Anfrage GRÜNE: Blauzungenkrankheit in Karlsruhe

Vorlage: 18977
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.11.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.11.2007

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Blauzungenkrankheit
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom 16. Oktober 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 44. Plenarsitzung des Gemeinderates 13.11.2007 1183 19 öffentlich Blauzungenkrankheit in Karlsruhe 1. Gibt es bereits gemeldete Fälle von Blauzungenkrankheit auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe? 2. Welche wirtschaftlichen Einbußen durch die Blauzungenkrankheit haben dadurch die Schaf- und Rindzüchter und -halter in Karlsruhe? 3. Welche finanziellen und anderen Hilfen können sie bei einer Erkrankung vom Land, Bund oder EU erwarten? 4. Wie und wann (Bereitstellung eines Impfstoffes) können die Schaf- und Rindzüchter ihre Tiere schützen? 5. Welche Unterstützung kann die Stadt Karlsruhe betroffenen Schaf- und Rindzüchtern und -haltern in dieser schwierigen Lage geben? 6. Welche Vorsichtsmaßnahmen trifft der Zoo, um seine Tiere im Zoologischen Stadtgarten und Tierpark Oberwald vor der Blauzungenkrankheit zu schützen? Das baden-württembergische Agrarministerium am 12.10.07: Die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit schreitet auch im Südwesten weiter voran. Nachdem das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut Mitte September die ersten Fälle der für Schafe und Rinder gefährlichen Viruserkrankung in Baden-Württemberg gemeldet hat, ist inzwischen in etwa 200 Betrieben im Land der Ausbruch dieser anzeigenpflichtigen Tierseuche amtlich festgestellt worden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ ka-news.de 14.10.07: Auch in der Region Karlsruhe sind der Viruserkrankung einige Tiere zum Opfer gefallen, sind mehrere Tierbestände bedroht und wurden weitere Verdachtsfälle gemeldet. unterzeichnet von Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 2. November 2007

