Festlegung Stadtumbauprogramm "Alter Schlachthof" (Stadtumbau-West-Programm)
| Vorlage: | 19171 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1201 14 öffentlich Dez. 5 Festlegung Stadtumbaugebiet „Alter Schlachthof“ (Stadtumbau-West-Programm) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 01.08.2006 Zustimmung Hauptausschuss 17.10.2006 Zustimmung Gemeinderat 24.10.2006 Zustimmung Gemeinderat 11.12.2007 14 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt mit der als Anlage beigefügten Satzung die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ nach dem Programm Stadtumbau-West. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2,8 Mio. Euro bisher bewilligter Förder- rahmen (deckt nicht alle Maßnahmen ab) 1,7 Mio. Euro Zuschussgewährung durch Bund/Land 1,1 Mio. Euro Notwendige Komple- mentärmittel Stadt 9,9 Mio. € (beantragter Förderrahmen) Haushaltsmittel für den vorgesehenen Zuschuss an die KFE für deren Maßnahmen im Stadtum- baugebiet „Alter Schlachthof“ werden im künftigen Haushalt beantragt. Haushaltsmittel für die weiteren Maßnahmen (z.B. öffentliche Straßen) werden ebenfalls im künftigen Haushalt bean- tragt. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFE Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ein Teilbereich des ehemaligen Schlacht- und Viehhofes Karlsruhe, begrenzt im Norden durch die Durlacher Allee, im Osten durch einen noch zu vermessenden 20 Meter breiten Streifen des Viehhofes entlang der Schlachthausstraße, im Süden durch das Gaswerksge- lände der Stadtwerke Karlsruhe und im Westen durch den Ostauepark, soll mit der nachfol- genden Satzung (Anlage) als Stadtumbaugebiet nach dem Programm Stadtumbau-West ausgewiesen werden. Das Gebiet soll sich nach der bereits im Planungsausschuss, Hauptausschuss und im Ge- meinderat erörterten Grobanalyse (Stand vom Juli 2006) zu einem Ort für kulturelle Einrich- tungen, Kreative und Künstler sowie kulturaffines Gewerbe entwickeln. Aufgrund des in der Grobanalyse projektierten Maßnahmenkatalogs/Kosten- und Finanzie- rungsübersicht erfolgte im Oktober 2006 die Antragsstellung auf Fördermittel i. H. v. rd. 5,9 Mio. Euro bei einem zugrunde gelegten förderfähigen Aufwand von 9,9 Mio. Euro. Das Wirt- schaftsministerium hat im Frühjahr 2007 hierfür Fördermittel i. H. v. lediglich 1,7 Mio. Euro bewilligt; dies entspricht einem Förderrahmen i. H. v. rd. 2,8 Mio. Euro. Als Grundlage für die durchzuführenden Maßnahmen (= städtebauliches Entwicklungskon- zept) dient weiterhin der oben erwähnte Maßnahmenkatalog/Kosten- und Finanzierungs- übersicht „Alter Schlachthof“ (Stand 2006; s Anlage). Bis auf die Straßen werden die Maßnahmen durch die städtische Tochtergesellschaft Karls- ruher Fächer GmbH & Co. KG (KFE) durchgeführt, die auch Eigentümerin des Geländes ist. Sie soll hierfür – auf der Grundlage von maßnahmenbezogenen Verträgen – von der Stadt einen Zuschuss erhalten. Die Straßenbaumaßnahmen werden durch das Tiefbauamt abgewickelt. Die KFE ist hierfür erschließungsbeitragspflichtig. Soweit Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden können (z. B. Umbau der Schlachthausstraße) sind diese Straßenbaumaßnahmen förderfähig. Der entsprechende Aufwand ist nach Erreichen eines entsprechenden Planungsstandes für die Haushaltsanmeldung noch zu ermitteln. Er liegt jedoch höher als in der ursprünglichen Kos- tenaufstellung von 2006 angesetzt. Aufgrund des relativ niedrigen Förderrahmens von lediglich 2,8 Mio. Euro können – Stand heute – lediglich Teile des Maßnahmenkatalogs im Rahmen der Sanierung bezuschusst bzw. refinanziert werden. Eine Erhöhung der Fördermittel wird nach Ausschöpfung des För- derrahmens angestrebt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt mit der als Anlage beigefügten Satzung die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ nach dem Programm Stadtumbau-West. