Karlsruher Fächer GmbH + Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE): Kapitalaufstockung um 2,6 Mio. € zur Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Nr. 2370/1, Schlachthausstraße 2

Vorlage: 19153
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.12.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.12.2007

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 13
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1200 13 öffentlich Dez. 1 und 4 Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) hier: Kapitalaufstockung um 2,6 Mio. € zur Aufhebung des Erbbaurechtes an dem Grund- stück Nr. 2370/1, Schlachthausstr. 2 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2007 9 Gemeinderat 11.12.2007 13 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der vorgesehenen Aufhebung des Erbbaurechtes an dem Grundstück Nr. 2370/1, Schlachthausstraße 2, Kenntnis. Er genehmigt hierzu - nach Vorbe- ratung im Hauptausschuss - eine Kapitaleinlage bei der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG mit 2.600.000 €. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt die Vertreter der Stadt Karlsruhe, die erforderli- chen Willenserklärungen herbeizuführen und abzugeben sowie den Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen. Eine planmäßige Finanzierung der in 2008 fälligen Auszahlung von 2.600.000 € ist nicht möglich. Hierzu genehmigt der Gemeinderat eine außerplanmäßige Auszahlung in gleicher Höhe bei PSP-Element (früher: Haushaltsstelle) 7.200014.730. Deckung erfolgt beim PSP- Element (früher: Haushaltsstelle) 7.620003 (Grunderwerb). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2.600.000 € Haushaltsmittel werden durch außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsplan 2008 bereitge- stellt. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Karlsruher Fächer KG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Um die Konversion des Schlacht- und Viehhofgeländes zum Kreativpark zu vollziehen, hat die Stadt Karlsruhe als alleinige Kommanditistin der Karlsruher Fächer GmbH und Co. Stadt- entwicklungs-KG (KFE) im Jahre 2005 die Grundstücke des Schlacht- und Viehhofes in die Gesellschaft eingebracht. Die Verfügungsmöglichkeiten über die Grundstücke sind allerdings durch Erbbaurechte ein- geschränkt. Eines dieser Erbbaurechte, das sich nahezu über ein Drittel des Schlacht- hofareals erstreckt, hat noch eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2026. Erbbauberechtigte ist die Firma FGS (Fleischerei Gastronomie und Service Nordbaden e. G.) Der weitere Verbleib der Firma am jetzigen Standort würde die Umsetzung der Konversions- ziele in folgenden Punkten erheblich behindern:  Verkehrserschließung Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, die Verkehrserschließung neu zu ordnen, indem das Gesamtgebiet über die Straße am Gaswerk an den Ostring angebunden wird. Spä- testens wenn - wie von den VBK geplant - eine Straßenbahntrasse durch die Schlacht- hausstraße gebaut wird, muss die Verkehrsanbindung an den Ostring funktionsfähig sein. In jedem Falle streben die VBK eine baldige Umsetzung der Planung an, um eine alternative Ost-West-Achse bis zum Betriebshof Ost zur Verfügung zu haben. Die Neu- ordnung der Verkehrserschließung ist - da die Straßenbahntrasse durch die Schlacht- hausstraße in absehbarer Zeit kommen wird - im Zuge der Neuordnung der Versor- gungs- und Entsorgungstrassen in den Jahren 2009/2010 vorgesehen. Die neue Ver- kehrsanbindung bedingt eine Verkehrserschließung des Schlachthofbereiches über das Gelände der FGS. Hierzu müssen Teile der dortigen Betriebsgebäude abgerissen wer- den, der Betriebshof wird in Teilen zur öffentlichen Erschließungsstraße.  Ver- und Entsorgung Das Schlachthofgelände bedarf hinsichtlich der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen einer grundlegenden Neuordnung. Der Großteil des Leitungssystems ist bauzeitlich und damit vollkommen überaltert. Die vorgesehenen neuen Nutzungen können nicht daran angeschlossen werden. Zusätzlich ist die Medienversorgung nicht vollständig. Auch Strom - und Gasleitungen sind nicht vollständig vorhanden. Damit sind grundlegende Änderungen auch im Bereich des Erbbaurechtes der FGS unumgänglich, um eine sinn- volle Leitungsführung zu gewährleisten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3  Beeinträchtigungen durch den Fleischzerlegungsbetrieb Problematisch sind die Vielzahl der Be- und Auslieferungsfahrten mit großen LKWs über das Schlachthofgelände (der FGS wurde im Rahmen der Erbbaurechtsbestel- lung ein Überfahrtsrecht über das Schlachthofgelände eingeräumt) und die damit verbundenen Rangiervorgänge, die Deponierung von Fleischabfallcontainern im Hof und die starken Lärm- und Geruchsemissionen. Die Neunutzung der umliegenden Gebäude wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Zusätzlich verhindern die Beliefe- rungsvorgänge die infrastrukturelle und verkehrliche Neuordnung des nördlich an das Erbbaurecht angrenzenden Hofes.  