Ende der Amtszeit von Herrn Bürgermeister Eidenmüller: Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl
| Vorlage: | 18950 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.11.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 44. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.11.2007 1165 1 öffentlich Dez. 2 Ende der Amtszeit von Herrn Bürgermeister Eidenmüller - Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.11.2007 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Die Besetzung der frei werdende Beigeordnetenstelle erfolgt entsprechend den Ausführungen in den ergänzenden Erläuterungen. 2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage a) in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 07.12.2007 b) in den BNN am 08.12.2007 c) im Staatsanzeiger am 10.12.2007 ausgeschrieben. 3. Die Wahl der/des Beigeordneten wird in der Gemeinderatssitzung am 11.03.2008 durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Eidenmüller endet wegen Ablauf der Amtszeit zum 15.04.2008. Über die dadurch notwendige Neubestellung einer/eines Beigeord- neten entscheidet der Gemeinderat durch Wahl (§ 50 Abs. 2 GemO). Diese ist frü- hestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 GemO), d. h. also in der Zeit zwischen dem 16.01.2008 und dem 14.03.2008, durchzuführen. Nach § 50 Abs. 3 GemO ist eine Beigeordnetenstelle spätestens zwei Monate vor der Besetzung, d. h. vor der durch Wahl erfolgenden Bestellung, öffentlich auszu- schreiben. Über den Ausschreibungstext, die Festlegung der Bewerbungsfrist, die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Vorstellung der Bewerber/-innen vor dem Gemeinderat enthält die Gemeindeordnung keine Bestimmungen; hierüber hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle ist vorgesehen in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe, den BNN und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Die Beigeordnetenwahl soll in der Gemeinderatssitzung am 11.03.2008 durchgeführt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1.1. Die Besetzung der frei werdenden Beigeordnetenstelle erfolgt ent- sprechend dem im Vorwort aufgeführten Verfahren. 1.2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage a) in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 07.12.2007 b) in den BNN am 08.12.2007 c) im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 10.12.2007 ausgeschrieben. 1.3. Die Wahl der/des Beigeordneten wird in der Gemeinderatssitzung am 11.03.2008 durchgeführt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 2. November 2007 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Anlage: Karlsruhe Stadt Karlsruhe Dezernat 2 Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Zum 16. April 2008 ist wegen Ablaufs der Amtszeit die Stelle einer/eines Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister/in“ für das Dezernat 5 zu besetzen. Zum Geschäftskreis gehören derzeit Planen und Bauen, Gesundheit und Kultur. Eine Änderung des Geschäfts- kreises bleibt vorbehalten. Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl durch den Gemeinderat findet am 11.03.2008 statt. Die Stadt Karlsruhe verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf. Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen werden bis zum 01.02.2008 an den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe, erbeten.