Verrechnung von Kostenüberdeckungen bei den Gebühren für die Abfallwirtschaft (Ergebnisausgleich)
| Vorlage: | 19151 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.12.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1198 11 öffentlich Dez. 2 Verrechnung von Kostenüberdeckungen bei den Gebühren für die Abfallwirtschaft (Ergeb- nisausgleich) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2007 7 Gemeinderat 11.12.2007 11 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – bei den Gebühren für die Abfallwirtschaft der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenüberdeckung aus 2002 i. H. v. 0,5 Mio. € mit der voraussichtlichen Unterdeckung aus 2007 i. H. v. 4,9 Mio. € zu. Des Weiteren erklärt er sich mit dem Zurückstellen der Entscheidung über die Verrech- nung der Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2004 (5,2 Mio. €), 2005 (4,5 Mio. €) und 2006 (1,0 Mio. €) einverstanden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Haushaltsjahres ergeben, sind nach § 14 Ab- satz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszu- gleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei den Gebühren für die Abfallwirtschaft (Teilhaushalt 7000) bestehen aus Vorjahren zz. folgende Kostenüber- (+) bzw. -unterdeckungen (-) in Mio. €: 2002 + 0,5 2003 ausgeglichen 2004 + 5,2 2005 + 4,5 2006 + 1,0 Bei der Kostenüberdeckung aus 2006 ist der streikbedingte Einnahmeausfall in Höhe von 2,7 Mio. € - infolge des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.05.2006 - bereits berücksichtigt. Das Jahr 2002 erbrachte eine Überdeckung in Höhe von 12,4 Mio. €. Diese wurde mit Ge- meinderatsbeschluss vom 13.12.2005 mit der Unterdeckung aus 2003 in Höhe von 7,1 Mio. € verrechnet. Der saldierte Betrag von + 5,3 Mio. € wurde mit dem für 2006 einge- planten Zuschuss von 4,8 Mio. € verrechnet. Die Entscheidung über die verbleibende Über- deckung von 0,5 Mio. € des Jahres 2002 wurde zunächst zurückgestellt. Aufgrund der 5- Jahres-Frist ist nunmehr darüber zu entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Überde- ckung mit einer voraussichtlichen Unterdeckung aus 2007 i. H. v. 4,9 Mio. € zu verrechnen. Die voraussichtliche Unterdeckung in 2007 entsteht insbesondere durch die Kosten für die Anlieferung des Restmülls zur Müllverbrennungsanlage in Mannheim. Da durch die Müllanlieferungen nach Mannheim weitere Unterdeckungen entstehen, emp- fiehlt die Verwaltung, die Entscheidung über die Verwendung der Kostenüberdeckungen 2004 bis 2006 zurückzustellen. Die Kostenüberdeckung aus 2004 von 5,2 Mio. € ist bis 2009 auszugleichen, die Überdeckungen aus 2005 und 2006 bis 2010 bzw. 2011. Damit können die seit 2004 geltenden Gebührensätze für die Abfallwirtschaft bis auf weite- res gehalten werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – bei den Gebühren für die Abfallwirtschaft der vorgeschlagenen Verrechnung der Kos- tenüberdeckung aus 2002 i. H. v. 0,5 Mio. € mit der voraussichtlichen Unter- deckung aus 2007 i. H. v. 4,9 Mio. € zu. 2. Des Weiteren erklärt er sich mit dem Zurückstellen der Entscheidung über die Verrechnung der Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2004 (5,2 Mio. €), 2005 (4,5 Mio. €) und 2006 (1,0 Mio. €) einverstanden. Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2007