Änderungsantrag FDP/Aufbruch: Neufestsetzung der Bäderpreise
| Vorlage: | 19208 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.12.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Michael Obert (FDP/Aufbruch) Stadtrat Tom Høyem (FDP/Aufbruch) FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 11. Dezember 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.12.2007 1225 10 öffentlich Neufestsetzung der Bäderpreise Die Neufestsetzung der Bäderpreise tritt zum 1.4.2008 in Kraft. Die Eröffnung des neuen Freizeitbades , die weitere Umsetzung des Bäderkonzeptes und die Neuorientierung des Fächerbades werden in der Frühjahrsdekade geschehen. Bis dahin sollte das Tarifsystem Bestand haben. Unterzeichnet von: Michael Obert Tom Høyem Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Dezember 2007 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 11.12.2007 eingegangen: 11.12.2007 Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1225 10 öffentlich Dez. 2 Neufestsetzung der Bäderpreise - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt bittet den Gemeinderat den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 66.750 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Begründung: Eine Verschiebung würde zu Mindereinnahmen von rd. 67.000 € führen. Das neue Erlebnisbad unterliegt ganz anderen wirtschaftlichen Vorgaben als die städtischen Frei- und Hallenbäder. Um den geforderten Kostendeckungsgrad von ca. 70% zu erreichen ist ein ähnliches Tarifsystem wie in den vergleichbaren Erlebnisbädern gefordert. Deshalb kann es auch keinen Tarifverbund mit den städtischen Frei- und Hallenbädern geben. Aus organisatorischen Gründen ist es dringend notwendig, dass die Bäderpreisanpassung zum 01.01.2008 erfolgt. Eine Verschiebung würde zu Problemen mit dem Rechnungswesen und auch an den Bäderkassen führen. Bei der letzten Bäderpreiserhöhung Mitte 2003 wur- den hier sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Da eine hohe Kundenzufriedenheit zu einer hohen Kundenbindung führt, sollte deshalb eine unterjährige Erhöhung unterbleiben.