Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker/Herdweg - 2. Ergänzung", Karlsruhe-Hagsfeld: Satzungsbeschluss

Vorlage: 19148
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.12.2007

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1195 8 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker/Herdweg - 2. Ergänzung", Karlsruhe-Hagsfeld: Satzungsbeschluss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 13.03.2007 6 Kenntnisnahme Wirtschaftsförderungsaus- schuss 22.07.2007 6 Verweisung an den PlanungsA zur Beratung, kein Beschluss, Planungsausschuss 25.04.2007 10 Zustimmung Gemeinderat 11.09.2007 3 Auslegungsbeschluss Gemeinderat 11.12.2007 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Storrenacker/Herdweg - 2. Ergänzung“ als Satzung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die nochmalige Erweiterung des in Karlsruhe-Hagsfeld seit 1997 bereits bestehenden und 2001 erstmals erweiterten Lo- gistikzentrums der Firma L’Oreal, Paris. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.09.2007 nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, mehrheitlich der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zugestimmt. Im Zuge der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs – mit Ausnahme des Schreibens eines Bürgers (dazu Anlage 1) – sind keine weiteren Stellungnahmen (Anregungen oder Beden- ken) bei der Stadtverwaltung Karlsruhe eingegangen. Gegenstand der Abwägung bilden daher – neben der Begründung des Bebauungsplanent- wurfs – die Stellungnahmen der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange, die dem Gemeinderat mit der Vorlage Nr. 1081 zu TOP 3 seiner Sitzung am 11.09.2007 mitgeteilt wurden und Gegenstand seiner Beratung waren. Der Gemeinderat hat seinerzeit auf der Grundlage dieser Beratung den Bebauungsplanent- wurf mehrheitlich gebilligt und dessen Auslegung beschlossen. Gegenstand der Beratung des Gemeinderats am 11.09.2007 war daneben ein Änderungsantrag der SPD-Gemein- deratsfraktion mit dem Inhalt, die Gewerbefläche westlich der Straße Am Storrenacker und nördlich des Bogenschützenvereins (ehemals TCG Herrmann) aus dem Flächennutzungs- plan als Gewerbefläche herauszunehmen Der Gemeinderat hat sich seinerzeit auf Empfeh- lung des Herrn Oberbürgermeisters damit einverstanden erklärt, dass beide Verfahren – Bebauungsplanverfahren einerseits und Änderung des Flächennutzungsplanes andererseits – getrennt voneinander betrieben werden können, um einen zügigen Abschluss dieses Be- bauungsplanverfahrens nicht zu gefährden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Die Verwaltung empfiehlt, den Satzungsbeschluss zu fassen. Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt, die zum Bebauungsplanentwurf vorgetragenen An- regungen bleiben, soweit ihnen nicht nach Maßgabe des Planentwurfs vom 22.12.2005 in der Fassung vom 31.07.2007 Rechnung getragen wurde, unbe- rücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Storrenacker/Herdweg – 2. Ergänzung“, Karlsruhe-Hagsfeld Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2 141, berichtigt BGBl. 1998 I, S. 137) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich spä- terer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Storrenacker/Herdweg – 2. Ergänzung“ zusammen mit den örtlichen Bauvor- schriften jeweils als Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 - 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 22.12.2005 in der Fassung vom 31.07.2007. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beige- fügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Be- bauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2007

  • Storrenacker Anlage 1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Storrenacker/Herdweg – 2. Ergänzung“, Karlsruhe-Hagsfeld hier: Stellungnahme der Stadtplanung zusammen mit dem Vorhabenträger zu den Ausführungen der öffentlichen Auslegung Zusammenfassung der für die Abwägung relevanten Stellungnahme eines Bürgers: Im Bebauungsplan werden keinerlei Ausführungen zu Fahrradstellplätzen gemacht. Zur Förderung ökologisch nachhaltigen Individualverkehrs sollten Fahrradabstellan- lagen (in einer Qualität, die mit dem in der Innenstadt vorhandenen vergleichbar ist) festgesetzt werden. Stellungnahme der Stadtplanung zusammen mit dem Vorhabenträger: Auf dem Betriebsgelände von L’Oreal ist bereits ein Abstellplatz für Fahrräder vor- handen. Er befindet sich hinter dem bestehenden Gebäude auf der Seite der A 5. Der Abstellplatz ist überdacht. Aktuell können 12 Fahrräder dort abgestellt werden. Die durchschnittliche Nutzung liegt jedoch bei vier Fahrrädern. Eine Erweiterung auf mind. 20 Abstellplätze ist bei Bedarf möglich. Für zusätzliche Fahrradabstellflächen besteht derzeit keine Notwen- digkeit. Hierdurch würden nur neue versiegelte Flächen entstehen. Eine Festlegung der Qualität der Fahrradabstellanlagen ist im Bebauungsplan nicht möglich. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage.