Antrag GRÜNE: Armut in der Stadt
| Vorlage: | 19323 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.01.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 31. Oktober 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 15.01.2008 1231 4 öffentlich Armut in der Stadt Um flexibler auf neue Tatbestände von Armut in der Stadt reagieren zu können, bitten wir um einen Bericht zum Thema „Armut in der Stadt“ in Worten und Zahlen unter Berücksichtigung folgender Fragen: A) Armutsbegriff 1. Wie definiert die Stadtverwaltung und belegt mit Zahlen a) absolute und extreme b) relative c) bekämpfte und d) verdeckte bzw. verschämte Armut? e) den Begriff Armutsgrenze? f) den Graubereich über der Armutsgrenze? 2. Wie bewertet die Verwaltung die von der EU beschlossene Armutsrisikogrenze? 3. Wie viele Menschen leben in der Stadt in so genannter a) absoluter und extremer Armut b) relativer Armut c) verdeckter bzw. verschämter Armut? d) knapp über der Armutsgrenze? 4. Welche Ansätze, Informationen und Grundlagen nutzt die Verwaltung zur Beantwortung der Frage 3? B) Daten zur „bekämpften“ Armut 1. Wie hat sich in den Jahren 2001 - 2006 die Sozialhilfe in der Stadt entwickelt Seite 2 __________________________________________________________________________________________ a) bei der Höhe der Regelsätze b) bei der Anzahl der Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt, c) bei der Anzahl der Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung d) bei der Anzahl der Empfänger/innen bei der Grundsicherung für Arbeit Suchende jeweils in den Altersgruppen bis 18 Jahre, 18 bis 65 Jahre? 2. Welche Instrumente zur Bekämpfung der Armut außer der zu Hilfenahme von Sozialhilfe stehen in der Stadt Karlsruhe zur Verfügung? 3. Wie lange ist in der Stadt die Bezugsdauer bei Empfängern von Sozialhilfeleistungen a) nach Haushaltstypen b) nach Personengruppen? C) Armut in Familien 1. Wie stark sind Familien in der Stadt von Armut betroffen? 2. Welche Instrumente stehen zur Bekämpfung von Familienarmut zur Verfügung? 3. Wie viele Familien erhalten Leistungen der Sozialhilfe und/oder der Grundsicherung für Arbeit Suchende? 4. Wie viele von diesen Familien sind Alleinerziehende mit Kindern? D) Armut bei Kindern und Jugendlichen 1. Wie gestaltet sich die Situation für Kindern und Jugendlichen in Armut (jeweils unter 16 Jahre und zwischen 16 und 25 Jahre) in der Stadt bezüglich a) der finanziellen bzw. materiellen Versorgung? b) der Auswirkung ihrer sozialen Kompetenzen? c) der Versorgung mit Bildung? d) der gesundheitlichen Situation? Gibt es zu diesem Thema Untersuchungen des Gesundheitsamtes? 2. Wie viele Kinder erhalten Sozialhilfe bzw. Sozialgeld aus einer ALG II Bedarfsgemeinschaft und wie hat sich die Zahl seit 2001 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) 3. Wie wirkt sich nach Einschätzung der SJB Armut bei Erwachsenen und, im Unterschied dazu, bei Kindern aus? 4. Wie gestaltet sich die Lebenssituation armer Kinder und Jugendlicher mit Migrationshintergrund? 5. Wie hoch ist die Anzahl dieser Kinder und wie hat sich die Zahl seit 2001 entwickelt? Seite 3 __________________________________________________________________________________________ E) Verdeckte Armut 1. Welche Erkenntnisse zu Ursachen und Wirkung von verdeckter Armut liegen der Stadt vor? 2. Welche Strategien und Instrumente hat die SJB verfolgt, um diese zu bekämpfen? F) Armut und ältere Menschen 1. Wie gestaltet sich die Situation der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von älteren Menschen ab 65 Jahren in der Stadt und wie hat sich dies seit 2001 entwickelt? 2. Wie viele arme Ältere erhalten Leistungen der Grundsicherung im Alter und wie hat sich die Zahl seit Einführung der Grundsicherung entwickelt? 3. Besteht für diese Personengruppe eine Möglichkeit, Krankenkosten (in Form von Zuzahlung) erstattet zu bekommen 4. Wie viele arme Ältere erhielten vor Einführung der Grundsicherung im Alter Sozialhilfe und wie hat sich die Zahl seit 1995 entwickelt? 5. Wie ist die Situation im Besonderen für ältere Frauen? 6. Welche Auswirkungen hat die Armut auf die Wohn- und Lebenssituation der älteren Menschen? 7. Welche Möglichkeiten werden von der SJB zur Bekämpfung von Altersarmut genutzt und mit welchen Ergebnissen? Auch in einem wohlhabenden Land wie Baden-Württemberg existiert in den Städten und Kreisen Armut. Armut tritt in verschiedenen Facetten auf, sie betrifft bestimmte Personengruppen häufiger als andere und tritt in manchen Regionen deutlicher zutage, als in anderen. Besonders Kinder und Familien leben trotz hoher staatlicher Transferzahlungen mit einem hohen Armutsrisiko. Armut ist eine ständige Herausforderung für die Politik und die Vorbeugung und Bekämpfung von Armut ist ein entscheidendes Handlungsfeld einer Sozialpolitik vor Ort. Um Armut wirkungsvoll bekämpfen und um vorhandene Finanzmittel effektiv einsetzen zu können, ist eine Darstellung der sozialen Wirklichkeit in unserer Stadt unabdingbar. Dazu sind umfassende Informationen notwendig, um eine vorausschauende Sozialpolitik zu planen, präventive Ansätze frühzeitig zu organisieren und die eingesetzten Instrumente auf deren Erfolge zu überprüfen. Nur so ist eine zukunftsfähige Sozialpolitik möglich. Sachverhalt / Begründung: Seite 4 __________________________________________________________________________________________ Diese Vorbemerkung vorangestellt bitten wir um einen ausführlichen Bericht unter Einbeziehung der aufgelisteten Fragen. unterzeichnet von: Klaus Stapf Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Januar 2008
