Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut
| Vorlage: | 19143 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.12.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1192 5 öffentlich Dez. 3 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat 12.10.2007 1 Ortschaftsrat Neureut 23.10.2007 Hauptausschuss 04.12.2007 3 Gemeinderat 11.12.2007 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von den folgenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Satzungen zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium lt. Anlage I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 63.277,97 € (jährliche Gebührenmehreinnah men KONS/JMS) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 23.10.2007 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Den mit dieser Vorlage als Anlage I und II angeschlossenen Satzungsentwürfen liegt eine allgemeine Gebührenerhöhung zum 01.01.2008 zugrunde. Begründung: Die Gebühren für das Badische Konservatorium und die Jugendmusikschule Neureut wur- den zuletzt zum 01.01.2006 angepasst. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 9. November 2006 beschlossen, zum 01.01.2007 keine Gebührenerhöhung vorzunehmen. Zum anteiligen Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerungen schlägt die Verwaltung vor, zum 01.01.2008 eine Gebührenanpassung durchzuführen. Die Gebühren im Fachbereich II sollen durchschnittlich um maximal 3,6 % und im Fachbereich I durchschnittlich um 2 % bis 2,5 % angepasst werden. Die Gebühr für den 45-minütigen Einzelunterricht läge dann bei 87,30 €/Monat (bisher 84,- €/Monat). Die Gebühr für den 60-minütigen Klassenunterricht bei 26,50 € (bisher 26,- €). Im Haushalt 2008 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kostendeckungsgrad von 48,84 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungsgrad bei 59,50 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2007 beträgt nach den vorläufigen Rechnungsergeb- nissen 47,85 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten 58,30 %). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Satzungen zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium lt. Anlage I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2007
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Seite 1 Anlage I – Nr. 1.1 – KONS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 14. Februar 2006 (GBI. S. 20), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBI.S. 206) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2007 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 10 der Satzung für das Badische Konservatorium erhält folgende Fassung (vergleiche Anlage I): Seite 2 Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium; gültig ab 01.01.2008 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/innen) Unterricht / Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € KONS-Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 238,80 € 19,90 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 318,00 € 26,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 238,80 € 19,90 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 318,00 € 26,50 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 238,80 € 19,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 318,00 € 26,50 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 254,40 € 381,60 € 508,80 € 21,20 € 31,80 € 42,40 € 127,20 € 10,60 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 283,20 € 424,80 € 566,40 € 23,60 € 35,40 € 47,20 € 141,60 € 11,80 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt . Seite 3 Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht / Woche Jahresgebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 698,40 € 1 047,60 € 1 396,80 € 1 746,00 € 2 095,20 € 58,20 € 87,30 € 116,40 € 145,50 € 174,60 € 349,20 € 29,10 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 422,40 € 633,60 € 844,80 € 1 056,00 € 1 267,20 € 35,20 € 52,80 € 70,40 € 88,00 € 105,60 € 211,20 € 17,60 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 357,60 € 536,40 € 715,20 € 894,00 € 1 072,80 € 29,80 € 44,70 € 59,60 € 74,50 € 89,40 € 178,80 € 14,90 € Orientierungsstufe Unterricht / Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unter- richt in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 660,00 € 55,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 31,80 € im Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i.d.R. mind. 5 Teilnehmern/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 432,00 € 36,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Seite 4 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 10,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 10,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 5,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 10,50 € Seite 5 Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 30 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlag für Schüler/innen des Badischen KONServatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten bzw. 45- oder 60-minütigen Einzelunterricht ohne Prüfung erhalten möchten 30 % auf die Normalunterrichts- gebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 120,00 € 10,00 € 240,00 € 20,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 5.000,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 36,00 € / Jahr bzw. 3,00 € / Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den .......................... Heinz Fenrich Oberbürgermeister
