Neufestsetzung der Bäderpreise

Vorlage: 19150
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.12.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.12.2007

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Neufestsetzung der Bäderpreise (6.12.)
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister BITTE AUSTAUSCHEN Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1197 10 öffentlich Dez. 2 Neufestsetzung der Bäderpreise Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis AFÖE 18.10.2007 1 Kenntnisnahme mit Prüfanfragen Hauptausschuss 04.12.2007 6 Kenntnisnahme und Überarbei- tung der Vorlage Gemeinderat 11.12.2007 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Anpassung der Bäderpreise für die städtischen Hallen- und Freibäder zum 1. Januar 2008. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) entfällt ca. 267.000 € Mehreinnahmen jährlich entfällt entfällt Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bäderpreisanpassung für die städtischen Hallen- und Freibäder Die Stadt und die Bäderbetriebe sind bestrebt, ihre Bäder als öffentliche Einrichtun- gen wirtschaftlich zu betreiben. Zum 1. Juni 2003 wurden letztmalig die Bäderpreise der städtischen Hallen- und Freibäder angehoben. Durch die allgemeine Preissteige- rung von Juni 2003 bis August 2007 um 8,6 Prozentpunkte und dem starken Anstieg im Energiebereich im gleichen Zeitraum beim Heizöl um 57,2 Prozentpunkte Gas um 40,3 Prozentpunkte Strom um 21,5 Prozentpunkte ist eine Anpassung der Bäderpreise unumgänglich. Nur so lassen sich eine Ver- schlechterung des Kostendeckungsgrades und damit eine Erhöhung des Zuschuss- bedarfes verhindern. Die jetzige Anpassung soll zum 01. Januar 2008 in Kraft treten. In der Anlage 2 / Bäderpreisliste sind die Neuerungen des Tarifsystems dem alten gegenübergestellt. Die einzelnen Tarife sind aufeinander abgestimmt. Die reguläre 1er Karte, die auf 3,50 Euro erhöht wird und die 1er Karte für Ermäßigte, die auf 2,20 Euro angehoben wird, bilden die Basis des Tarifsystems. Die übrigen Tarifanpassungen ergeben sich daraus automatisch. Der Vergleich in der Anlage 1 mit anderen Großstädten in Ba- den-Württemberg zeigt, dass eine Erhöhung notwendig und gerechtfertigt ist und dass die neuen Preise sich im Rahmen vergleichbarer Einrichtungen bewegen. Bei der Erhöhung wurde auch die Praktikabilität und Automatentauglichkeit beachtet. Bei Betrachtung der einzelnen Tarifgruppen ergeben sich folgende Änderungen: Ermäßigte Statt der Erhöhung der Ermäßigten-Tarife wurde alternativ geprüft, diese unverän- dert zu lassen und den Kreis der Ermäßigten und der freien Eintritte einzuschränken. Auf Vorschlag des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen wurde daraufhin eine statistische Erhebung über die Struktur der Ermäßigten im Weiherhofbad vom 31.10.2007 bis 06.11.2007 durchgeführt und eine Vergleichsrechnung aufgestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Diese ergab, dass auf die Erhöhung der Ermäßigten-Tarife verzichtet werden könn- te, wenn der freie Eintritt für Kinder von unter 6 Jahren auf unter 4 Jahre abgesenkt, die Ermäßigung der Studenten von unter 28 Jahren auf unter 26 Jahren und Voll- zeitschüler von unter 28 Jahren auf unter 20 Jahre reduziert wird. Diese Alternative wurde nach Beratungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Hauptausschuss verworfen. Der Kreis der Ermäßigten bleibt daher unverändert und die Tarife für Ermäßigte werden erhöht. Kinder unter 6 Jahren haben weiterhin freien Eintritt in die Bäder. Mehrfachkarten und Saisonkarten Bisher wurden neben den Einzeleintritten 10er Mehrfachkarten mit 10 % Rabatt, 25er mit ca. 15 % und 50er mit 20 % Rabatt angeboten. Das Vierordtbad mit seinem maximal 10%igen Rabatt zeigt seit 1997, dass dieser Rabattwert für die Kundenbin- dung absolut ausreichend ist. Deshalb werden in einem ersten Schritt die 50er Mehr- fachkarten abgeschafft. Durch diese Abschaffung verspricht sich die Bäderverwal- tung auch eine erhebliche Reduzierung von Beschwerden hinsichtlich von nicht ab- geschwommenen Mehrfachkarten, die teilweise vor etlichen Jahren gekauft und nun wegen Umzug, gesundheitlichen Gründen etc. nicht mehr genutzt werden können. Entsprechend den Mehrfachkarten muss sich auch die Kalkulation der Saisonkarte auf die Einzeleintritte als Basistarif beziehen. Diese Karte rechnet sich für den Bade- gast ab 25 Eintritte innerhalb der fünfmonatigen Geltungsdauer. Die Saisonkarte gilt im Vergleich zu den Saisonkarten der Freibäder anderer Städte (siehe Anlage 1) aufgrund der längeren Saison im Sonnenbad rund einen Monat länger. Deshalb liegt diese auch im Vergleich etwas höher. Aufgrund des Rabatts von 10 % wird der größ- te Teil der Saisonkarten im Vorverkauf erworben. In Abstimmung mit dem Freundeskreis Sonnenbad werden zukünftig für Freundes- kreismitglieder zwei Dauerkarten (März – November) angeboten. Eine nur für das Schwimmen und eine für Schwimmen und Sauna. Bei analoger Anwendung