Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 - zweite Satzungsänderung

Vorlage: 18952
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.11.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.11.2007

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Satzungsänderung Erschließb
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 44. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.11.2007 1167 3 öffentlich Dez. 4 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006, 2. Satzungsänderung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.11.2007 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpas- sung der Einheitssätze an die veränderten Kosten- und Preisentwicklungen seit 01.01.2007 han- delt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Sat- zung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Die tiefbauspezifischen Leistungen verändern sich zwischen +1,23 % und +17,54 %. Im Durchschnitt sind es +9,70 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus bestehenden Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Der Einheitssatz für die Straßenbeleuchtung erhöht sich um +12,53 %. 3. Für gartenbauspezifische Leistungen ergeben sich Änderungen von +5,83 % bei Verkehrsgrün und +3,89 % bei Bäumen. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den zukünftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Er- schließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle III der Einheitssätze. Hauptamt - Sitzungsdienste - 2. November 2007