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Karlsruher Fächer GmbH & Co. KG (KFE) entsprechende Vereinbarungen über die Abwicklung und Zuschussgewährung zu schließen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Dezember 2007 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ANLAGE 7.3 Kosten und Finanzierungsübersicht Sanierungsgebiet Stadtumbau West „Schlachthof/Viehhof“ Die für die Konversionsmaßnahme nötigen Aufwendungen werden von der KFE getragen, die als städtische Tochtergesellschaft Eigentümerin des Geländes ist. Sie funktioniert auch als Sanierungsträger für das mögliche Sanierungsgebiet und bekommt in diesem Zusam- menhang nach einer noch zu schließenden Vereinbarung die Mittel aus dem Sanierungs- programm. Maßnahme Gesamt- aufwand förderf. Aufwand Zuschuss Land Stadtanteil Weitere Vorbereitung 300.000 € 300.000 € 180.000 € 120.000 € Grunderwerb 1.000.000 € 1.000.000 € 600.000 € 400.000 € Bodenordnung 20.000 € 20.000 € 12.000 € 8.000 € Umzug von Betrieben 100.000 € 100.000 € 60.000 € 40.000 € Abriss 500.000 € 500.000 € 300.000 € 200.000 € Erschließung Schlachthof (Neuanlage von Erschließungs- und Parkierungsflächen, 10.000 m²) 1.000.000 € 1.000.000 € 600.000 € 400.000 € Schlachthausstraße (Sanierung und Neuzonierung, 3.000 m²) 300.000 € 300.000 € 180.000 € 120.000 € Instandsetzung* von Gebäuden (förderfähiger Anteil: 35%) 10.000.000 € 3.500.000 € 2.100.000 € 1.400.000 € Modernisierung Schlachthalle (Umnutzung für Kultur- und Veranstal- tungszentrum „Substage“, förderfähiger Anteil: 50%) 3.200.000 € 1.600.000 € 960.000 € 640.000 € Öffentliche Stellplätze (100 öffentliche Stellplätze, förderfähiger Betrag: 10.000€/Platz) 1.000.000 € 1.000.000 € 600.000 € 400.000 € Kindertagesstätte (Anteil ENBW: 300.000 €, Einzugsgebiet auch Oststadt, daher förderfähiger Anteil: 50 %) 1.300.000 € 500.000 € 300.000 € 200.000 € Sonst. sanierungsbedingte Aufwendungen 80.000 € 80.000 € 48.000 € 32.000 € Beantragter Förderrahmen 18.800.000 € 9.900.000 € 5.940.000 € 3.960.000 € * Instandsetzung ohne Modernisierungsaufwand Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtumbaumaßnahmen Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2 414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset- zes vom 21.12.2006 (Bundesgesetzblatt I, Seite 3316) und § 4 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 582), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. Seite 20), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ In der Stadt Karlsruhe wird der Teilbereich des ehemaligen Schlacht- und Viehhofes Karls- ruhe, begrenzt im Norden durch die Durlacher Allee, im Osten durch einen 20 Meter breiten Streifen des Viehhofes entlang der Schlachthausstraße, im Süden durch das Gaswerksge- lände der Stadtwerke Karlsruhe und im Westen durch den Ostauepark, als Stadtumbauge- biet mit der Bezeichnung „Alter Schlachthof“ gemäß § 171 b BauGB festgelegt. Der beigefügte Lageplan mit der zeichnerischen Abgrenzung des räumlichen Geltungs- bereiches ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Sicherung von Durchführungsmaßnahmen In dem unter § 1 bezeichneten Gebiet ist § 171 d BauGB anzuwenden (Genehmigungs- pflicht von Vorhaben und sonstigen Maßnahmen i. S. v. § 14 [1] BauGB). § 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den 11.12.2007 Der Oberbürgermeister Heinz Fenrich Ergänzende Erläuterungen Seite 6