergischen Schulgesetz ist die Gründung eines Sonderkindergartens nicht von einem Erlaubnisvorbehalt des Staates abhängig. unterzeichnet von: Michael Obert Tom Hoyem Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Januar 2008 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 28.11.2007 eingegangen: 28.11.2007 Gremium: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2008 1240 11 öffentlich Dez. 3 Schulkindergärten G und E an den Parzival-Schulen - Kurzfassung - Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat unterstützt die Stadt Karlsru- he die Einrichtung eines Schulkindergartens für G-Kinder (Geistigbehinderte) an den Parzival-Schulen. Demgegenüber sollte die Einrichtung eines Schulkindergartens für E-Kinder (Erziehungshilfe) einstweilen zurückgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe befinden sich derzeit je ein öffentlicher Schul- kinderarten für - Geistigbehinderte mit 3 Gruppen - Sprachbehinderte und Hörgeschädigte mit 5 Gruppen - für Körperbehinderte mit einer Gruppe sowie ein Kindergarten für Körperbehinderte in freier Trägerschaft mit 4 Gruppen. Einen Schulkindergarten für E-Kinder gibt es derzeit weder in Karlsruhe noch in Ba- den-Württemberg. Da keine Pflicht zum Besuch eines Schulkindergartens besteht und Eltern ihre Kin- der vermehrt in integrativen Einrichtungen unterbringen, gibt es derzeit keine ver- lässlichen Zahlen über den tatsächlichen Bedarf. Im Übrigen ist die Einrichtung eines Schulkindergartens ein freiwilliges Angebot des Landes Baden-Württemberg; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach Aussage des Staatlichen Schulamts für die Stadt Karlsruhe sollte derzeit kein Schulkindergarten für E-Kinder eingerichtet werden, weil dies zwangsläufig zu einer Stigmatisierung führen würde. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Karlsruhe setzt vielmehr auf integrative Maßnahmen. Hinsichtlich der G-Kinder hat das Staatliche Schulamt für die Stadt Karlsruhe die Genehmigung zur Einrichtung eines 4-gruppigen Schulkindergartens. Tatsächlich eingerichtet wurden jedoch bisher nur 3 Gruppen, weil die räumlichen Vorausset- zungen für die Einrichtung einer 4. Gruppe derzeit nicht gegeben sind. Der auf dem Areal der Albschule befindliche Schulkindergarten für Geistigbehinderte entspricht nicht den staatlich vorgegebenen Normen für Kindertageseinrichtungen. Außerdem besteht Sanierungsbedarf. Aus diesem Grunde wird gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern derzeit geprüft, in welcher Weise diese Mängel behoben werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Da die Parzival-Schulen nach der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorf-Pädagogik) arbeiten und sich insoweit von den öffentlichen Einrichtungen unterscheiden, wäre die Stadt Karlsruhe bereit, den Antrag der Parzival-Schulen auf Einrichtung eines Schulkindergartens für G-Kinder zu unterstützen. Von der Einrichtung eines Schul- kindergartens für E-Kinder sollte dagegen einstweilen Abstand genommen werden. Sofern der Gemeinderat diesem Vorschlag zustimmt, wird sich das Bürgermeister- amt in diesem Sinne mit dem für die Einrichtung von Schulkindergärten zuständigen Regierungspräsidium in Verbindung setzen.