Anfrage GRÜNE: Flatrate-Party
| Vorlage: | 19167 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.12.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom 13. November 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.12.2007 1215 27 öffentlich Flatrate-Partys 1. Ist der Stadt Karlsruhe der Rechtsstreit Stadt Nürnberg/Diskothekenbetreiber und der Eilbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2007, Az: 22 CS 07.1796) gegen die Beschwerde des Diskothekenbetreibers gegen die Schließung seines Tanzlokals bekannt? 2. Beabsichtigt die Stadt Karlsruhe dieses Ordnungsinstrument auch bei Gaststätten u. a. anzuwenden, die wiederholt Flatrate-, 1-€ - und ähnlich gelagerte Partys anbieten? 3. Sind der Stadt Karlsruhe die Angebote von Gaststätten u. a., die weiterhin Flatrate-, 1-€ - und ähnlich gelagerte Partys anbieten, siehe auch www.ka-nightlife.de, bekannt? 4. Liegt der Stadt Karlsruhe die offizielle Stellungnahme der Industrie und Handelskammer, siehe Protokoll der Besprechung zu den Themen Flatrate-Partys und Landesnichtraucherschutzgesetz am 30.8.07 bei Bürgerservice und Sicherheit, zum geplanten Vorgehen der freiwilligen “Preisabsprache” vor? 5. Was ist der Inhalt dieser Stellungnahme? In einem Eilbeschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde eines Diskothekenbetreibers gegen die Schließung seines Tanzlokals wegen der Veranstaltung von sog. Flatrate-Partys zurückgewiesen und damit der Stadt Nürnberg Recht gegeben. Im April waren Nürnbergs Diskobetreiber ins Rathaus eingeladen worden und hatten sich unter Androhung der Schließung ihrer Lokale schließlich bereit erklären müssen, keine Werbung mehr für Billigalkohol- Partys zu machen. Es sollte kein alkoholisches Getränk mehr unter 1,50 € angeboten werden, andernfalls würde die Stadt hohe Bußgelder verhängen und die Schließung verfügen. Die Stadt argumentierte damit, dass es nicht länger hingenommen werden könne, wenn junge Menschen zu konsequentem Alkoholmissbrauch ermuntert würden. Ferner käme es nächtens zu teuren Polizeieinsätzen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die mit den Wirten erzielte Vereinbarung wurde von einem Diskotheken-Betreiber, wieder durchbrochen, indem er freitags Alkohol für 1 € und samstags für nur 50 Cent ausschenkte. Als er selbst bei einem Bußgeld von 2.000 € nicht einlenkte, griff das Ordnungsamt zur äußersten Konsequenz und schloss die Disko. Dieses Vorgehen wurde nun vor Gericht als rechtens anerkannt. Die Fragen 4 und 5 beziehen sich auf die Besprechung zu den Themen Flatrate-Partys und Landesnichtraucherschutzgesetz am 30.08.07 bei Bürgerservice und Sicherheit. unterzeichnet von: Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2007
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom: 13.11.2007 eingegangen: 13.11.2007 Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwort- lich: 11.12.2007 1215 27 öffentlich Dez. 2 Flatrate-Partys Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Ist der Stadt Karlsruhe der Rechtsstreit Stadt Nürnberg/Diskothekenbetreiber und der Eilbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen die Beschwer- de des Diskothekenbetreibers gegen die Schließung seines Tanzlokals bekannt? Ja, der Gerichtsbeschluss ist bekannt. 2. Beabsichtigt die Stadt Karlsruhe dieses Ordnungsinstrument auch bei Gaststät- ten u. a. anzuwenden, die wiederholt Flatrate-, 1-€- und ähnlich gelagerte Partys anbieten? In Nürnberg bestand ein direkter Zusammenhang zwischen der Durchführung von Flat- rate-Partys bzw. ähnlichen Veranstaltungen in dieser Diskothek und dem deutlichen Anstieg von Körperverletzungsdelikten (teilweise mit erheblicher Brutalität durchgeführt und schweren Folgen für die Opfer) im Umfeld der Diskothek. Sollte in Karlsruhe eine solche Situation eintreten, wäre als letzte Option eine solche Entscheidung ebenfalls denkbar. Bislang gibt es in Karlsruhe jedoch keine entsprechenden polizeilichen Er- kenntnisse. 3. Sind der Stadt Karlsruhe die Angebote von Gaststätten u. a., die weiterhin Flatra- te-, 1-€- und ähnlich gelagerte Partys anbieten, siehe auch www.ka-nightlife.de, bekannt? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gaststättenbehörde recherchieren auf den be- kannten Internetseiten nach entsprechenden Angeboten. Ein Überblick über das derzeit bestehende Angebot an solchen Veranstaltungen ist vorhanden. 4. Liegt der Stadt Karlsruhe die offizielle Stellungnahme der IHK zum geplanten Vor- gehen der freiwilligen „Preisabsprache“ vor? Die IHK Karlsruhe hat keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Es bestand aber ein mehrfacher telefonischer Kontakt mit dem dort zuständigen Referenten bzw. dessen Stellvertreter. Dabei wurde die Meinung der IHK übermittelt und festgelegt, dass der Kontakt zwischen der IHK und der Stadtverwaltung auch bei diesem Thema weiter ge- pflegt werden soll. Seite 2 5. Was ist der Inhalt dieser Stellungnahme? Die IHK begrüßt das geplante Vorgehen der Stadt Karlsruhe ausdrücklich. Die IHK wur- de auch an dem Schriftverkehr mit den Gastronomen bzgl. der ab 01.01.2008 geplanten freiwilligen Selbstverpflichtung bei der Preisgestaltung für alkoholische Getränke betei- ligt. Bei weiteren Gesprächen mit Gastronomen zu diesem Thema nimmt der zuständi- ge Referent der IHK auf Einladung gerne teil.