zu den regulären Saisonkarten unter Berücksichtigung der bestehenden vertraglichen Rege- lung mit dem Freundeskreis kosten diese Dauerkarten für das Schwimmen 155 Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 4 und für Schwimmen und Sauna 290 Euro. Die Dauerkarte für Schwimmen und Sau- na wird erst nach der Modernisierung der Sauna erhoben. Feierabendkarte Die Feierabendkarte wird seit vielen Jahren angeboten. Diese gilt nur in den Frei-, nicht aber in den Hallenbädern. Seit 2004 bieten die Bäderbetriebe im Sonnenbad dienstags und donnerstags Schwimmen bis 22:00 Uhr an. Die Nachfrage ist sehr hoch. Obwohl dieses Angebot, schwimmen unter freiem Himmel bis 22:00 Uhr, ein- malig in Karlsruhe ist, gilt nur der Feierabendtarif. Auch an den anderen Tagen ist das Sonnenbad im Gegensatz zu den anderen Freibädern garantiert bis 20:00 Uhr geöffnet und schließt nicht witterungsabhängig. Es gleicht vom Betrieb (Saisonlänge, Öffnungszeiten) viel mehr einem Hallen- als einem Freibad. Deshalb sollte die Fei- erabendkarte analog zu den Hallenbädern für das Sonnenbad nicht mehr angeboten werden. Saunakarten Für die Kleinsaunen in Neureut und in Durlach (Weiherhofbad) kostet die Tageskarte derzeit 6,00 Euro zuzüglich zu dem Badeeintritt, der künftig bei 3,50 Euro für Er- wachsene liegt. Damit sind diese im Vergleich zu den Großsaunen relativ teuer, ins- besondere zum Fächerbad mit 11 Euro einschließlich Badeintritt. Eine Erhöhung ist deshalb am Markt nicht durchzusetzen. Allerdings ist der Preis für die Sauna im Sonnenbad nach der erfolgten Modernisierung von 4 auf 6 Euro zu erhöhen. Damit werden alle drei städtische Kleinsaunen zum gleichen Preis angeboten. Vierordtbad Seit der Wiedereröffnung des Vierordtbades am 18. Dezember 2004 werden Zeittari- fe (1,5h-, 4h- und Tageskarten) angeboten. Die Auslastung des Bades ist bisher noch zu ungleich. Abends und am Wochenende gibt es eine Besucherüberlastung. Morgens und nachmittags dagegen sind noch Kapazitäten frei. Mit der Einführung eines Zuschlages von 1,00 Euro auf die 1,5h-Karten ab 18:00 Uhr und samstags, sonntags und feiertags wurde im Herbst 2006 erfolgreich der Einstieg in die Besu- cherlenkung geschafft. Das Bad ist nachmittags stärker ausgelastet und der Anteil Ergänzende Erläuterungen Seite 5 der 4-Stunden-Karten ist leicht angestiegen. Durch die Erhöhung des Zuschlages auf den 1,5h-Tarif um 1,00 Euro auf 2,00 Euro und Verlegung der Uhrzeit von 18:00 Uhr auf 17.00 Uhr wird sich dieser Trend deutlich verstärken. Die Auslastung wird gleichmäßiger und die Atmosphäre abends ruhiger. Überlassung von Bahnen an Dritte Die Tendenz, dass Dritte nicht mehr ein komplettes Bad, sondern nur einzelne Bah- nen belegen hält unvermindert an. Deshalb wird seit 2003 das Überlassungsentgelt pro Bahn und Stunde abgerechnet. Das Gesamtüberlassungsentgelt ergibt sich aus der Anzahl der überlassenen Bahnen. Das Überlassungsentgelt für die 25m-Bahn wurde von 12,00 Euro auf 15,00 Euro und für die 50m-Bahn von 24,00 Euro auf 30,00 Euro pro Stunde erhöht. Bei einer Auslastung von 7 Personen auf einer 25m- Bahn entstehen so Kosten von rund 2,14 Euro pro Person. Um den Sport zu fördern, übernimmt die Sportförderung wie bisher für die Karlsruher Vereine den größten Teil des Überlassungsentgelts. Der Anteil der Sportvereine wurde um 1,00 Euro auf 3,00 Euro pro 25m-Bahn und Stunde erhöht bzw. bei der 50m-Bahn um 2,00 Euro auf 6,00 Euro. Bei 3,00 Euro betragen die vom Verein zu tragenden Kosten bei einer Belegung mit 7 Personen rund 0,43 Euro pro Bahnstun- de. Durch Mehrkosten insbesondere durch Zuschläge bei den Personalkosten und durch Mindereinnahmen infolge geringerer Eintrittsentgelte aufgrund von Beckensperrun- gen insbesondere an den besucherstarken Wochenenden und an Feiertagen ver- doppelt sich das Überlassungsentgelt samstags, sonntags und feiertags. Mo – Fr Sa, So, F Bahnlänge* 25m 50m 25m 50m Anteil Verein 3,00 Euro 6,00 Euro 6,00 Euro 12,00 Euro Anteil Sportetat 12,00 Euro 24,00 Euro 24,00 Euro 48,00 Euro Gesamt 15,00 Euro 30,00 Euro 30,00 Euro 60,00 Euro *Lehrschwimmbecken werden als zwei Bahnen berücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Finanzielle Auswirkungen Die vorgeschlagenen Maßnahmen lassen bei ähnlichem Besucheraufkommen wie 2006 Mehreinnahmen für die städtischen Bäder von jährlich ca. 267.000 Euro erwar- ten. Basis für die Berechnung der Mehreinnahmen waren die im Jahre 2006 verkauf- ten Einheiten. Beschluss Beschlussfassung Gemeinderat am 11. Dezember 2007 Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung  im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. Oktober 2007  im Hauptausschuss am 4. Dezember 2007 dem vorgesehenen Tarifsystem entsprechend der Anlage 2 für die städtischen Bä- der zu. Die Stadt erhält zudem die Möglichkeit, für Aktionen und einzelne Zielgrup- pen Sondertarife anzubieten. Das Tarifsystem tritt am 01.01.2008 in Kraft. Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Dezember 2007

