ÄAntrag SPD: StoraEnso
| Vorlage: | 18791 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.10.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Thomas Müllerschön (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 16.10.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1164 8 öffentlich StoraEnso: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe In die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe wird zusätzlich folgender Wortlaut aufgenommen: Um eine Reduzierung der zusätzlichen Luftschadstoffe zu erreichen, sollte die Firma Stora Enso auf die Verbrennung von Holz der Kategorie III verzichten. Durch z.B. mit PVC beschichtetes Holz werden Chlorverbindungen in der Anlage verbrannt mit der Folge, dass auch die Emissionswerte von Chlorverbindungen unnötig in die Höhe getrieben werden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Thomas Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Oktober 2007 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 16.10.2007 eingegangen: 16.10.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1164 8 öffentlich Dez. 2 Stellungnahme der Stadt zu Stora Enso Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Gemäß Antrag der Fa. Stora Enso soll die Verbrennung von Althölzern sich auf Kategorie AI bis AIII beschränken. Althölzer der Kategorie AIV sind definitiv ausgeschlossen. Unter Alt- hölzer nach AIII fällt Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel. In der Praxis gibt es jedoch keine reinen Fraktionen von AIII-Altholz. Es werden Altholz- Gemische geliefert in denen AIII-Hölzer zu geringen Anteilen enthalten sein können. Der Antragsteller beantragt daher zum einen aus Gründen der Rechtssicherheit die zulässige Verwendung von AIII-Altholz, gleichzeitig ist damit sichergestellt, dass die Genehmigungs- behörde auch weitergehende technische Anforderungen zur Emissionsreduzierung stellen wird, wie wenn lediglich die Verbrennung von AII-Hölzern beantragt würde. Bereits im BImSchG-Antrag werden chlororganische Stoffe in Althölzern begrenzt auf einen nicht wesentlichen Umfang von weniger als 1 %. Insofern sieht die Verwaltung die Zielsetzung des SPD-Antrages, die Chloremissionen so- weit als möglich zu reduzieren, schon durch die Antragstellung nach BImSchG als weitge- hend erfüllt und empfiehlt dem Antrag nicht zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit