Änderungsantrag Die Linke: Neufestsetzung der Bäderpreise

Vorlage: 19191
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.12.2007

    TOP: 10.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Bäderpreise
    Extrahierter Text

    ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 6. Dezember 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.12.2007 1222 10 öffentlich Neufestsetzung der Bäderpreise 1. Ermäßigte: Anstelle der vorgeschlagenen Varianten nach Anlage 2 und nach Anlage 3 beschließt der Gemeinderat: Der Kreis der Ermäßigten wird unverändert gelassen und der Preis für Ermäßigte wird beibehalten. 2. Familien: Die Eintrittspreise für Familien und Kinder werden nicht erhöht (d.h. Familien-Karte und die Saunakarte für Kinder/Schüler/innen werden unverändert beibehalten) 3. Großabnehmer: Bei Großabnehmern gegen Rechnung bleiben die Preise für Vereine und Schulen unverändert Die vorgeschlagene Anpassung der Bäderpreise ist weder notwendig noch gerechtfertigt. Gerade bei der im Umbruch befindlichen Bäderlandschaft in Karlsruhe sollte die Stadt mit günstigen Preisen werben, anstatt mit Preiserhöhungen die Schwelle höher zu setzen. Ein neues Freizeitbad und alles wird teurer: das ist kein werbewirksames Signal und verringert eher die Kundenzahl. Mehr Badegäste durch sozial angemessene Preise erhöhen demgegenüber die Einnahmen der Stadt. Preiserhöhungen für Familien, Kinder und Ermäßigte treffen in der gegenwärtigen Situation besonders hart. Dies widerspricht dem Anspruch einer familien- und kinderfreundlichen Stadt. Die Stadt Karlsruhe ist, s. TOP 29, einem Lernnetzwerk Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ gegen Kinderarmut beigetreten. Eine Erhöhung der Bäderpreise für Familien und Kinder passt nicht recht dazu. Gerade Familien, Kinder und Ermäßigte sind aus gesundheitspolitischen Erwägungen sehr wünschenswerte Kundenkreise. Schwimmen und Bewegung im Wasser steht ganz oben bei Empfehlungen, etwas für die Stärkung des Kreislaufs oder gegen Übergewicht zu tun. Der von der Stadtverwaltung vorgelegte Städtevergleich lässt eine Preiserhöhung, wie sie nun vorgeschlagen wird, keineswegs zwingend erscheinen (s. Mannheim). Öffentliche Bäder sind aus Steuereinnahmen finanzierte Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen Gesundheit und Lebensspaß fördern. Die Preise sollten so sein, dass die Bürger/innen die Bäder auch gut nutzen können. Der Kostendeckungsgrad kann durchaus variabel bestimmt werden. Eine Erhöhung der Bäderpreise für Familien, Kinder und Ermäßigte ist gegenwärtig angesichts steigender Inflation und dem dramatischen Preisanstieg für Grundnahrungsmittel weder erforderlich noch sozialpolitisch vertretbar. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Dezember 2007

  • TOP 10
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Niko Fostiropoulos vom: 06.12.2007 eingegangen: 07.12.2007 Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1222 10 öffentlich Dez. 2 Neufestsetzung der Bäderpreise - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt bittet den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Entfällt ca. 267.000 € entfällt entfällt Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ermäßigtenpreis bzw. Kreis der Ermäßigten Nach Vorberatung im Hauptausschuss wurde der Berechtigtenkreis für freie Eintritte und der Ermäßigten unverändert gelassen. Die Eintritte wurden letztmals vor 4,5 Jahren erhöht. Als kostenrechnende Einrichtung sind die Bäderbetriebe angehalten angesichts der stark gestiege- nen Energiekosten (Heizöl um 57,2 und Gas um 40,3 Prozentpunkte) auch die Eintritte zu erhöhen. Die Erhöhung um 20 Cent ist sozialverträglich. Eine Verschiebung würde nur zu einem deutlich höheren Preisanstieg bei der nächsten Erhöhung führen und wäre somit sozial unverträglicher. Ein unver- änderter Preis für Ermäßigte ist deshalb abzulehnen. 2. Familienkarte Ein Einfrieren des Eintrittspreises für die Familienkarte ist abzulehnen, da sich die Höhe aufgrund der Tarifsystematik (siehe Vorlage) automatisch aus den Einzeltarifen ableitet. Ein unveränderter Preis würde zu Widersprüchen und tariflichen Ungereimtheiten führen. Die Saunakarte für Kinder/Schüler wurde mangels Nachfrage eingestellt. Im Weiherhofbad dürfen Kinder bis 1,40cm donnerstags kostenfrei in die Sauna. 3. Großabnehmer: siehe Ausführungen zu Punkt 2