  • Bäderpreise Anlage 1
    Extrahierter Text

    24.09.07 Anlage 1 Vergleich der Bädereintrittspreise mit anderen Städten und dem Fächerbad Karlsruhe städt. Bäder Fächerbad Ettlingen Freiburg Mannheim Pforzheim Stuttgart Preise in Euro Erwachsene Wechselkabine 1er Karte 3,50 4,50 4,00 3,70 3,10/2,70 5,40/3,30 3,60/3,30 Wechselkabine 10er Karte 12er Karte 31,50 39,00 31,00 - 27,00 30,00 32,40/29,50 Wechselkabine 20er Karte 25er Karte 30er Karte - 75,00 - - 75,00 Wechselkabine 50er Karte entfällt Ermäßigte Wechselkabine 1er Karte 2,20 3,00 2,00 2,50 1,80 4,30/3,30/2,60 2,20 2,30/2,00 Wechselkabine 10er Karte 12er Karte 20,00 25,00 19,00 - 18,00 20,70/18,00 Wechselkabine 20er Karte 25er Karte 30er Karte - 46,50 - - 37,50 Wechselkabine 50er Karte entfällt Familienkarte 9,00 11,50* 7,00** 10,40/9,40*** Freibad Saisonkarte Erwachsene 87,50/79,00 83,00 70,00 70,50 73,00 Freibad Saisonkarte Ermäßigte 55,00/50,00 55,00 34,00 44,00 40,00/30,00 *4 Pers. einer Fam. mind. 2 Kinder **Eltern-Kind-Karte ***Kleingruppenkarte f. 5 Pers. max. 2 Erw. Es wurden nur die Tarife zum Vergleich herangezogen, die mit der städtischen Tarifstruktur übereinstimmen

  • Bäderpreise Anlage 2
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar