Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
| Vorlage: | 19140 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.12.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 45. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.12.2007 1189 2 öffentlich Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderät- liche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 11.12.2007 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Willi Rink ein wichtiger Grund für sein Aus- scheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlages des Evangelischen Dekanats Karlsruhe Herrn Lothar Stängle als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Herr Willi Rink ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Er wur- de vom Evangelischen Dekanat Karlsruhe für dieses Ehrenamt vorgeschlagen. Mit Schreiben vom 30.10.2007 teilt das Evangelische Dekanat Karlsruhe mit, dass im Ein- vernehmen mit Herrn Willi Rink der Evangelische Stadtkirchenrat in seiner Sitzung am 15.10.2007 im Zuge der neuen Strukturreform beschlossen habe, an Stelle von Herrn Willi Rink den Leiter des Stadtkirchenamtes Karlsruhe, Herrn Lothar Stängle, der mit der Verwal- tung der Kindertagesstätten befasst sei und dadurch über mehr Kompetenz verfüge, als neues beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.1996 (GBL. 1996, 457) endet die Mitglied- schaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grunde zurückgenommen und aufgrund eines neuen Vor- schlages ein Nachfolger gewählt ist. Der Anlass für die Rücknahme des früheren Vorschlages, in diesem Fall der Beschluss des Evangelischen Stadtkirchenrates, ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrif- ten anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag des Evangelischen Dekanats Karlsruhe Herrn Lothar Stängle, Stephanienstraße 98 - 100, 76133 Karlsruhe als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Mit der Berufung von Herrn Lothar Stängle endet die Mitgliedschaft von Herrn Willi Rink als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Willi Rink ein wichtiger Grund für sein Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und ent- bindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschla- ges des Evangelischen Dekanats Karlsruhe Herrn Lothar Stängle als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Hauptamt - Sitzungsdienst - 30. November 2007