Antrag GRÜNE: Heizpilze
| Vorlage: | 19331 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.01.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 28. November 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 15.01.2008 1239 10 öffentlich Heizpilze 1. Die Stadt Karlsruhe informiert die ihr bekannten Nutzer von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärmestrahlern über die klimaschädliche Wirkung, den fraglichen Kosten-Nutzen-Effekt und die kritische Bewertung in großen Teilen der Bevölkerung und versucht die Nutzer auf freiwilliger Basis vom Verzicht zu überzeugen. Gemeinsam mit den betroffenen Gastwirten sucht die Stadtverwaltung umweltfreundliche Alternativen wie Windschutz, um den winterlichen Außenbetrieb von Gaststätten zu ermöglichen. 2. Die Stadt informiert in einem Artikel des Amtsblatts über die Problematik der klimaschädlichen Wirkungen der Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler. 3. Die Stadt sucht nach Möglichkeiten, das Aufstellen und den Betrieb der Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler zu reglementieren und informiert den Gemeinderat über die Ergebnisse. Der jüngste Bericht der UN-Klimakommission stellt noch einmal unmissverständlich klar, dass die bisherigen Bemühungen zur CO2-Reduzierung nicht ausreichen, um eine weltweite Klimakatastrophe zu verhindern. Dabei muss unverzügliches Handeln auf allen Ebenen verlangt werden. Das winterliche Aufstellen von so genannten Heizpilzen und anderen Wärmestrahlern im Freien zur Erwärmung der Umgebung für die Besucher der Außenbereiche von Gaststätten stellt eine neue Entwicklung dar. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Leider läuft dieser Trend dem allgemeinen Versuch, den klimaschädlichen Ausstoß von CO2 zu reduzieren, völlig zuwider. Neben dem Ausstoß von 2 Tonnen CO2 pro Gerät und Saison wirken im Freien betriebene Heizpilze u. ä. äußerst negativ auf die Motivation der Bürgerinnen und Bürger zur Einsparung von Energie. So ist in der Tat schwer darzustellen, warum die Raumtemperatur und 1 bis 2 Grad gesenkt werden soll, wenn gleichzeitig mit den Heizpilzen direkt der Außenbereich beheizt wird. unterzeichnet von: Klaus Stapf Tim Wirth Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Januar 2008
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 28.11.2007 eingegangen: 28.11.2007 Gremium: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2008 1239 10 öffentlich Dez. 2 Heizpilze - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung wird sowohl die Betreiber von Heizpilzen bzw. Heizstrahlern als auch die Öffentlichkeit über die Klimarelevanz des Betriebes dieser Geräte im Freien informieren. Die Errichtung von zeltartigen Konstruktionen sowie Verwendung von Heizpilzen und - strahlern im Freien soll im Interesse der Stadtgestaltung und der Verkehrssicherheit restriktiv gehandhabt werden. Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit sowohl den stadtgestalterischen und umweltrelevanten als auch den privatwirtschaftlichen Belangen Rechnung getragen werden kann. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen ______________________________________________________________________________________ 2 1. Die Stadt Karlsruhe informiert die ihr bekannten Nutzer von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärmestrahlern über die klimaschädliche Wirkung, den fragli- chen Kosten-Nutzen-Effekt und die kritische Bewertung in großen Teilen der Bevölkerung und versucht die Nutzer auf freiwilliger Basis vom Verzicht zu überzeugen. Gemeinsam mit den betroffenen Gastwirten sucht die Stadtver- waltung umweltfreundliche Alternativen wie Windschutz, um den winterlichen Außenbetrieb von Gaststätten zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung wird die Betreiber von Heizpilzen und sonstigen Freiluft- Wärmestrahlern auf die Klimarelevanz ihrer Geräte und die kritische Aufmerk- samkeit der Bevölkerung beim Betrieb dieser Geräte im Freien hinweisen. Aus stadtgestalterischer Sicht sind sowohl Heizpilze, als auch die meist gemeinsam mit ihnen auftretenden zeltartigen Konstruktionen, die als Konsequenz auf das Nicht- raucherschutzgesetz vermehrt im Stadtbild auftauchen, abzulehnen. Es ist davon auszugehen, dass der Wärmebedarf durch Schirme, Planen etc. ohne Heizpilze nicht gedeckt werden kann. Diese Konstruktionen nunmehr selbst vorzuschlagen, läuft allen bisherigen Bemühungen, das Erscheinungsbild der Stadt positiv zu gestal- ten und von Verunstaltungen soweit wie möglich freizuhalten, zuwider. 2. Die Stadt informiert in einem Artikel des Amtsblatts über die Problematik der klimaschädlichen Wirkungen der Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler. Die Stadt wird über die Thematik in der Stadtzeitung berichten. 3. Die Stadt sucht nach Möglichkeiten, das Aufstellen und den Betrieb der Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler zu reglementieren und informiert den Gemeinderat über die Ergebnisse. Das Aufstellen von Sitzterrassen im öffentlichen Verkehrsraum bedarf einer Son- dernutzungserlaubnis. Diese beinhaltet jegliches Mobiliar (Tische, Stühle, Sonnen- schirme u. ä.) Somit bedarf auch die Aufstellung von Heizpilzen einer straßenrechtli- chen Genehmigung. Über die Sondernutzungserlaubnis kann eine entsprechende Reglementierung herbeigeführt werden. Bei einem Betrieb von Heizpilzen auf privaten Flächen gibt es jedoch straßen- verkehrsrechtlich keine Möglichkeit eines Verbotes. Dies wäre allenfalls auf der Grundlage einer Gestaltungssatzung vorstellbar. Die Stadtverwaltung prüft, ob und ggfs. welche Möglichkeiten es gibt, die sowohl den stadtgestalterischen und umweltrelevanten, als auch den privatwirtschaftlichen Be- langen gerecht werden können.