Investitionsnotwendigkeiten der FGS Die FGS hätte erhebliche Investitionen in ihren Betrieb tätigen müssen, um den eu- ropäischen Auflagen an einen fleischverarbeitenden Betrieb gerecht zu werden. Sie hatte bereits entsprechende Planungen beauftragt und stand kurz vor der Realisie- rung. Die Investitionen wären mit größeren baulichen Veränderungen einhergegan- gen, die der FGS - wenn überhaupt - nur aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Si- tuation hätten verwehrt werden können. Im Falle umfangreicher Investitionen wäre der Verbleib der FGS an diesem Standort fixiert, verbunden mit den oben genannten dauerhaften Beeinträchtigungen. Wertsteigernde Maßnahmen an den Gebäuden müssten bei Beendigung des Erbbaurechtes (2026) zum dann gültigen Verkehrswert entschädigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die KFE als Grundstückseigentümerin mit der FGS ent- sprechende Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, die Verlagerung des Betrie- bes zu erreichen. Die KFE und die FGS beurteilen aus vorgenannten Gründen den Verbleib der FGS auf dem Schlachthofgelände als außerordentlich problematisch. Die FGS ist - auch aus Gründen der Betriebsentwicklung, die am jetzigen Standort von der Geschäftsführung der FGS als au- ßerordentlich schwierig eingeschätzt wird - bereit, ihr Erbbaurecht an die KFE zu veräußern bzw. der Aufhebung des Erbbaurechtes zuzustimmen und den Betrieb zu verlagern. Die KFE hat hierzu ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Der aktuelle Verkehrswert des Erbbaurechtes (Wert für den Erbbauberechtigten) beträgt hiernach 2.478.000 €. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die FGS möchte im Hinblick auf die Standortverlegung und die damit verbundenen vertragli- chen Bindungen an anderer Stelle (Raum Bruchsal) so schnell wie möglich Rechts- und Planungssicherheit. Der ausgehandelte Vertrag über die Aufhebung des Erbbaurechtes soll demnach noch im Dezember diesen Jahres beurkundet werden. Die Kaufpreiszahlung bzw. die Entschädigungsleistung würde jedoch nicht sofort fällig werden, sondern Zug um Zug mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes im Jahre 2008. Die durch die Aufhebung des Erbbaurechtes fällig werdende Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes des Erbbaurechtes kann mangels Finanzausstattung der KFE nicht durch die Gesellschaft erbracht werden. Zur Liquiditätsverstärkung soll daher durch die Stadt Karlsruhe als alleinige Kommanditistin eine Kapitalaufstockung bei der KFE von 2.600.000 € vorgenommen werden. Die Aufrundung auf 2,6 Mio. € dient zur Abdeckung der anfallenden Kosten für Grunderwerbsteuer, Notargebühren usw. Nachdem die Entschädigungszahlung erst in 2008 fällig wird, bedarf es im Rahmen des Haushalts 2008 der Bereitstellung der er- forderlichen Mittel. Um die Aufhebung des Erbbaurechtes noch in diesem Jahr zu ermöglichen, ist eine vorheri- ge Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt von der vorgesehenen Aufhebung des Erbbaurechtes an dem Grundstück Nr. 2370/1, Schlachthausstraße 2, Kenntnis. Er genehmigt hierzu - nach Vorbe- ratung im Hauptausschuss - eine Kapitaleinlage bei der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG mit 2.600.000 €. 1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt die Vertreter der Stadt Karlsruhe, die er- forderlichen Willenserklärungen herbeizuführen und abzugeben sowie den Gesell- schaftsvertrag entsprechend anzupassen. 3. Eine planmäßige Finanzierung der in 2008 fälligen Auszahlung von 2.600.000 € ist nicht möglich. Hierzu genehmigt der Gemeinderat eine außerplanmäßige Auszahlung in gleicher Höhe bei PSP-Element 7.200014.730. Deckung erfolgt beim PSP-Element 7.620003 (Grunderwerb). Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2007