Ergänzungsantrag SPD: Wildparkstadion

Vorlage: 18991
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.11.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.11.2007

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Wildparkstadion
    Extrahierter Text

    ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 13.11.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 13.11.2007 1187 6 öffentlich Wildparkstadion 1. Auf eine Betriebsgesellschaft wird verzichtet. Um jedoch die mit einer Betriebsgesellschaft verbundene Intention einer Einsichtnahme in die Einnahmen des KSC aus dem Betrieb des Stadions und damit eine Berechnung der Pacht zu gewährleisten, wird der Stadt Karlsruhe ein jederzeitiges Einsichtsrecht in die Bücher, Konten und Belege garantiert. Um größtmögliche Transparenz herzustellen, erfolgt eine nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens getrennte Ausweisung des Stadionbetriebs. 2. Für eine Sicherung der Mietzahlungen überweist der KSC vierteljährlich von den an ihn im selben Turnus ausbezahlten TV-Geldern einen (der voraussichtlichen vierteljährlichen Miethöhe entsprechenden) Betrag auf ein Sonderkonto, auf das nur die Stadt Karlsruhe ein Zugriffsrecht besitzt. Sachverhalt/Begründung: Der Grundsatzbeschluss vom 27. Februar 2007 zum Umbau des Wildparkstadions sah noch eine Betriebsgesellschaft vor. Allerdings wurde von Seiten der Deutschen Fußball-Liga (DFL) signalisiert, dass sie möglicherweise der gewählten Konstruktion nicht wird zustimmen können, womit die Lizenzerteilung für den KSC gefährdet würde. Als Alternative, die genauso geeignet ist, Transparenz über die Einnahmen des KSC aus dem Stadionbetrieb herzustellen, sieht die SPD-Fraktion die unter Punkt 1 formulierte Ergänzung zur Verwaltungsvorlage. Die Stadt Karlsruhe braucht eine Sicherheit für die vom KSC zu leistenden Mietzahlungen. Hierfür bieten sich die von der DFL an den KSC vierteljährlich ausbezahlten TV-Gelder an (siehe Punkt 2). Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Der KSC hat bei einem Gespräch mit der SPD-Fraktion keine Einwände zu beiden Punkte erhoben. unterzeichnet von: Doris Baitinger Ute Müllerschön Dr. Heinrich Maul Hauptamt - Sitzungsdienste - 13.11.2007

  • TOP 6 SPD
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 13.11.2007 eingegangen: 13.11.2007 Gremium: 44. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.11.2007 1187 6 öffentlich Dez. 1 Wildparkstadion Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Einsichtnahmeberechtigung für die Stadt bzw. die KFE wurde bereits mit dem KSC verhandelt und wird demnach auch in den noch zu schließenden Verträgen verankert werden. Die Sicherstellung der Pachtzahlungen des Vereins durch eine Abtretung von TV- Geldern wurde ebenfalls mit dem KSC und auch bereits mit der DFL besprochen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) siehe Vorlage siehe Vorlage siehe Vorlage siehe Vorlage Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFE Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu Ziff. 1: Die Einsichtnahmeberechtigung für die Stadt bzw. die KFE wurde bereits mit dem KSC verhandelt und wird demnach auch in den noch zu schließenden Verträgen verankert werden. Demnach soll für die Pachthöhenermittlung die Einsichtnahmen in die Einnahmekon- ten bzw. die Bücher und Belege ermöglicht werden. Entsprechend gilt dies dann auch für die pachtmindernden Cateringkostenanteile. Daneben sollte der Wirt- schaftsprüfer des KSC die Vollständigkeit der Einnahmen bescheinigen und die Jah- respachtabrechnung testieren. Die getrennte Ausweisung des Stadionbetriebes in der Buchhaltung des KSC ist zwar nicht zwingend erforderlich, in den Verhandlungen wird jedoch versucht, Ent- sprechendes zu erreichen. Zu Ziff. 2: Die Sicherstellung der Pachtzahlungen des Vereins durch eine Abtretung von TV- Geldern wurde ebenfalls mit dem KSC und auch bereits mit der DFL besprochen. Demnach steht einem solchen Verfahren grundsätzlich nichts entgegen. Beabsich- tigt ist, dass die Pachtzahlungen des Vereins zeitnah, möglichst parallel zu den Ein- nahmen geleistet werden. Die Modalitäten werden in den weiteren Verhandlungen festgelegt.