Antrag SPD: Fluglärm über Karlsruhe

Vorlage: 19322
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.01.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.01.2008

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Fluglärm über Karlsruhe
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Thomas Müllerschön (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 1. Oktober 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 15.01.2008 1230 3 öffentlich Fluglärm über Karlsruhe 1. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat hinsichtlich ziviler Flugbewegungen über Karlsruhe eine vergleichende Betrachtung der Zahlen von 2005 und 2007 im Sinne einer Entwicklungsbetrachtung vor. 2. Die Stadtverwaltung fordert die Flugsicherung auf, die Zahl der Flüge über Karlsruhe unter 3 000 Meter nicht nur an einem Tag, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg zu überprüfen. Dabei sollen Angaben gemacht werden, wie viel Flüge unter 500 Meter, unter 1 000 Meter, unter 2 000 Meter und unter 3 000 Meter stattfanden. Über die Ergebnisse wird der Gemeinderat informiert. 3. Die Stadtverwaltung informiert den Gemeinderat über die zeitliche Verteilung (Uhrzeit) der Anflüge auf die Regionalflughäfen Baden-Airpark und Lahr Zuletzt am 13.Oktober 2005 hatte die SPD-Fraktion eine Anfrage zum zunehmenden Fluglärm über Karlsruhe gestellt. Seit dem erreichen uns immer wieder Beschwerden von Karlsruher Bürgerinnen und Bürger insbesondere dahin gehend, dass der Flugverkehr zugenommen hat und die Mindestflughöhen über bewohntem Gebiet nicht eingehalten werden. Da unseren Informationen zufolge in jüngster Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Vergangenheit die Flugkorridore/Routen über dem Bundesgebiet neu aufgeteilt wurden, könnten sich gravierende Änderungen ergeben haben, die es zu untersuchen gilt. unterzeichnet von: Doris Baitinger Elke Ernemann Thomas Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Januar 2008