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom: 16.10.2007 eingegangen: 16.10.2007 Gremium: 44. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.11.2207 1183 19 öffentlich Dez. 2 Blauzungenkrankheit in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Gibt es bereits gemeldete Fälle von Blauzungenkrankheit auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe? Nach dem Stand vom 19.10.2007 gibt es zwei Ausbrüche im Stadtkreis Karlsruhe, und zwar bei einer Mutterkuh und bei einem Mutterschaf. 2. Welche wirtschaftlichen Einbußen durch die Blauzungenkrankheit haben dadurch die Schaf- und Rindzüchter und -halter in Karlsruhe? Wirtschaftliche Einbußen der Tierhalter resultieren aus Verkehrsbeschränkungen zum Schutze vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit, aus individuellen Schutz- maßnahmen der einzelnen Tierhalter sowie aus den Folgen eines Krankheitsausbru- ches im Betrieb. Zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit sind umfangreiche Ver- bote und Beschränkungen für das Verbringen empfänglicher Tiere aus der 20-km- bzw. 150-km-Umgebung von Krankheitsausbrüchen angeordnet worden. Tierhandel und -transport sind dadurch erschwert. Teilweise kann den Verboten dadurch entgan- gen werden, dass die zu transportierenden Tiere durch aufwendige Laboruntersu- chungen auf Kosten des Tierhalters als nicht infiziert festgestellt werden. Die individuellen Schutzmaßnahmen der Tierhalter (im Einzelnen Hinweis auf Frage 4) verursachen Kosten für die Arbeitszeit und das einzusetzende Mittel. Die Kosten und Ertragseinbußen aus vorgenannten Maßnahmen dürften für jeden Be- trieb, auch wenn wirtschaftlich spürbar, absolut verkraftbar sein. Sehr unterschiedlich kann sich die Situation im Falle des Krankheitsausbruches dar- stellen. Die Erkrankung kann einen leichten, kaum merklichen Verlauf nehmen, die Tiere können aber auch so erkranken, dass tierärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Aus besonders schwer betroffenen Bundesländern wird berichtet, dass in befallenen Schafherden bis zu 90 % der Tiere verenden und dass bei befallenen Milchkühen die Milchleistung auf 10 % zurückgeht und sich nicht mehr erholt, auch wenn das betreffende Tier die Krankheit überlebt. Es liegt auf der Hand, dass ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit für einen landwirt- schaftlichen Betrieb existenzbedrohend sein kann. Belastbare Zahlen für die wirt- schaftlichen Einbußen der Tierhalter lassen sich indessen nicht nennen. Seite 2 von 3 3. Welche finanziellen und anderen Hilfen können sie bei einer Erkrankung vom Land, Bund oder EU erwarten? Für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet werden oder die nach der Tötungs- anordnung verenden, wird gemäß § 66 des Tierseuchengesetzes eine Entschädigung geleistet. Die Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert des Tieres und darf pro Tier höchstens betragen bei Rindern 3.068 €, bei Schafen 767 € und bei Ziegen 307 €. Die Entschädigung wird durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg aus- gezahlt. Die Mittel werden je zur Hälfte durch das Land Baden-Württemberg und durch Beiträge der Tierbesitzer aufgebracht. Im Falle der Blauzungenkrankheit kommt eine Tötungsanordnung allenfalls aus Tier- schutzgründen in Betracht. 4. Wie und wann (Bereitstellung eines Impfstoffes) können die Schaf- und Rind- züchter ihre Tiere schützen? Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit sind verboten. Durch Entscheidung der Eu- ropäischen Gemeinschaft können Impfungen zugelassen oder angeordnet werden. Ei- ne weitere Voraussetzung für die Schutzimpfung ist das Vorhandensein eines wirksa- men Impfstoffes. Zurzeit gibt es keinen Impfstoff gegen den in Deutschland grassie- renden Virustyp. Wann ein solcher Impfstoff zur Verfügung steht, lässt sich nicht vor- hersagen. Optimistische Annahmen lauten 2008. Eine Schutzmaßnahme, die Tierhalter ergreifen können und zu der sie auch verpflich- tet sind, ist die Behandlung der Tiere mit einem zugelassenen Insektenabwehrmittel, weil die Übertragung ausschließlich durch blutsaugende Insekten geschieht, während eine Ansteckung von Tier zu Tier nicht vorkommt. Weil die Überträger hauptsächlich in der Dämmerung fliegen und nur selten in Ställe eindringen sollen, kann es u. U. hilfreich sein, die Tiere zwischen Abend- und Morgen- dämmerung im Stall einzusperren. 5. Welche Unterstützung kann die Stadt Karlsruhe betroffenen Schaf- und Rind- züchter und -halter in dieser schwierigen Lage geben? Derzeit sind uns keine Unterstützungsprogramme, die über das unter Ziffer 3 genannte Leistungsspektrum hinausgehen, bekannt. 6. Welche Vorsichtsmaßnahmen trifft der Zoo um seine Tiere im Zoologischen Stadtgarten und Tierpark Oberwald vor der Blauzungenkrankheit zu schützen? Die Mitarbeiter des Zoologischen Gartens - besonders in den relevanten Huftier- Pflegebezirken - sind sensibilisiert und mit der Symptomatik der Blauzungenkrankheit vertraut gemacht worden. Seit August 2006 werden regelmäßige Behandlungen mit einem repellierend wirken- den Insektizid bei allen Huftieren durchgeführt, die ohne eine Narkose für diese Be- handlung zugänglich sind. Seite 3 von 3 Innerhalb des Zoos sind die Tiere zu den Hauptflugzeiten der Gnitzen/Culicoiden und Stechmücken aufgestallt (während der Dämmerung). Zecken haben innerhalb der Zoogehege in der Regel keinen Lebensraum. Auch innerhalb der Ställe werden regelmäßig Insektenbekämpfungs-Maßnahmen durchgeführt (Reinigung der Stallwände und Einsprühen mit Kontaktinsektizid). Die Blauzungenkrankheit stellt für Zoologische Gärten - auch wenn deren Tierbestän- de nicht unmittelbar betroffen sind - europaweit eine Gefahr für das Funktionieren von Zuchtprogrammen dar, zu denen der koordinierte Austausch von Tieren zählt. Vielfach können nötige Transporte von (gesunden!) Tieren wegen des Einspruchs von örtlichen Behörden derzeit nicht durchgeführt werden.