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom: 31.10.2007 eingegangen: 31.10.2007 Gremium: 46. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2008 1231 4 öffentlich Dez. 3 Armut in der Stadt Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Stadt Karlsruhe hatte bereits 1993 auf Initiative der Liga der freien Wohlfahrtspflege einen Ar- mutsbericht vorgelegt. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ergänzte diesen mit einem eigenstän- digen Beitrag aus Perspektive der Wohlfahrtsverbände: „Armut in Karlsruhe 1992/1993 - ergän- zende Beobachtungen zum Armutsbericht der Stadt Karlsruhe“. In Kooperation mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege erarbeitet die Verwaltung auf der Basis vorhandener Daten ein Armutsbekämpfungsprogramm, das einen Konzeptvorschlag zur zukünftig zu leistenden kontinuierlichen Armutsberichterstattung enthält. Im Sozialausschuss wird die Konzeption zur Diskussion gestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Derzeit nicht ein- schätzbar Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Vorbemerkung In Deutschland waren die Kommunen die „Pioniere“, was die Armutsberichterstattung anbelangt. Die vorläufige „Hochzeit“ erlebten kommunale Armuts- und Sozialberichte insbesondere Mitte bis Ende der 1990-er Jahre. Ende der 1990-er Jahre wird „Kinderarmut“ eigenständiges Thema in der Berichterstattung. Die Stadt Karlsruhe hatte bereits 1993 auf Initiative der Liga der freien Wohlfahrtspflege einen Ar- mutsbericht vorgelegt. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ergänzte diesen mit einem eigenstän- digen Beitrag aus Perspektive der Wohlfahrtsverbände: „Armut in Karlsruhe 1992/1993 - ergän- zende Beobachtungen zum Armutsbericht der Stadt Karlsruhe“. Es folgten der Bericht „Sozialhilfe 94 - ein Beitrag zur handlungsorientierten Sozialberichterstat- tung“ sowie der „Sozialbericht 96“ und als eine der ersten Kommunen in Deutschland veröffentlich- te die Stadt Karlsruhe 1999 einen Bericht „Armut bei Kindern und Jugendlichen“. Das „Gesamt- konzept Wohnungslosenhilfe ́97“ entspringt ebenfalls der Armutsberichterstattung und wurde bis heute mit bislang fünf Sachstandsberichten im Zweijahresrythmus fortgeschrieben. Nachdem die Bundesregierung eine Forderung der kommunalen Armutsberichterstattung der 1990-er Jahre erfüllt hatte - nämlich die Erstellung eines Armuts- und Reichtumsberichts - erarbeitete die Stadt Karlsruhe 2001 in Bezug auf Karlsruhe eine vergleichende Zusammenfas- sung unter dem Titel „Lebenslagen in Deutschland - der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“. Für den Zeitraum ab 2005 ist die grundlegende Veränderung der Datenbasis aufgrund der Einfüh- rung des Sozialgesetzbuches SGB XII („Sozialhilfe“) und des Sozialgesetzbuches II („Grundsiche- rung für Arbeitssuchende“) zu berücksichtigen. Ebenfalls zu beachten ist die Übernahme neuer Aufgaben des damaligen LWB aufgrund dessen Auflösung zum 01.01.2005 durch die Sozial- und Jugendbehörde (z. B. Eingliederungshilfe). II. Rückblick Dem Sozialausschuss wurden von 1994 bis 2005 - dem Zeitpunkt der Reform des Bundes- sozialhilfegesetzes - regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen aus der Sozialhilfestatistik mitgeteilt. Folgende Entwicklungen kennzeichnen dieses Jahrzehnt: 1) Armut ist nicht nur ein (groß)städtisches Phänomen. Zunehmend legten auch kleinere Kom- munen der Stadt- und Landkreise Deutschlands Armutsberichte vor. 2) Als Grundlage diente in Karlsruhe das Konzept der Einkommensarmut. Dieses aus der Ein- sicht, dass Einkommensarmut das Basis-Merkmal darstellt, aus dem spezifische Ausformun- gen für Unterversorgung in verschiedenen Lebensbereichen resultieren. 3) Um Lebensbereiche erfassen zu können, war es notwendig, das so genannte „Lebenslagen- konzept“ hinzuzuziehen. Gefragt wird hierbei nicht nur nach den verfügbaren Einkommensres- sourcen, sondern nach der tatsächlichen Versorgungslage der Menschen in zentralen Lebens- bereichen wie Arbeit, Wohnen, Bildung, Gesundheit oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Wohnen und Arbeiten“ bildete in Karlsruhe einen besonderen Schwerpunkt in Bericht- erstattung und Handlungspraxis: Die „Beschäftigungs- und Ausbildungsinitiative“ (BAI) der Ar- beitsförderungsbetriebe und oben genanntes „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97“ sind Beispiele hierfür. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4) Jugend- und Sozialhilfe entwickelten im öffentlichen wie freien und gewerblichen Sektor ihr Hilfesystem in den 1990-er Jahren fort. Der interkommunale Vergleich stellt Karlsruhe immer wieder ein vergleichsweise gutes Zeugnis bei der Entwicklung seiner sozialen Infrastruktur aus. Dennoch konnte, wie in Deutschland grundsätzlich auch, die zunehmende Polarisierung von Arm und Reich aufgrund gesamtgesellschaftlicher bzw. überörtlicher Einflüsse nicht gestoppt werden. 5) Die Sozialhilfestatistik zeigte einen kontinuierlichen Anstieg der Sozialhilfequote von Kin- dern und Jugendlichen auf. Höhepunkt war das Jahr 2004: 10,7 % der Karlsruher Kinder im Alter von 0-6 Jahren, 8,2 % der 7 bis 13-jährigen Kinder und 7,0 % der 14 bis 17-jährigen Ju- gendlichen bezogen zum Stichtag 31.12.2004 Sozialhilfe. 