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Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 25. 10. 2005, gültig ab 1. 1. 2006 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 312,00 € 26,00 € KONS- Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 312,00 € 26,00 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 312,00 € 26,00 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 234,00 € 19,50 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 312,00 € 26,00 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 312,00 € 26,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 234,00 € 19,50 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 312,00 € 26,00 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 234,00 € 19,50 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 312,00 € 26,00 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 247,20 € 370,80 € 494,40 € 20,60 € 30,90 € 41,20 € 123,60 € 10,30 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 276,00 € 414,00 € 552,00 € 23,00 € 34,50 € 46,00 € 138,00 € 11,50 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium, gültig ab 1. 1. 2008 Fachbereich I (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Teilnehmer/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat KONS-Küken 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € KONS- Kindergarten 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Musik-Mäuse* 45 Minuten 1 Jahr 238,80 € 19,90 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten 2 Jahre 318,00 € 26,50 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten 1 Jahr 238,80 € 19,90 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 318,00 € 26,50 € Spielkreise* 45 Minuten ohne zeitliche Begren- zung 238,80 € 19,90 € Spielkreise* 60 Minuten dto. 318,00 € 26,50 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 254,40 € 381,60 € 508,80 € 21,20 € 31,80 € 42,40 € 127,20 € 10,60 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto. 283,20 € 424,80 € 566,40 € 23,60 € 35,40 € 47,20 € 141,60 € 11,80 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 672,00 € 1 008,00 € 1 344,00 € 1 680,00 € 2 016,00 € 56,00 € 84,00 € 112,00 € 140,00 € 168,00 € 336,00 € 28,00 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 408,00 € 612,00 € 816,00 € 1 020,00 € 1 224,00 € 34,00 € 51,00 € 68,00 € 85,00 € 102,00 € 204,00 € 17,00 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 345,60 € 518,40 € 691,20 € 864,00 € 1036,80 € 28,80 € 43,20 € 57,60 € 72,00 € 86,40 € 172,80 € 14,40 € Orientierungsstufe Unterricht/ Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 660,00 € 55,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 31,80 € im Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i.d.R. mind. 5 Teilnehmern/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 420,00 € 35,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Fachbereich II (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis 3 Teilnehmer/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 698,40 € 1 047,60 € 1 396,80 € 1 746,00 € 2 095,20 € 58,20 € 87,30 € 116,40 € 145,50 € 174,60 € 349,20 € 29,10 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 422,40 € 633,60 € 844,80 € 1 056,00 € 1 267,20 € 35,20 € 52,80 € 70,40 € 88,00 € 105,60 € 211,20 € 17,60 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 357,60 € 536,40 € 715,20 € 894,00 € 1072,80 € 29,80 € 44,70 € 59,60 € 74,50 € 89,40 € 178,80 € 14,90 € Orientierungsstufe Unterricht/ Woche Jahresgebühr monatliche Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten 660,00 € 55,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 31,80 € im Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Ergänzungsfächer (Musiktheorie in Klassen mit i.d.R. mind. 5 Teilnehmern/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 432,00 € 36,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfrei gebührenfrei Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 10,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 %, bei 3 Belegungen 20 %, bei 4 Belegungen 30 %, bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 10,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 5,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 10,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 30 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlag für Schüler/innen des Badischen KONServatorium, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten bzw. 45- oder 60-minütigen Einzelunterricht ohne Prüfung erhalten möchten 30 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Teilnehmern/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 10,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 %, bei 3 Belegungen 20 %, bei 4 Belegungen 30 %, bei 5 und mehr Belegungen 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 10,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 5,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 10,50 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 30 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlag für Schüler/innen des Badischen KONServatorium, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten bzw. 45- oder 60-minütigen Einzelunterricht ohne Prüfung erhalten möchten 30 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 120,00 € 10,00 € 240,00 € 20,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 5.000,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 36,00 €/Jahr bzw. 3,00 €/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes Gebühr im ersten Jahr Gebühr ab dem zweiten Jahr* Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 120,00 € 10,00 € 240,00 € 20,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 5.000,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 36,00 €/Jahr bzw. 3,00 €/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.