  • TOP 3
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 01.10.2007 eingegangen: 01.10.2007 Gremium: 46. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.01.2008 1230 3 öffentlich Dez. 2 Fluglärm über Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Antworten der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) und des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) liegen zwischenzeitlich vor. Eine Auswertung im beantragten Umfang wäre nach Angaben der DFS mit sehr hohem per- sonellen und zeitintensiven Aufwand verbunden, da zur Auswertung eines Jahres alle Ta- gesdatenbanken einzeln eingeladen und ausgewertet werden müssten. Die DFS übersandte eine Tagesauswertung vom 23.05.2007, die mit den bereits der Stadt- verwaltung vorliegenden Auswertungen vom 26.05.2006 und 10.07.2005 verglichen werden kann. Die Verwaltung bittet den Antrag als erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Punkt 1: Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat hinsichtlich ziviler Flugbewegungen über Karlsruhe eine vergleichende Betrachtung der Zahlen von 2005 und 2007 im Sinne einer Entwicklungsbe- trachtung vor. Der Stadtverwaltung liegen nunmehr Auswertungen der Deutschen Flugsicherung für drei Ka- lendertage der Jahre 2005, 2006 und 2007 vor. Tag Flugbewegungen gesamt 10.07.2005 337 24.05.2006 374 23.05.2007 351 Danach sind keine erheblichen Veränderungen dokumentiert. Punkt 2: Die Stadtverwaltung fordert die Flugsicherung auf, die Zahl der Flüge über Karlsruhe unter 3.000 Meter nicht nur an einem Tag, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg zu überprüfen. Dabei sollen Angaben gemacht werden, wie viel Flüge unter 500 Meter, unter 1000 Meter, unter 2000 Meter und unter 3000 Meter stattfinden. Über die Ergebnisse wird der Gemeinderat infor- miert. Die DFS hat bezüglich der beantragten Werte darauf verwiesen, dass dies zu arbeitsintensiv ist und lediglich eine Auswertung der Flugbewegungen am 23.05.07 übersandt. Danach sind folgende Höhenstaffelungen dargestellt: 0 - 488 m 488 - 1005 m 1005 - 2012 m 2012 - 2987 m über 2987 m Gesamtflüge 0 0 4 19 341 351 Seitens der DFS wird darauf aufmerksam gemacht, dass zur Ermittlung der Gesamtflüge die einzelnen Werte nicht einfach aufaddiert dürfen, da einige Flugbewegungen in mehreren Flug- korridoren verzeichnet sind. Richtig ist die genannte Menge der Gesamtflüge. Punkt 3: Die Stadtverwaltung informiert den Gemeinderat über die zeitliche Verteilung (Uhrzeit) der An- flüge auf die Regionalflughäfen Baden-Airpark und Lahr. Soweit dem Regierungspräsidium Karlsruhe vom Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden Informationen über eine zeitliche Verteilung der Flugzeuge vorliegen, sind diese beispielhaft als Liste (Wochenflugpläne der KW 47 und 48 2007) beigefügt. Hierbei konnten nur die Flüge des Linien- und Charterverkehrs erfasst werden, da es für den Individualverkehr (hierbei handelt es sich vorwiegend um kleinere Luftfahrzeuge des Bedarfs-, Geschäfts- und sonstigen Verkehrs der Allgemeinen Luftfahrt) keine entsprechenden Unterlagen gibt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Verkehrs-Sonderflughafen Lahr liegt im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg. Informationen hierüber liegen dem Regierungspräsidium Karlsruhe nicht vor. Ergänzend wird in den Antworten angemerkt: Flüge im Bereich der Instrumentenan- und -abflüge sind z. B. auf Luftfahrkarten/-unterlagen mit so genannten Mindesthöhen festgelegt, die dem Piloten die Gewähr geben, frei von allen Hin- dernissen zu sein. Die Definition der Sicherheitsmindesthöhe beläuft sich gemäß § 36 der Luftverkehrsordnung beim Instrumentenflug auf mindestens 300 m (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis, von dem das Luftfahrzeug weniger als 8 Kilometer entfernt ist. Diese Mindesthöhen werden von der DFS in den Flugverkehrskontrollstellen bzw. für den nördlichen Bereich von Straßburg und in der Flugleitung auf dem Flugplatz Karlsruhe/Baden-Baden überwacht. Bei Flügen nach Sichtflugregeln - hierbei sind in der Regel die kleineren Luftfahrzeuge betroffen - findet in der Regel eine Überwachung außerhalb des Flughafens nicht statt. Es sind aber über Grund und Wasser mindestens 500 Fuß, über Städten und bewohnten Gebieten mindestens 1000 Fuß und bei Überlandflügen mindestens 2000 Fuß über dem Boden einzuhalten. Hierbei ist allerdings der Abstand zu Hindernissen, wie z. B. Türmen, Hochhäusern usw. zu berücksich- tigen. Ausgenommen hiervon sind Start- und Landeanflüge sowie Notfälle. Zu berücksichtigen ist, dass der Rhein als Hauptnavigationsroute für den Sichtflugverkehr auch von Luftfahrzeugen in Anspruch genommen wird, die nicht von oder zum Flughafen Karlsru- he/Baden-Baden wollen und dabei ebenfalls legal die Stadt Karlsruhe überfliegen. In den letzten 5 Jahren wurden lediglich drei nachweisbare Verstöße gegen die Einhaltung der Mindesthöhen im Bereich der Stadt Karlsruhe registriert und geahndet. Es handelte sich hierbei ausnahmslos um Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt (1 Hubschrauber, 2 Kleinflugzeuge). Verstöße im Rahmen von Instrumentenflügen des Linien- bzw. Charterverkehrs sind dem Regie- rungspräsidium nicht bekannt. Bezüglich der Flugrouten wird seitens der Deutschen Flugsicherung angemerkt, dass sich seit 2004 keine Änderungen der Flugrouten ergeben haben. Es gibt zwar im gesamten Bundesge- biet jährlich Änderungen, wie z. B. die Inbetriebnahme neuer Wegepunkte, diese stellen aber keine wesentliche Änderung in der Verkehrsführung dar.

  • Wochenflugplan KW47 UPD4
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Wochenflugplan KW48
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar