Änderung der Hauptsatzung: Einrichtung eines sechsten Dezernats

Vorlage: 19142
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.12.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.12.2007

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1191 4 öffentlich Dez. 1 Änderung der Hauptsatzung: Einrichtung eines sechsten Dezernats Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.12.2007 4 Gemeinderat 11.12.2007 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage befindliche Satzung zur Änderung der Haupt- satzung der Stadt Karlsruhe vom 14. Dezember 1971 (Amtsblatt vom 14.12.1971), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Mai 2006 (Amtsblatt vom 09.06.2006). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2008 = 125.000 Euro ab 2009 jährlich = 500.000 Euro Haushaltsmittel stehen durch Umschichtung im Personalbudget zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.11.2007 beauftragte der Gemeinderat die Verwal- tung, die Errichtung eines sechsten Dezernates in die Wege zu leiten. Die rechtliche Umset- zung dieses Beschlusses bedarf, worauf in der Sitzung hingewiesen wurde, einer Änderung der Hauptsatzung, die in § 13 Abs. 1 Satz 1 derzeit die Bestellung von vier hauptamtlichen Beigeordneten vorsieht. Gesetzliche Grundlage ist § 49 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, wonach die Zahl der Beigeordneten entsprechend den Erfordernissen der Gemeindeverwaltung durch die Hauptsatzung bestimmt wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage befindliche Satzung zur Änderung der Haupt- satzung der Stadt Karlsruhe vom 14. Dezember 1971 (Amtsblatt vom 14.12.1971), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Mai 2006 (Amtsblatt vom 09.06.2006). Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2007

  • Änderung Hauptsatzung Anlage
    Extrahierter Text

    Anlage Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 20) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2007 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe vom 14.12.1971 (Amtsblatt vom 17.12.1971), zuletzt geändert durch Satzung vom 23.05.2006 (Amtsblatt vom 09.06.2006) beschlossen: Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: „Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters werden fünf hauptamtliche Beigeordnete bestellt.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den Ausgefertigt: Heinz Fenrich Oberbürgermeister