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Seite 6 Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium vom 16.11.1982 (Amtsblatt vom 26.11.1982) in der Fassung vom 05.12.2006 (Amtsblatt 22.12.2006) Gem. § 4 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 16 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2007 in Kraft Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium vom 16.11.1982 (Amtsblatt vom 26.11.1982) in der Fassung ............. (Amtsblatt ......) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 14. Februar 2006 (GBI. S. 20) sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden- Württemberg vom 17. März 2005 (GBI. S. 206) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2007 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium beschlossen: § 16 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2008 in Kraft Anlage I - Nr. 1.2 - KONS Seite 7 Seite 8 Seite 9
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1 Anlage II -Nr. 1.1 - JMS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 14. Februar 2006 (GBI. S. 20), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBI.S. 206) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2007 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut erhält folgende Fassung (vergleiche Anlage II): 2 Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut (gültig ab 01.01.2008) Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht Kursdauer Jahres- monatl. Gebühr für 15-Min. Einheit pro Woche gebühr Rate pro Jahr mtl. Rate Minuten Jahre Musikalische Früherziehung *) 60 2 318,00 € 26,50 € Fortsetzung 60 1 Musikalische Grundausbildung *) 45 2 238,80 € 19,90 € Fortsetzung 45 1 Rhythmik *) 60 1 318,00 € 26,50 € Rhythmik 2-3 jährige *) 45 1 318,00 € 26,50 € Rhythmik für Behinderte 60 keine 318,00 € 26,50 € Begrenzung Spielkreise *) 45 keine 238,80 € 19,90 € Begrenzung Spielkreise *) 60 keine 318,00 € 26,50 € Begrenzung Gruppen mit 5 und mehr 30 keine 254,40 € 21,20 € Schüler/innen 45 Begrenzung 381,60 € 31,80 € 127,20 € 10,60 € 60 508,80 € 42,40 € 4er-Gruppe 30 keine 283,20 € 23,60 € 45 Begrenzung 424,80 € 35,40 € 141,60 € 11,80 € 60 566,40 € 47,20 € *) Für Schüler, die gleichzeitig Gruppen- oder Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6 - 7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. 3 Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht Jahres- monatl. Gebühr für 15-Min. Einheit pro Woche gebühr Rate pro Jahr mtl. Rate Minuten Einzelunterricht 30 698,40 € 58,20 € 45 1.047,60 € 87,30 € 60 1.396,80 € 116,40 € 349,20 € 29,10 € 75 1.746,00 € 145,50 € 90 2.095,20 € 174,60 € Unterricht in der 30 422,40 € 35,20 € 2er-Gruppe 45 633,60 € 52,80 € 60 844,80 € 70,40 € 211,20 € 17,60 € 75 1.056,00 € 88,00 € 90 1.267,20 € 105,60 € Unterricht in der 30 357,60 € 29,80 € 3er-Gruppe 45 536,40 € 44,70 € 60 715,20 € 59,60 € 178,80 € 14,90 € 75 894,00 € 74,50 € 90 1.072,80 € 89,40 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten/Woche 432,00 € 36,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei 4 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der gebührenfrei Jugendmusikschule Neureut sind Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 10,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmer/innen sind gebührenfrei Gebührenermäßigungen (bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer) bei 2 Belegungen 10% bei 3 Belegungen 20% bei 4 Belegungen 30% bei 5 Belegungen und mehr 40% 5 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 10,50 € Bearbeitungsgebühr *) für Fachwechsel 5,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 10,50 € Erwachsenenzuschlag **) für Schüler/innen ab dem vollendeten 18.Lebensjahr 30% auf die Unterrichts- gebühr Instrumentenüberlassung im ersten Jahr ab dem 2. Jahr ***) Wert des Instruments Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500 € 120,00 € 10,00 € 240,00 € 20,00 € über 500 € bis 5.000 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 5.000 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € Wartungsgebühr im Jahr im Monat für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo), Schlagzeug 36,00 € 3,00 € Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.“ *) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung/Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. **) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. ***) Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht. Artikel 2 Die Änderung der Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den ........................ Heinz Fenrich Oberbürgermeister
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Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15.12.1998 (Amtsblatt vom 23.12.1998) in der Fassung vom 05.12.2006 (Amtsblatt 22.12.2006) Gem. § 4 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 17 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15.12.1998 (Amtsblatt vom 23.12.1998) in der Fassung ............. (Amtsblatt ......) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 14. Februar 2006 (GBI. S. 20) sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBI. S. 206) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2007 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut beschlossen: § 17 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Anlage II - Nr. 1.2 - JMS 2 3 4