6) Der Anteil von Senioren, die auf Sozialhilfe angewiesen waren, lag in den 1990-er Jahren konstant bei cirka 2 %. 7) Der Anteil von Migrantinnen und Migranten, die von Soziahilfe abhängig waren, entwickelte sich analog kritisch wie die Kinderarmut: 8,1 % der Migrantinnen und Migranten bezogen zum 31.12.2004 Sozialhilfe. Die deutsche Bevölkerung war demgegenüber zu 3,2 % auf Sozialhilfe angewiesen. 8) 4,2 % der Karlsruher Frauen und 3,4 % der Karlsruher Männer bezogen zum 31.12.2004 Sozialhilfe. Die Gesamtbevölkerung wies eine Sozialhilfequote von 3,8 % auf. 9) Arme Stadtteile wurden in der vergangenen Dekade ärmer. Stadtteile, die im gesamtstädti- schen Vergleich einen überproportional hohen Anteil an Haushalten mit Transfereinkommen vorzuweisen hatten, zeigten in der Regel 2004 höhere Armutsquoten auf, als in dem Jahrzehnt zuvor. 10) Das vom Amt für Stadtentwicklung kontinuierlich fortentwickelte Stadtmonitoringsystem mit einer Vielzahl von sozialen und räumlichen Indikatoren bildet eine sehr gute fachliche Grundla- ge für die sozialplanerische und sozialräumliche Ausgestaltung des kommunalen Han- delns in Karlsruhe. III. Aktuelle und zukünftige Herausforderungen 1) Die zunehmende Armut bei Kindern und deren Familien ist Hauptanliegen der aktuellen Ar- mutsdebatte. 2) Galt in den 1990-er Jahren das Problem der „Neuen Armut“ - die Altersarmut der 1980-er Jah- re - als gelöst, steht zukünftig Altersarmut wieder auf der Agenda der Armutsbekämpfung. 3) Neben der Anwendung von Zielgruppenkonzepten (z. B. Kinder, Wohnungslose, Arbeitslose, Seniorinnen und Senioren, Migrantinnen und Migranten) ist es notwendig, Sozialraumkonzep- te wie das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ mit der Armutsthematik enger zu verknüpfen. 4) Neben den seither angewandten Konzepten der Einkommensarmut und dem Lebenslagenkon- zept ist als neuer Ansatz das Konzept der „Entfaltungsmöglichkeiten“ von Sen hinzuzufü- gen: In diesem Zusammenhang würden die Verwirklichungsmöglichkeiten bzw. -chancen von (armen) Menschen in den Mittelpunkt der Überlegungen in Bezug auf eine wirkungsorientierte Armutsbekämpfung gestellt. 5) In Kooperation mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege erarbeitet die Verwaltung auf der Basis vorhandener Daten ein Armutsbekämpfungsprogramm, das einen Konzeptvorschlag zur zukünftig zu leistenden kontinuierlichen Armutsberichterstattung enthält. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 IV. Beantwortung der Fragen A Armutsbegriff 1. Wie definiert die Stadtverwaltung und belegt mit Zahlen a) absolute Armut, b) relative Armut, c) bekämpfte und d) verdeckte bzw. verschämte Armut, e) den Begriff Armutsgrenze, f) den Graubereich über der Armutsgrenze? a) „Absolute Armut“ ist die Form der Armut eines nicht gesicherten physischen Existenzmini- mums. Was die Verhältnisse in Deutschland und damit auch in Karlsruhe angeht, spielt diese Armutsdefinition eine untergeordnete Rolle. b) Um „Relative Armut“ zu berechnen, ist es notwendig, das durchschnittliche Nettoeinkommen der Karlsruher/-innen zu kennen. Die vom Amt für Stadtentwicklung durchgeführte Bürgerum- frage ist hierfür Grundlage. Die Definition „relativer Armut“ geht vom Wohlfahrtsstandard der Gesamtbevölkerung aus. Wird bei absoluter Armut immer eine Situation beschrieben, in der das physische Existenzminimum unterschritten wird, so werden relative Armutssituationen immer auf die in einem Land bzw. einer Stadt anzutreffenden durchschnittlichen Einkommens- bzw. Vermögenssituationen bezogen. Die daraus abgeleiteten Armutsgrenzen werden als Prozentsätze dieses Bezugseinkommens gebildet, wobei die Untergrenze 40 % ein knapp bemessenes Existenzminimum abbildet, während 60 % so genannten „Niedrigeinkommen“ entsprechen. Welcher der drei Schwellenwerte (40 %, 50 %, 60 %) einen angemessenen Maßstab für Armut darstellt, hat die EG-Kommission in Form einer Empfehlung konkretisiert, in dem sie diejenigen Haushalte bzw. Personen als „arm“ definiert, die über weniger als 50 % des durchschnittlichen nationalen Nettoeinkommens pro Kopf der Bevölkerung verfügen. c) In die Rubrik „Bekämpfte Armut“ fallen nach Hauser u. a. alle „Personen und Haushalte, de- ren Fürsorge- bzw. Sozialhilfeberechtigung nach den Gesetzen der Bundesrepublik durch Be- hörden anerkannt ist, die entsprechende Leistungen erhalten und die in der amtlichen Statistik ausgewiesen werden“ (1986). d) Unter „Verdeckte Armut“ werden Personen bzw. Haushalte erfasst, die nach geltendem Recht Anspruch auf Transferleistungen hätten, diesen jedoch nicht geltend machen, obwohl ihr verfügbares Einkommen noch unterhalb der entsprechend geltenden Grenzen liegen. Ver- suche, diese „Dunkelziffer der Armut“ zu quantifizieren, hat es Form von Untersuchungen ge- geben. So schloss sich die Stadt München bspw. der Ansicht Hartmanns (1981) an, dass von 100 sozialhilfebedürftigen Haushalten nur 52 Sozialhilfeunterstützungen beziehen, während 48 diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Nach einer neuen Studie von Becker/Hauser kom- men auf drei Bezieher/-innen von Grundsicherungsleistungen mindestens zwei bis drei weitere Personen, die verdeckt arm sind, also Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II nicht in Anspruch nehmen. e) Siehe 1a, 1b, 1c, 1d, 1f. f) Der Graubereich der Armutsgrenze wird fachlich als prekärer Wohlstand bezeichnet. Im Gegensatz bspw. zur Definition von relativer Armut wird anstatt der 50 %-Schwelle die 75 %- Schwelle als Armutsgrenze verwandt. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 2. Wie bewertet die Verwaltung die von der EU beschlossene Armutsrisikogrenze? Der zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung arbeitet vor allem mit zwei Begriffen: Dem soziokulturellen Existenzminimum (Sozialhilfe, Hartz IV) sowie der Armutsrisi- kogrenze. Die Armutsrisikogrenze ist dann unterschritten, wenn eine Person weniger als 60 % des gesellschaftlichen Mittelwerts erreicht. In Deutschland beträgt die so errechnete Armutsri- sikogrenze 938.- € monatlich. Die Definition „Armutsrisikoquote“ wurde zwischen den EU- Mitgliedsstaaten vereinbart. Die Verwaltung sieht als kritisch an, dass die so errechnete Ar- mutsrisikogrenze das tatsächliche Einkommen insbesondere von bedürftigen Menschen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II-, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger/-innen, erheb- lich unterschreitet. 3. Wie viele Menschen leben in der Stadt in so genannter a) absoluter und extremer Armut, b) relativer Armut, c) verdeckter bzw. verschämte Armut, d) knapp über der Armutsgrenze? Die 1990-er Jahre geben mit ihren Daten eine näherungsweise Schätzung, wie viele Men- schen in Karlsruhe von Armut betroffen sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Werte in dem jetzigen Jahrzehnt aufgrund der Armutsentwicklung (s. o.) niedriger liegen als im ver- gangenen: Von absoluter Armut kann in Karlsruhe nicht gesprochen werden. Als relativ arm galten etwa 14 % der Gesamtbevölkerung, unter die Rubrik „Bekämpfte Armut“ fielen 7 % wie auch unter die Rubrik „Dunkelziffer der Armut“. 4. Welche Ansätze, Informationen und Grundlagen nutzt die Verwaltung zur Beantwortung der Frage 3? Als Informationsgrundlage verwendet die Verwaltung verschiedenste lokale, regionale und überregionale Statistiken und Untersuchungen, eigene Erhebungen, sozialwissenschaftliche Fachliteratur sowie das Internet. B Daten zur „bekämpften Armut“ 1. Wie hat sich in den Jahren 2001-2006 die Sozialhilfe in der Stadt entwickelt a) bei der Höhe der Regelsätze, b) bei der Anzahl der Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt, c) bei der Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, d) bei der Anzahl der Empfänger/-innen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende jeweils in den Altersgruppen bis 18 Jahre, 18-65 Jahre? Ergänzende Erläuterungen Seite 6 a) Regelsätze Sozialhilfe 2001 - 2004 sonstige Haushaltsangehörige Jahr Haushaltsvorstände + Alleinlebende bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres 8. bis 14. Lebensjahr 15. bis 18. Lebensjahr ab 19. Le- bensjahr grundsätzlich bei Alleinerziehenden 2001 562,00 DM 281,00 DM 309,00 DM 365,00 DM 506,00 DM 450,00 DM 2002 294,00 € 147,00 € 162,00 € 191,00 € 265,00 € 235,00 € 2003 297,00 € 149,00 € 163,00 € 193,00 € 267,00 € 238,00 € 2004 297,00 € 149,00 € 163,00 € 193,00 € 267,00 € 238,00 € Regelsätze SGB II und XII 2005 - 2007 Haushaltsangehörige Jahr Haushaltsvorstand Alleinlebende Zusammenlebende Ehepartner, bzw. Lebenspartner bis Vollendung 14. Lebensjahr ab Vollendung 14. Lebensjahr 2005 345,00 € 311,00 € 207,00 € 276,00 € 2006 345,00 € 311,00 € 207,00 € 276,00 € 01.07.2007 347,00 € 312,00 € 208,00 € 278,00 € b) Bei der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ zeigt sich sehr deutlich die Auswirkung oben genannter Gesetzesänderungen: Die Anzahl der Empfänger/-innen sank mit Einführung des SGB XII und des SGB II 2005 drastisch, wie folgende Auflistung zeigt: Jahr Personen 2001: 9905, 2002: 10952, 2003: 11073, 2004: 11343, 2005: 385,(Einführung SGB XII/SGB II) 2006: 243. c) Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsmin- derung: Jahr Personen 2003: 2233, 2004: 2447, 2005: 2107, 2006: 3178. Anzahl der Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege Jahr ambulant stationär 2005 315 1127 2006 448 1065 Ergänzende Erläuterungen Seite 7 d) Empfänger/-innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sind aktuell 7.995 Perso- nen unter 25 Jahren und 12.655 Personen, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind. 2. Welche Instrumente zur Bekämpfung der Armut außer der zu Hilfenahme von Sozialhilfe ste- hen in der Stadt Karlsruhe zur Verfügung? Karlsruhe hat eine sehr differenziert ausgebaute soziale Infrastruktur, die auch in der Lage ist, Armut zu bekämpfen. Dieses Hilfesystem im Einzelnen aufzuführen, würde den Rahmen die- ser Ausführungen sprengen. Auf die verschiedenen Berichte und Vorlagen, die in der Regel im Jugendhilfe- und/oder Sozialausschuss vorgestellt werden, sei an dieser Stelle verwiesen. 3. Wie lange ist in der Stadt die Bezugsdauer bei Empfängern von Sozialhilfeleistungen? a) Die Bezugsdauer der SGB XII-Empfänger/-innen kann derzeit noch nicht ausgewertet werden, da das SGB XII erst seit 01.01.2005 in Kraft ist. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass die Leistungen des SGB XII grundsätzlich über einen langen Zeitraum gezahlt werden. Die Grundsicherung im Alter wird ebenso wie die Hilfe zur Pflege bis zum Tod der Leistungsbe- rechtigten erbracht, da dieser Personenkreis kaum Möglichkeiten hat, seine Einkommens- o- der Vermögenssituation zu verbessern. b) S. a) C Armut in Familien 1. Wie stark sind Familien in der Stadt von Armut betroffen? 