Antrag GRÜNE: Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung
| Vorlage: | 19159 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.12.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 24. Oktober 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.12.2007 1207 20 öffentlich Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung Der Gemeinderat beschließt, dass folgende Änderungen in der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe festgelegt werden: In § 21 (Felder mit Gestaltungsvorschriften) wird ein neuer Passus mit folgendem Wortlaut eingefügt: Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind. In § 23 (Zustimmungserfordernis) wird ein neuer Passus mit folgendem Wortlaut eingefügt: Jedem Antrag auf Genehmigung eines Grabmals sind Nachweise über die Produktionsbedingungen nach der ILO-Konvention 182 beizufügen. Sie sind Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit. In Deutschland stammen schon 70 Prozent aller importierten Grabmale und 80 Prozent der Rohmaterialien aus Indien. Granit- und andere Natursteine werden in Indien und anderen Ländern des Südens oft mit Kinder- und Sklavenarbeit hergestellt. Es dürfen daher Grabmale, die in so genannten Entwicklungsländern hergestellt worden sind, nur noch dann angeschafft und aufgestellt werden, wenn der unabhängige Nachweis erbracht wird, dass sie aus zertifizierten Betrieben im Sinne der Konvention 182 der ILO (Internationale Arbeitsorganisation in Genf) stammen, die nachweislich keine Kinder oder Sklaven beschäftigen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Dies gilt nicht für Natursteine, die vom Steinmetzbetrieb vor Inkrafttreten dieser Regelung beschafft worden sind. Es gilt eine Übergangszeit von einem Jahr bis zur vollständigen Durchführung dieser Regelung. Selbstbescheinigungen von Exporteuren oder Produzenten, dass sie ohne Kinderarbeit produzieren, erfüllen die oben genannte Bedingung nicht. Bislang existieren nur Berichte aus Indien, aber man kann davon ausgehen, dass auch in anderen Ländern große Missstände in der Branche bestehen. Allein für Indien rechnet das Hilfswerk Misereor mit 150 000 Kindern, die in Steinbrüchen ausgebeutet werden. Um dieser ausbeuterischen Kinderarbeit zu begegnen hat sich, angeführt von Norbert Blüm, das Xertifix-Siegel etabliert. Xertifix bezahlt indische Gutachter dafür, dass sie Steinbrüche in Indien unangekündigt kontrollieren, die Arbeit beobachten und bewerten. Darüber hinaus sorgt Xertifix dafür, dass die Kinder aus den Steinbrüchen herausgeholt werden, eine Schule besuchen können und betreut werden. Kinderarbeit ist weltweit illegal. Die durch Kinderarbeit hergestellten Produkte sind damit illegale Produkte. In Deutschland wird die Stadt Andernach zukünftig auf dem Friedhof nur noch Grabmale zulassen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2007 auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen. Damit ist Andernach bereits die zweite Stadt nach München, die ein Verbot von Grabsteinen, die nicht mit den Kriterien der Konvention 182 der ILO kompatibel sind, in ihrer Satzung festlegt. Sollte die Friedhofssatzung geändert werden, kommen laut Recherchen bei lokalen Steinmetzbetrieben hier in Karlsruhe folgende Mehrkosten auf die Kunden zu: pro Tonne (t) ist mit Mehrkosten von 5,61 € plus MwSt. zu rechnen. Das durchschnittliche Grabsteingewicht eines Reihengrabes beträgt ca. 150 - 250 kg. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Mit einer Satzungsänderung in ihrer Friedhofsordnung leistet die Stadt Karlsruhe wie viele andere Städte in Deutschland einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Kinderarbeit und für die Umsetzung der Agenda 21. unterzeichnet von: Klaus Stapf Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2007
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 24.10.2007 eingegangen: 24.10.2007 Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1207 20 öffentlich Dez. 2 Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Nach einer gründlichen rechtlichen Bewertung der Problematik durch den Zentralen Juristischen Dienst der Stadt wird dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen bei seiner nächsten Sitzung Anfang April 2008 ein entsprechender Vorschlag des Bür- germeisteramts zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung unterstützt das Anliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, aus- beuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 zu bekämpfen. Für die entsprechende Änderung der Friedhofssatzung ist eine rechtliche Bewertung der Frage, ob das Verlangen eines Nachweises über die Wertschöpfungskette bzw. eines bestimmten Zertifikates grundrechtskonform wäre, unbedingt erforderlich. Die- se Bewertung ist nur auf der Grundlage einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung möglich. Insbesondere wären von einer entsprechenden Satzungsregelung die Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) sowie der Berufs- und Gewerbefreiheit (Art. 12 GG) betroffen, auf die sich Nutzungsberechtigte, Stein- metzbetriebe und Lieferanten beziehen können. Die bestehenden Satzungsregelungen in den Städten München und Andernach ka- men bisher aufgrund der bestehenden großzügigen Übergangsregelungen nicht zur Anwendung. Insofern liegen auch noch keine Erfahrungen vor. Gleichzeitig wurde uns bekannt, dass ein großes Importunternehmen eine Normenkontrollklage gegen die entsprechenden Satzungen anstrengt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, nach eingehender rechtlicher Über- prüfung der Problematik die Angelegenheit im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen am 04.04.2008 zu beraten und anschließend dem Gemeinderat zur Beschluss- fassung vorzulegen. Für den genannten Termin ist die Überarbeitung der Friedhofs- satzung ohnehin geplant, weil aktuelle Entwicklungen und Anforderungen im Fried- hofs- und Bestattungsbereich dringend Eingang in die Satzung finden müssen.