Bebauungsplan "Marktplatz Nordseite", Karlsruhe-Innenstadt: Auslegungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 19144
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.12.2007

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • BPlan Maktplatz Nordseite
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1193 6 öffentlich Dez. 5 Bebauungsplan "Marktplatz Nordseite", Karlsruhe-Innenstadt, hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 12.12.2006 14 Genehmigung Planungsausschuss 13.02.2007 6/MBA Kenntnisnahme Planungsausschuss 13.03.2007 3 Zustimmung zum Verfahren Planungsausschuss 12.09.2007 1 Kenntnisnahme Planungsausschuss 27.11.2007 4 Aufstellungsbeschluss Vorbera- tung (mehrheitl. Zustimmung) Gemeinderat 11.12.2007 6 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan “Marktplatz Nordseite“, Karlsruhe-Innenstadt aufzustellen. Daneben beschließt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vor- geschriebene Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Der Bebauungsplan Nr. 277 „Kaiserstraße“ v. 24.02.1951 setzt für die beiden Blöcke östlich und westlich der Karl-Friedrich-Straße, zwischen Kaiserstraße und Zirkel, ent- lang der Kaiserstraße und der Lammstraße eine viergeschossige Bebauung mit ei- ner Traufhöhe von 14,30 m zur Kaiserstraße hin fest. Zu den übrigen Straßen ist eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Die Tiefe der Blockrandbebauung ist mit 12 m festgesetzt. Der Blockinnenraum darf teilweise eingeschossig überbaut wer- den. Bestimmungen über die Arkaden und die Dachform sind Bestandteil des Be- bauungsplanes. Der ebenfalls gültige Bebauungsplan Nr. 614 „Nutzungsarten“ setzt Kerngebiet mit der Abweichung allgemeiner Zulässigkeit von Wohnungen in Vordergebäuden fest. Die gegenwärtig vorhandene Bebauung hat sich seit Mitte der 1950er Jahre teilwei- se stark abweichend entwickelt. Einzig zur Kaiserstraße hin stellt sie sich durchgän- gig nach einheitlichen Gestaltungsprinzipien ausgeführt dar. Sie genügt jedoch nicht mehr den Anforderungen, die im Interesse einer städtebaulich erwünschten, dyna- mischen Weiterentwicklung der Karlsruher Innenstadt in diesem zentralen Bereich an räumliche Verhältnisse und Bausubstanz zu stellen sind. Deshalb ist beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine durch- gängige Neubebauung an der Marktplatznordseite zu schaffen. Diese soll dem Standort angemessene Nutzungsmöglichkeiten und eine ebensolche architektoni- sche Qualität besitzen. Sie soll Handel im EG, UG und 1. OG – ggf. auch darüber – sowie Büros/Praxen etc. in heutigen Anforderungen entsprechenden Geschoss- höhen ermöglichen. Insgesamt soll die Nutzung, besonders auch der Blockinnenbe- reiche, intensiviert werden. Dem Ort soll auch äußerlich die Bedeutung gegeben werden, die ihm im Stadtgefüge zukommt. Grundlage sollen die im Zuge der Mehrfachbeauftragung „Kaiserkarree“ (2007) ge- wonnenen Erkenntnisse sein. In dem von der Fa. Newport beauftragten Verfahren wurde unter 10 eingereichten Arbeiten der Entwurf des Architekturbüros Lederer, Ragnarsdóttir, Oei erstrangig ausgezeichnet. Dieser sieht für die ehemaligen Volks- bankgrundstücke Kaiser-/ Karl-Friedrich-Straße Ostseite einen Neubau vor, der Be- zug nimmt auf klassizistische Gestaltungselemente, die sich auch an den übrigen Seiten des Marktplatzes finden. Mit dem Bebauungsplan wird ein Paradigmenwech- sel, weg vom Gestaltungskanon der 1950er Jahre hin zu einer durch den Entwurf des Architekturbüros Lederer, Ragnarsdóttir, Oei vorgegebenen Neuinterpretation des Ortes mit Bezug zu klassizistischen Architekturprinzipien, vollzogen. Es soll eine auf historischer Grundlage aufbauende, geschlossene Gesamtgestaltung des Karls- ruher Marktplatzes ermöglicht werden. Dazu sind dezidierte gestalterische Festset- zungen vorgesehen, die gewährleisten sollen, dass der gesamte Abschnitt zwischen Lamm- und Kreuzstraße ein einheitliches, geschlossenes Erscheinungsbild erhält. Maßgebend für die Abgrenzung des ca. 0,81 ha großen Plangebiets ist der beilie- gende Lageplan des Stadtplanungsamtes/Vermessung, Liegenschaften, Wohnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 II. Dem Gemeinderat wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich “ Marktplatz Nordseite“, Karlsruhe-Innenstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemein- derat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan “Marktplatz Nordseite“, Karlsruhe-Innenstadt aufzustellen. Daneben beschließt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vor- geschriebene Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzuführen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 15.10.2007 ersichtlich. Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2007

  • Anlage BPlan Marktplatz
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