3.777 Bedarfsgemeinschaften sind Familien, die nach dem SGB II derzeit Leistungen bezie- hen. Nach SGB XII erhalten 30 Familien ebenfalls Leistungen. 2. Welche Instrumente stehen zur Bekämpfung von Familienarmut zur Verfügung? Die Bekämpfung der Ursachen der Armut ist prinzipiell eine Angelegenheit des Bundes; die Kommune kann dazu beitragen, die Folgen der Armut zu mindern. Dies sowohl im materiellen Sinn (z.B. Wohnungsversorgung) als auch im psychosozialen. Hier sind besonders die zahl- reichen Projekte der Kinder- und Jugendhilfe zu nennen, die auf Grund von sozialer Benach- teiligung gefährdeten Kindern und Jugendlichen besondere Förderung anbieten. Allgemein bekommt die frühe Prävention und die aufsuchende Beratung eine große und zu- nehmende Bedeutung. 3. Wie viele Familien erhalten Leistungen der Sozialhilfe und/oder der Grundsicherung für Ar- beitssuchende? 3.777 Bedarfsgemeinschaften sind Familien, die nach dem SGB II derzeit Leistungen bezie- hen. Insgesamt 30 Familien mit 57 Kindern erhalten derzeit Leistungen nach dem SGB XII. Die Kinder in diesen Familien sind nicht nur durch die finanzielle Situation, sondern auch durch die Erkrankungen, die zur dauerhaften oder vorübergehenden Erwerbsminderung ihrer Eltern führen, belastet. Die Durchsicht einiger Akten hat gezeigt, dass viele dieser Kinder zeit- weise durch Jugendhilfemaßnahmen unterstützt werden müssen. 4. Wie viele von diesen Familien sind Alleinerziehende mit Kindern? Von den 3.377 Bedarfsgemeinschaften, die Familien sind, sind 2.280 Alleinerziehende (SGB II). Hinzu kommen cirka 20 Alleinerziehende, die nach SGB XII Leistungen erhalten. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 D Armut bei Kindern und Jugendlichen 1. Wie gestaltet sich die Situation für Kinder und Jugendliche in Armut (jeweils unter 16. Jahren und zwischen 16 und 25 Jahren) in der Stadt bezüglich a) der finanziellen bzw. materiellen Versorgung, b) der Auswirkung ihrer sozialen Kompetenzen, c) der Versorgung mit Bildung, d) der gesundheitlichen Situation? Gibt es zu diesem Thema Untersuchungen des Gesundheits- amtes? a) Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II (§ 20 SGB II) als: Regelleistung, Mehrbedarfe, anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung, ggf. befristeten Zuschlag zum Alg II. Nicht erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld (§ 28 SGB II) als: Regelleistung, Mehrbedarfe, anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung. Alleinstehende, Alleinerziehende, Personen, deren Partner minderjährig ist, nicht erwerbsfähige Angehö- rige 100 % 347 € § 20 Abs. 2 , § 28 Abs. 1 SGB II 2 volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) je 90% 312 € § 20 Abs. 3 S.1 SGB II Sonstige erwerbsfähige Angehörige in der BG, nicht erwerbsfähige Angehörige ab 15. Lebensjahr 80 % 278 € § 20 Abs. 3 S. 2, § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II Nicht erwerbsfähige Angehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 % 208 € § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II b) Soziale Kompetenzen, Kindeswohlgefährdung und Entwicklungsstörungen: Langzeitstudien weisen nach, dass schwere Fälle von Ablehnung und Kindesvernachlässigung überwiegend in Familien mit psychosozialen Risiken auftreten. Für Gewalthandeln der Eltern und insbesonde- re für Kindesvernachlässigung sind Arbeitslosigkeit, Armut, Wohnungsprobleme und soziale Ausgrenzung die Hauptrisikofaktoren. c) Bildung: In Karlsruher Stadtteilen mit hohem Anteil sozialer Benachteiligung beträgt der Anteil von Schulabbrechern bis zu 33%. Bundesweit ist die Chance eines 15-Jährigen aus „reichem“ Haus viermal so hoch, das Gymnasium zu besuchen wie die eines Facharbeiterkindes – bei gleicher Begabung. Arbeiterkinder besuchen zu 58% die Hauptschule, zu 11% das Gymnasi- um. Besonders schlechte Bildungschancen haben Kinder aus armen Familien: Kinder von Ar- beitslosen, Alleinerziehenden und Migranten. d) Das Gesundheitsamt Karlsruhe verfügt derzeit nur über Gesundheitsdaten zu den Einschu- lungskindern. Diese beschränken sich auf allgemeine motorische Fertigkeiten, Sprachentwick- lung und Untersuchung der Sinnesorgane. Es besteht keine Verknüpfung dieser Gesundheits- daten zum sozialen Status der Kinder. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Allerdings liegt eine im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bun- desministeriums für Bildung und Forschung (BMGF) in den Jahren 2003-2006 vom Robert Koch Institut durchgeführte repräsentative bundesweite Kinder- und Jugendgesundheitsstudie vor. Die Untersuchung wurde in 167 Städten und Gemeinden durchgeführt und bezog sich auf zufällig aus den Melderegistern ausgewählte Kinder und Jugendliche im Alter von 0-17 Jah- ren. In dieser Studie wurde ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem sozialen Status der El- tern und der gesundheitlichen Situation der Kinder festgestellt. So sind beispielsweise Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus häufiger von Adipositas betroffen. Der Anteil im Be- reich von Essstörungen bei Kindern aus niedrigerer sozialer Schicht ist fast doppelt so hoch als bei Kindern aus höherer sozialer Schicht. Kinder aus Familien mit niedrigem sozialem Sta- tus sind deutlich häufiger von emotionalen Problemen und psychischen Auffälligkeiten betrof- fen und üben wesentlich Mal seltener Sport aus, wodurch sie auch schlechtere motorische Fertigkeiten zeigen. 