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Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 25. 10. 2005, gültig ab 01.01. 2006 Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/ Woche Minuten Kurs- dauer Jahre Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat Musikalische Früherziehung* Fortsetzung 60 60 2 1 312,00 € 26,00 € Musikalische Grundausbildung* Fortsetzung 45 45 2 1 234,00 € 19,50 € Rhythmik* 60 1 312,00 € 26,00 € Rhythmik 2-3jährige* 45 1 312,00 € 26,00 € Rhythmik für Behinderte* 60 keine Begren- zung 312,00 € 26,00 € Spielkreise* 45 keine Begren- zung 234,00 € 19,50 € Spielkreise* 60 keine Begren- zung 312,00 € 26,00 € Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 45 60 keine Begren- zung 247,20 € 370,80 € 494,40 € 20,60 € 30,90 € 41,20 € 123,60 € 10,30 € 4er-Gruppe 30 45 60 keine Begren- zung 276,00 € 414,00 € 552,00 € 23,00 € 34,50 € 46,00 € 138,00 € 11,50 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- oder Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut, gültig ab 01. 01. 2008 Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr pro Monat Musikalische Früherziehung* Fortsetzung 60 Minuten 60 Minuten 2 Jahre 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Musikalische Grundausbildung* Fortsetzung 45 Minuten 45 Minuten 2 Jahre 1 Jahr 238,80 € 19,90 € Rhythmik* 60 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Rhythmik 2-3jährige* 45 Minuten 1 Jahr 318,00 € 26,50 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minuten keine Begren- zung 318,00 € 26,50 € Spielkreise* 45 Minuten keine Begren- zung 238,80 € 19,90 € Spielkreise* 60 Minuten keine Begren- zung 318,00 € 26,50 € Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 254,40 € 381,60 € 508,80 € 21,20 € 31,80 € 42,40 € 127,20 € 10,60 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 283,20 € 424,80 € 566,40 € 23,60 € 35,40 € 47,20 € 141,60 € 11,80 € * Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 31,80 € pro Jahr bzw. 2,65 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit / Woche verkürzt. Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Minuten Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 45 60 75 90 672,00 € 1 008,00 € 1 344,00 € 1 680,00 € 2 016,00 € 56,00 € 84,00 € 112,00 € 140,00 € 168,00 € 336,00 € 28,00 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 45 60 75 90 408,00 € 612,00 € 816,00 € 1 020,00 € 1 224,00 € 34,00 € 51,00 € 68,00 € 85,00 € 102,00 € 204,00 € 17,00 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 45 60 75 90 345,60 € 518,40 € 691,20 € 864,00 € 1036,80 € 28,80 € 43,20 € 57,60 € 72,00 € 86,40 € 172,80 € 14,40 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 420,00 € 35,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate Gebühr für 15-Minuten-Einheit pro Jahr monatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 698,40 € 1 047,60 € 1 396,80 € 1 746,00 € 2 095,20 € 58,20 € 87,30 € 116,40 € 145,50 € 174,60 € 349,20 € 29,10 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 422,40 € 633,60 € 844,80 € 1 056,00 € 1 267,20 € 35,20 € 52,80 € 70,40 € 88,00 € 105,60 € 211,20 € 17,60 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 357,60 € 536,40 € 715,20 € 894,00 € 1072,80 € 29,80 € 44,70 € 59,60 € 74,50 € 89,40 € 178,80 € 14,90 € Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebühr monatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 432,00 € 36,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 10,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 Belegungen und mehr 40 % Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 20,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 95,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 10,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen 10 % bei 3 Belegungen 20 % bei 4 Belegungen 30 % bei 5 Belegungen und mehr 40 % Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 10,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel *) 5,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 10,50 € Erwachsenenzuschlag **) für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 30 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes im ersten Jahr ab dem zweiten Jahr***) Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 120,00 € 10,00 € 240,00 € 20,00 € über 500,00 € bis 5.000,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 5.000,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo), Schlagzeug im Jahr 36,00 € im Monat 3,00 € Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. *) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. **) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. ***) Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht. Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 10,50 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel *) 5,50 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 10,50 € Erwachsenenzuschlag **) für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 30 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung Wert des Instrumentes im ersten Jahr ab dem zweiten Jahr***) Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 120,00 € 10,00 € 240,00 € 20,00 € über 500,00 € bis 5.000,00 € 144,00 € 12,00 € 264,00 € 22,00 € über 5.000,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo), Schlagzeug 36,00 € 3,00 € Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. *) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. **) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. ***) Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht.
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