2. Wie viele Kinder erhalten Sozialhilfe bzw. Sozialgeld aus einer ALG II Bedarfsgemeinschaft und wie hat sich die Zahl seit 2001 entwickelt? Sozialgeld nach dem SGB II erhielten im Jahr 2005: 5.056, 2006: 5.585 und 2007: 5.520 Kinder. 3. Wie wirkt sich nach Einschätzung der SJB Armut bei Erwachsenen und im Unterschied dazu, bei Kindern aus? Armut hat erhebliche Auswirkungen auf das Wohlbefinden sowie die Teilnahmemöglichkeiten und Lebenschancen der betroffen Kinder und Jugendlichen. Ältere Menschen haben noch den Vorteil, dass sie ihre Armutssituation verheimlichen können. Das gilt für jüngere Menschen meist nicht. Soziale Auffälligkeit, Angst vor Stigmatisierung, Leistungsstörung, Abbruch sozia- ler Kontakte, Delinquenz, soziale Isolation, psychosomatische Störung sind vielfach die Fol- gen. Generell gilt: Die Auswirkungen von Armut hängen von Ihrer Dauer und von vorhandenen per- sönlichen Ressourcen ab. Armut bedeutet dabei für Kinder eine starke Beeinträchtigung ihrer Erfahrungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten, d.h. „eine Verringerung der Chancen des einzelnen Kindes, seine individuellen Anlagen zu entfalten und sie für sich und die Gesell- schaft einzusetzen“ (Brinkmann). Insbesondere die Benachteiligung im frühesten Kindesalter kann nachhaltige Wirkungen auf die Entwicklung von Kindern haben. Es besteht dabei eine Wechselwirkung zwischen Kindern und ihren Eltern im doppelten Sinn: Je schlechter die psy- chosoziale Lebenslage der Eltern ist, je weniger persönliche Ressourcen sie haben, desto weniger sind sie in der Lage, den Kindern eine angemessene emotionale Zuwendung und kognitive Förderung einschließlich stabilisierender Stärken (Selbstvertrauen, Zukunftsperspek- tive, seelische Stabilität u. ä.) zu vermitteln. Andererseits gibt es eine „soziale Vererbung“ in dem Sinne, dass Kinder ohne angemessene Förderung, ohne emotionale Stabilität und Ein- fühlungsvermögen mit größerer Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, diese Fähigkeiten ihren eigenen Kindern weiter zu geben. 4. Wie gestaltet sich die Lebenssituation armer Kinder und Jugendlicher mit Migrationshinter- grund? Wie sich die Lebenssituation armer Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund dar- stellt, kann sorgfältig nur auf der Basis einer eigenständigen Untersuchung beantwortet wer- den. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Die Lebenssituation armer Kinder und Jugendlicher mit Migrationshintergrund gibt Anlass zur Sorge. In vielen Lebensbereichen, vor allem aber im Bereich Schule und Ausbildung, besteht keine Chancengleichheit für unsere neuen Mitbürger und Mitbürgerinnen. Die vorhandenen Defizite in der Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift benachteiligen diese jun- gen Menschen entscheidend in der erfolgreichen Teilhabe an Schul- und Bildungsprozessen, am gesellschaftlichen Leben sowie später in der Arbeits- und Berufswelt. Nur durch individuell gezielte Lern- und Entwicklungspläne für alle Kinder und Jugendlichen mit Migrationshinter- grund kann langfristig in kleinen Schritten eine mögliche Chancengleichheit erreicht und weite- rer Armut entgegengewirkt werden. Dazu bedarf es weiterer gemeinsamer Anstrengungen al- ler Bildungs- und Erziehungsträger sowie neuer Ansätze in der Arbeit mit den Eltern. Auch den Kindertagesstätten kommt im Prozess der Integrationsförderung eine zentrale Bedeutung zu. Die frühkindliche Förderung ist gerade im Bereich der Sprachentwicklung von besonderer Be- deutung. Viele Kinder sind ja schon bei der Einschulung stark benachteiligt. Über die materiel- le Situation des Personenkreises gibt es keine verlässlichen Zahlen. Der Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes geht aber davon aus, dass 70 v. H. der Neuzuwanderer/-innen zunächst auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, insbeson- dere während des Besuches von Integrationskursen und Qualifizierungsmaßnahmen, an die sich häufig geringfügige Beschäftigungen anschließen, die ergänzende Hilfeleistungen nötig machen. Davon sind natürlich in besonderem Maße auch die Kinder und Jugendlichen dieser Familien betroffen. Werden Jugendliche im Anschluss an Jugendintegrationskurse weiter qua- lifiziert wie z. B. im Projekt „Sprache, Bildung und Beruf“ des Internationalen Bundes, kann bei der Hälfte der Teilnehmer/innen ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag erreicht werden. 5. Wie hoch ist die Anzahl dieser Kinder und wie hat sich die Zahl seit 2001 entwickelt? Einzig im Bereich der Spätaussiedler/-innen in den Übergangswohnheimen lassen sich exakte Zahlen der betroffenen Kinder und Jugendlichen ermitteln. Ein Drittel der Bewohner/-innen der Übergangswohnheime waren Kinder und Jugendliche, die mindestens im ersten Jahr ihrer Un- terbringung in diesen Wohnheimen von materieller Armut betroffen, d. h. auf staatliche Unter- stützung angewiesen waren, und zwar 2001: 70 Kinder und Jugendliche, 2002: 83 Kinder und Jugendliche, 2003: 61 Kinder und Jugendliche, 2004: 59 Kinder und Jugendliche, 2005: 51 Kinder und Jugendliche, 2006: 28 Kinder und Jugendliche. E Verdeckte Armut 1. Welche Erkenntnisse zu Ursachen und Wirkung von verdeckter Armut liegen der Stadt vor? Die Erfahrung zeigt, dass Frauen es eher bevorzugen, ihre Armut zu „verdecken“ als Männer. Ein Beispiel hierfür ist die Situation wohnungsloser Frauen: Das Anbieten entsprechender Hil- feangebote (bei wohnungslosen Frauen: Frauenpension, Anlaufstelle für wohnungslose Frau- en etc.) führt durch die Inanspruchnahme der Frauen oftmals dazu, dass aus „Verdeckter Ar- mut“ „Sichtbare Armut“ wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 2. Welche Strategien und Instrumente hat die SJB, um diese zu bekämpfen? Ein Instrument zur Bekämpfung verdeckter Armut besteht in gezielter Aufklärung in Bezug auf die Ansprüche, die arme Menschen geltend machen können. Dies geschieht beispielswei- se durch Öffentlichkeitsarbeit. Die Fortentwicklung des Hilfeangebots genügt oftmals nicht, um leistungsberechtigte Menschen zu erreichen. Deshalb wird z. B. mit zugehender Arbeit („Auf- suchende Sozialarbeit“) versucht, auf die Menschen in vielfältiger Form zuzugehen. Eine wei- tere Strategie ist die Identifizierung von betroffenen Zielgruppen (z. B. Kinder sowie deren Familien in Wohnungslosigkeit) und die Entwicklung gezielter Hilfeangebote, um die Armutssi- tuation zu beseitigen (hier: Wohnraumakquise anstatt Hotelunterbringung). Die Installierung präventiver Maßnahmen (z. B. „Frühe Hilfen“ in der Jugendhilfe oder Verhinderung von Woh- nungsräumungen in der Sozialhilfe) sind ein weiteres Beispiel für Instrumente zur Armutsbe- kämpfung. F Armut und ältere Menschen 1. Wie gestaltet sich die Situation der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von älteren Menschen ab 65. Jahren in der Stadt und wie hat sich dies seit 2001 entwickelt? Das mittlere Haushaltsnettoeinkommen der Karlsruher Seniorenhaushalte beträgt 1.593.- Eu- ro. Umgelegt auf die jeweilige Haushaltsgröße ergibt sich daraus ein durchschnittliches Pro- Kopf-Einkommen von 956.- Euro unter den Karlsruher Seniorinnen und Senioren. 2. Wie viele arme Ältere erhalten Leistungen der Grundsicherung im Alter und wie hat sich die Zahl seit Einführung der Grundsicherung entwickelt? Von den 3178 Grundsicherungsempfänger/innen am 31.12.2006 waren 2017 über 65 Jahre alt. Zum 31.12.2003 bezogen 1362 Personen über 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung für Ältere. Die Tendenz ist steigend, wie oben bereits ausgeführt. 3. Besteht für diese Personengruppe eine Möglichkeit, Krankenkosten (in Form Zuzahlung) er- stattet zu bekommen? Der Gesetzgeber hat keine Möglichkeit geschaffen, die Zuzahlungen zu Krankenkosten (Zu- zahlung Medikamente, Praxisgebühr, Brillen etc.) aus Sozialhilfemitteln zur erstatten. Die Zu- zahlungen für Krankenkosten sind für chronisch kranke SGB XII-Empfänger/innen derzeit auf 41,64 EUR jährlich, für alle anderen SGB XII-Empfänger/innen auf 83,28 EUR jährlich be- schränkt. Dies bedeutet eine monatliche Belastung von 3,47 EUR bzw. 6,94 EUR. Erfah- rungsgemäß verteilt sich diese Belastung bei den alten, kranken, erwerbsunfähigen, pflegebe- dürftigen SGB XII-Empfänger/innen nicht über das ganze Jahr, sondern muss in den meisten Fällen in den ersten beiden Monaten eines Jahres erbracht werden. Hier wird von den Sach- bearbeitern und Sachbearbeiterinnen des Sozialamtes oft über Spendenmittel geholfen. 4. Wie viele arme Ältere erhielten vor Einführung der Grundsicherung im Alter Sozialhilfe und wie hat sich die Zahl seit 1995 entwickelt? Vor Einführung der Grundsicherung zum 01.01.2003 erhielten 1479 Menschen über 60 Jahre Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Zahl der Menschen über 60 Jahre, die Leistungen zum Le- bensunterhalt erhielten, ist seit 1995 von 1140 Personen auf 1479 Personen im Jahr 2002 ste- tig angestiegen. Legt man das Jahr 1995 als Basis zugrunde, errechnet sich bis 2002 ein An- stieg um knapp 30%. Eine Auswertung der Personen über 65 Jahre, die Leistungen nach dem BSHG erhielten, liegt nicht vor und kann nicht mehr durchgeführt werden. Von den 3178 Emp- fängern/-innen zum 31.12.06 sind 2017 über 65 Jahre alt. Ein Vergleich mit der Zahl der Emp- fänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt von Grundsicherung vor Einführung des SGB XII Ergänzende Erläuterungen Seite 12 ist irreführend, da es vor dem 01.01.2005 keine Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunter- halt in Einrichtungen gab. Wie bereits ausgeführt, steigt die Zahl der älteren Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Ältere angewiesen sind, aber kontinuierlich an. 5. Wie ist die Situation im Besonderen für ältere Frauen? Die repräsentative Umfrage unter Seniorinnen und Senioren des Amtes für Stadtentwicklung 2005 ergab, dass etwa 9 % der zu Hause lebenden älteren Bürgerinnen und Bürgern in Karls- ruhe ein monatliches Haushalts-Netto-Einkommen von unter 500.- Euro haben. In dieser Gruppe sind 78,3 % Frauen. Mit der zunehmenden Ausbildung der jüngeren Frauenjahrgänge und ihre stärkeren Erwerbsbeteiligung werden sich die geschlechtsspezifischen Einkommens- unterschiede voraussichtlich zukünftig etwas verringern. Älteren Frauen fällt es erheblich schwerer, ihre Ansprüche auf SGB XII-Leistungen geltend zu machen. Der Gang zum Sozialamt wird oft erst angetreten, nachdem sämtliches Vermögen (auch das nach SGB XII geschützte) verbraucht ist. Bestehende Bedarfe, für die Hilfeleistun- gen gewährt werden können, werden nur zögerlich benannt. Es erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und einen regelmäßig wiederkehrenden, persönlichen Kontakt der Sachbearbeiter/-innen zu den älteren Frauen, um ihnen das Vertrauen und die Sicherheit zu geben, ihre Bedarfe zu artikulieren. Bei den seit fast zwei Jahren durch die Abteilung ST angebotenen und durchgeführten Haus- besuchen wurde festgestellt, dass Frauen über ein besseres soziales Umfeld verfügen als Männer. Frauen schaffen sich Netzwerke (Angehörige, Nachbarn, Freunde, Vereine) und pfle- gen diese konsequent. Sie sind wesentlich weniger von Vereinsamung und Verwahrlosung bedroht als ältere Männer. 6. Welche Auswirkungen hat die Armut auf die Wohn- und Lebenssituation der älteren Men- schen? Aus der genannten Umfrage lassen sich tendenzielle Beschreibungsmerkmale zur Wohn- und Lebenssituation der Älteren mit geringem Einkommen pro Haushalt ableiten: - 45,9 % leben alleine, 40,9 % als Ehepaar, - 77,1 % leben in Mehrfamilienhäusern, 22,9 % im Einfamilienhaus, - 50,9 % weisen eine lange Wohndauer von über 30 Jahren auf, - 66,8 % wohnen zur Miete, 32,9 % als Eigentümer/-innen, - 42,6 % wohnen in kleinen Wohnungen mit weniger als 2 Räumen (ohne Bad und Küche), - 98,9 % steht eine Wohnfläche von unter 55qm/pro Person zur Verfügung, - 63,6 % geben ihre monatliche Mietbelastung inkl. Nebenkosten mit mehr als 6.- Euro an, - 36,4 % geben eine geringere Mietbelastung an, - 86,2 % haben keinen Berufsabschluss bzw. eine Lehre vorzuweisen. 7. Welche Möglichkeiten werden von der SJB zur Bekämpfung von Altersarmut genutzt und mit welchen Ergebnissen? Strategien zur Bekämpfung der Altersarmut sind längerfristig zu entwickeln. Beispielsweise können niedrigschwellige, d. h. preisgünstige Unterstützungsdienste bei der Haushaltsführung, Möglichkeiten des Hinzuverdienens im Einsatz für hilfe- bzw. pflegebedürftige Menschen zur Armutsbekämpfung beitragen. Der Bau preiswerter barrierearmer kleinerer dennoch anspre- chender Wohnungen wäre ebenfalls eine Maßnahme, die zukünftig ärmeren Seniorinnen und Senioren ein eigenständiges Leben ermöglicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Seit zwei Jahren existiert das Projekt „Aktivierung“. Die Projektstelle ist bei der Abteilung ST angesiedelt. Aktivierung ist ein gesetzlicher Auftrag des SGB XII und soll die Lebenssituation der Leistungsberechtigten stabilisieren und verbessern. Die Mitarbeiter der Projektstelle halten den Kontakt zu verschiedenen Trägern, klären Möglichkeiten der Tagesstrukturierung und vernetzen Leistungsberechtigte, Sachbearbeiter/-innen; Dienste und Einrichtungen miteinan- der. Sie beschäftigen sich mit strukturellen Fragen und Konzepten (z.B. günstiges Wohnen im Alter, Schaffung von Tagesstrukturierungsplätze für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen, Verhinderung von Schwarzarbeit in der Pflege). Die Sachbearbeiter/-innen der Abt. ST bieten seit fast zwei Jahren allen Antragsteller/-innen einen Hausbesuch an. Dieses Angebot wird von den meisten älteren Menschen angenom- men. Durch den Hausbesuch haben die Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit sich einen persönli- chen Eindruck von der Lebenssituation zu machen. Bedarfe wie Haushaltshilfe, altersgerech- tes Wohnen werden vor Ort besprochen und nach Lösungen gesucht. Die Sachbearbeiter/- innen gewinnen einen Eindruck vom sozialen Umfeld und den familiären Verhältnissen. Dadurch ist es ihnen besser möglich, einzuschätzen, ob ein/e Antragsteller/in zusätzliche Hil- feleistungen benötigt und wer in die Hilfe mit eingebunden werden kann (Familie, Nachbarn). Die Hausbesuche haben zu einem besseren Verhältnis zwischen Sachbearbeiter/innen und den Leistungsberechtigten geführt. Die Sachbearbeiter/-innen konnten verinnerlichen, dass sie seit dem 01.01.05 für einen Personenkreis zuständig sind, der Beratung und Unterstützung in erheblichem Umfang benötigt. Den älteren Leistungsberechtigten fällt es erheblich leichter mit einem Menschen, der ihre persönliche Umgebung und Situation kennt, über ihre Bedürfnisse zu sprechen. Durch die Regionalisierung der Abt. ST im März 2006 kennen die Sachbearbeiter/innen ihren Bezirk und sind gut über die Hilfsangebote vor Ort unterrichtet. Die Zusammenarbeit mit dem Seniorenbüro wurde auf allen Ebenen intensiviert. Seit September 2007 läuft die Fortbildungsreihe „Fallmanagement“ übergreifend für alle Abtei- lungen des Sozialamtes. Die Sachbearbeiter/innen des SGB XII sind zunehmend mit „Mul- tiproblemfällen“ konfrontiert. Die Fälle von Vereinsamung und Verwahrlosung, Depressionen und Suchtproblematiken sind erfreulicherweise nicht der Alltag, nehmen aber zu. Das Fallma- nagement ist eine Methode um mit den betroffenen Menschen und ihren vielfältigen Proble- men angemessen umzugehen. Die Fachstelle Wohnungssicherung und die Abt. ST arbeiten derzeit an einem Projekt um langjährig wohnungslose Menschen, die einen Pflegebedarf entwickeln, in eigenem Wohn- raum mit den erforderlichen Pflegeleistungen zu versorgen. Strategien zur Bekämpfung der Altersarmut sind längerfristig zu entwickeln. Hier ist etwa an niedrigschwellige, d. h. preisgünstige Unterstützungsdienste bei der Haushaltsführung, Mög- lichkeiten des Hinzuverdienens im Einsatz für hilfe- bzw. pflegebedürftige Menschen zu den- ken. Preiswerte barrierearme Wohnungen sind ebenfalls Voraussetzung, um ärmeren Senio- ren und Seniorinnen eine eigenständige Existenz zu ermöglichen.